Alpinia

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Königreich Alpinia
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Amtssprache Alpinisch, Mithlydütsch, Hinteralpinisch
Hauptstadt Rantaplan
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Staatsform Konstitutionelle Monarchie
Staatsoberhaupt
 König
Clausi I. von Alpinia
 seit 20. Februar 2004
Regierungschef
 Bundeskanzler
Stephan Muzik
 seit 20. April 2008
Fläche 41.000 km²
Einwohner 23.000.000
Bevölkerungsdichte 560,98 Einwohner je km²
Währung Krone
Bruttoinlandsprodukt
 pro Kopf
 
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Gründung 11. November 2002
Unabhängigkeit
Auflösung 13. April 2009
Nationalhymne Freue Dich, oh mein Alpinia
Nationalfeiertag
Länderkürzel ALP
Vorwahl +590
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RL-Daten

Gründung 11. November 2002
Auflösung 13. April 2009
Simulationssprache Deutsch

Das Königreich Alpinia war eine am 11. November 2002 durch Irish Bastard gegründete Mikronation, die bis zum 13. April 2009 existierte.

Land

Geographie

Alpinia war durch seine geographisch hohe Lage geprägt und mitten im sogenannten "Feuermassiv" gelegen. Die Berge hatten eine Durchschnittshöhe von ca. 1500 Metern. Dementsprechen musste das Leben hier angepasst sein. Der ganzjährige Tourismus lebte im Sommer von den vielfältigen Wanderwegen, im Winter von den Skipisten. Vor allem über Brexen hatte man unmittelbaren Zugriff auf die weitläufigen Skigebiete Alpinias.

Regionen

Das Königreich Alpinia war aufgrund seiner historischen und konstitutionellen Beschaffenheit ein Zentralstaat. Es bestanden jedoch Regionen, die aus einem kurzzeitig eingeführten Kantonssystem hervorgegangen waren. Diese hatten jedoch nur kulturellen Charakter.

Die Regionen verfügten über eigene Oberhäupter, was diesen gewisse Eigenarten zuerkannte. So waren Alpemand, Erlshire, Lauenburg und Mithland monarchisch, die Hauptstadt Rantaplan jedoch republikanisch.

Kirche

In Alpinia bestand eine sehr religiös verwurzelte Kultur. Die Kirche des heiligen Bastards bestand als Volkskirche und galt als hohe moralische Instanz.

Neben der gregorianischen Zeitrechnung maß man in Alpinia die bastardische Zeit, die im Jahre 1865 mit dem Tod von Walish Bastard beginnt. (Beispiel: 2005 = 134 n.B.).

Sport

Seit 2005 besaß Alpinia eine eigenen Fußballliga, die Alpinische Reichsliga.

Konzepte über die Ausrichtung von Sportveranstaltungen in Boxen, Curling, Fechten und Berghinunterkollern zeigten die Vielfältigkeit des alpinischen Sports.

Politik

Politisches System

Demokratische Republik Alpinia

Alpinia wagte den Schritt in die Weltöffentlichkeit am 11. November 2002 als Demokratische Republik Alpinia. Dessen politisches System wies die herkömmliche Aufteilung Staatsoberhaupt (Präsident), Regierungschef (Kanzler), Einkammernparlament (Volksversammlung) und Gerichtshof (Oberstes Tribunal) auf. Mit der Zeit wurden aber diverse Reformen durchgeführt, vom präsidialen System (Einheit von Staatsoberhaupt und Regierungschef) und wieder zurück zum parlamentarischen System.

Kantonsrepublik Alpinia

Begründet durch diverse kulturelle Entdeckungen aus der Vergangenheit wurde die Demokratische Republik Alpinia zur Kantonsrepublik Alpinia. Zu diesem Bundesstaat stieß die Freie Stadt Volkby hinzu, die als fünfter so genannter Kanton gleichberechtigt mit den alpinischen Kantonen Alpemand, Erlshire, Mithland und Rantaplan war. Die Kantonsrepublik verfügte als Staatssystem über eine Mischung aus einer präsidialen und föderal-parlamentarischen Demokratie. Das Staatsoberhaupt, der Staatspräsident, stand dem Exekutivorgan, dem Bundesrat vor. Die Legislative wurde durch das Bundesparlament ausgeübt, in dem je ein gewählter Abgeordneter der fünf Kantone vertreten war. Das Bundesgericht übernahm die Rechtsprechung. Neben dem Bundesparlament stand auch den Kantonen selbst ein Teil der Legislative zu.

Königreich Alpinia

Seit dem 20. Februar 2004 bis zur Auflösung 2009 war Alpinia eine konstitutionelle Monarchie. Die zuvorigen republikanischen Systeme hatten sich in der Bevölkerung allesamt als unvorteilhaft erwiesen.

König

An der Spitze des Staates stand der König, dem die Aufsicht über alle Staatsorgane zustand. Er vergab Adelstitel und sonstige Auszeichnungen, hatte das Recht auf Erteilung von Amnestie und vollzog weitere repräsentative Aufgaben.

Seit dem 20. Februar 2004 regierte Clausi I. von Alpinia aus dem Hause Alpemand-Plausibel das Königreich Alpinia. Vor seiner Krönung galt Clausi I. bereits als wichtigster Politiker im Lande und war über mehrere Amtszeiten gewählter Staatspräsident der ehemaligen Republik.

Verwaltung

Die Leitung der Verwaltung, der Exekutive, stand dem Reichskanzler zu. Er regierte mit Hilfe der Hofräte, welche der König nach Vorschlag des Lordkanzlers ernannte und entließ.

Zuletzt amtierender Reichskanzler war Derek Skynet, ihm zur Seite stand Willibald Dizius als Hofrat für Außenangelegenheiten. Vörgänger im Amt des Reichskanzlers waren Quentin Vaurien, Dr. Thasco von Jäger und Johanna Gutenberg. Liste der Kanzler (Alpinia)

Hofkontrollamt

Das wichtigste Verwaltungsorgan des Königreiches war das Hofkontrollamt. Das Hofkontrollamt war ausschließlicher Träger der Bürgerverwaltung und stellte in den Grenzen seiner Leistungsfähigkeit die für die alpinischen Bürger erforderliche soziale, kulturelle und wirtschaftliche öffentliche Einrichtung bereit (das Bürgernetz).

Das Hofkontrollamt wurde vom Hofkontrolleur geleitet, der die Rechtstellung eines Hofrates besaß. Zuletzt verwaltete König Clausi I. das Amt des Hofkontrolleurs. Voriger Amtsinhaber war Quentin Vaurien.

Kronrat

Der Kronrat bestand aus vom König berufenen Mitgliedern des alpinischen Adels und beriet diesen in allen Angelegenheiten. Der König konnte ein Mitglied des Kronrates zum Regenten ernennen und ihm damit die Regierungsgeschäfte zeitlich befristet übertragen. Falls der König einmal unangekündigt über längere Zeit abwesend war, wählte der Kronrat aus seiner Mitte einen Regenten für die Zeit der Abwesenheit.

Zuletzt bestand der Kronrat aus dem Fürsten von Lauenburg, Derek Skynet, und der Gräfin von Erlshire, Johanna Gutenberg. Der vormahlige Hohen Bastard der ortodox-bastardischen Kirche, Thasco von Jäger, schied durch Aufgabe seiner alpinischen Staatsbürgerschaft aus dem Kronrat aus.

Volkskammer

Die Legislative des Königreiches war die Volkskammer. Sie bestand aus allen wahlberechtigten Bürgern mit einer längeren ununterbrochenen Staatsbürgerschaft als drei Wochen. Die Volkskammer verfügte über ein aus seiner Mitte gewähltes Präsidium und eine selbst gegebenen Geschäftsordnung. Der Volkskammer oblag es unter anderem, die Gesetze, die völkerrechtlichen Verträge und über den Reichshaushalt des Reichskanzlers zu beschließen.

Das Präsidium der Volkskammer war momentan nur durch die Stellvertretende Präsidentin, Johanna Gutenberg, besetzt. Vorige Präsidenten waren Jack Kröger und Derek Skynet.

Königlicher Gerichtshof

Der Königliche Gerichtshof kontrollierte die Gewalten und sprach unabhängig Recht. Er bestand aus einem Richter, der vom König vorgeschlagen und durch die Volkskammer gewählt wurde. Vor dem Königlichen Gerichtshof konnte jeder Rechtsstreit ausgefochten werden, sofern dieser gesetzlich vorgesehen war.

Das Amt des Richters am Königlichen Gerichtshof hatte zuletzt Ford Prefect inne. Davor war bis zu seiner Berufung zum Hofkontrolleur Quentin Vaurien königlicher Richter.

Außenpolitik

Die alpinische Außenpolitik konzentrierte sich vor allem auf die die Länder Arethaniens. Besonderes Augenmerk richtete die alpinische Politik auf die Errichtung eines Südbundes, heute Arethanische Union bezeichnet.

Seit der Ausrufung des Königreichs, der anschliessenden so genannten Volkby-Krise und dem späteren Beitritt des Fürstentums Lauenburg in das Königreich waren die Beziehungen zu den Nachbarn Dionysos und Volkby aufgrund dieser Entscheidungen aber deutlich abgekühlt.

Parteien

Zuletzt als einzige Partei im Königreich Alpinia bestand die PSVKA, die Partei zum Schutze von Volk und König Alpinias, gegründet durch Herrn Herbertus Frahmus-Brandus.

Wirtschaft

Alpinia nutzte im Testbetrieb die Wirtschaftssimulation von Banosoft, die BsEcoSim.

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