Unionsverfassung

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Die Verfassung der Demokratischen Union Ratelon.

Durch sie werden die Staatsorgane der Demokratischen Union Unionspräsident, Unionskanzler und Unionsregierung, Unionsparlament, Unionsrat und Unionsgericht legitimiert und zueinander in Beziehung gesetzt.

Außerdem werden durch den Grundrechtsteil (Artikel 1-15) umfangreiche Grundrechte garantiert, wobei besonders das über den liberalen Grundrechtskanon hinausgehende Recht zukünftiger Generationen auf intakte Lebensbedingungen Erwähnung finden sollte.

Die Demokratische Union ist durch diese Verfassung eine demokratische, soziale, rechtstaatliche und föderale Republik.

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