Bund

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In einem Bundesstaat bezeichnet der Begriff Bund die oberste Führungsebene des Staates. Durch sie werden oft Bereiche, wie Außenpolitik, Justizpolitik oder Bürgerliches Recht übernommen.

Als Bundesbehörden werden solche bezeichnet, die ihre Arbeit über das ganze Staatsgebiet verteilt ausführen können und dies bei Bedarf auch tun. Im Gegensatz dazu stehen zum Beispiel die Landesbehörden oder die Kommunalverwaltungen. Unterschieden werden können hier auch noch die Obersten Bundesbehörden, die im Allgemeinen als Bundesministerien bezeichnet werden.