Reichspräsident (Wertgenstein)

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Reichspräsident[Bearbeiten]

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Ludwig Schwerdtel

Der Reichspräsident ist das Staatsoberhaupt der Republik Wertgenstein. Er gilt als oberstes Exekutivorgan des Staates. Er nimmt vor allem für die Politik, den Staat und die Gesellschaft eine repräsentative Funktion ein. Der Präsident ernennt den Reichskanzler und die Mitglieder des Reichsgerichtes. Er hat das Recht zum Erlass von Notverordnungen.

Befugnisse und Aufgaben[Bearbeiten]

Der Reichspräsident ernennt den Reichskanzler nach eigenem Ermessen, anschließend die Reichsminister auf Vorschlag des Reichskanzlers. Er kann sie jederzeit entlassen.

Dem Reichspräsidenten obliegt es zudem, die Gesetze und Verträge zu unterzeichnen, das Reich völkerrechtlich zu vertreten und -neben anderen repräsentativen Aufgaben - den Oberbefehl über die Streitkräfte auszuüben.

Notverordnungsrecht[Bearbeiten]

Ist die Ordnung nicht gegeben oder bedroht oder der Bestand des Reiches gefährdet, so ist der Reichspräsident nach eigenem Ermessen gestattet diese mit Hilfe der bewaffneten Macht zu verteidigen. Der Reichspräsident verfügt über das Recht durch den Erlass von Notverordnungen alle Maßnahmen zu treffen, um die Ordnung zu wahren und die Unabhängigkeit zu sichern, so diese bedroht sind. Dies schließt eine vorübergehende Einschränkung oder Außerkraftsetzung der Grundrechte ein.

Wahl[Bearbeiten]

Der Reichspräsident wird durch die wahlberechtigte Bevölkerung mit absoluter Mehrheit auf sechs Monate gewählt. Ergibt sich im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem nur die beiden Kandidaten, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhielten, zur Abstimmung stehen. Wählbar zum Reichspräsidenten jeder Reichsbürger, der seit mindestens 30 Tagen die Reichsbürgerschaft besitzt.

Bisherige Amtsinhaber[Bearbeiten]

Wahlergebnisse[Bearbeiten]

  • 1. Präsidentschaftswahl, 02.06.2004: Ludwig Schwerdtel (SDP): 72,88 %; Paul von Lüttwitz: 27,12 % *
  • 2. Präsidentschaftswahl, 06.12.-10.12.2004: Ludwig Schwerdtel (SDP): 100 %

* Die 1. Wahl fand durch die Nationalversammlung statt. Spätere Wahlen erfolgten in direkter Wahl durch das Volk.