Exekutive

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Der Begriff Exekutive (aus dem lat.) bezeichnet in einem demokratisch verfassten Staat eine der drei Gewalten: Exekutive, Legislative und Judikative. Die Exekutive ist dabei vor allem für die Ausführung der Gesetze zuständig, weshalb sie auch ausführende oder vollziehende Gewalt bezeichnet wird. Neben der Ausführung der Gesetze kann die Exekutive, sofern sie das Recht zum Erlass von Rechtsverordnungen besitzt, auch direktive Befugnisse wahrnehmen. Verordnungen werden aus diesem Grund auch als exekutives Recht bezeichnet.


Die Kompetenzen der Exekutive werden von der Regierung und Verwaltung eines Staates wahrgenommen. In der Regel gehören die so genannten Vollzugsorgane wie Polizei, Grenzschutz und Finanzamt auch zur Exekutive.