Kollektiver Regierungschef (Astarien): Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 14: | Zeile 14: | ||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== | ||
− | [[Astarien]], | + | [[Astarien]], [[Ministerpräsident (Astarien)|Ministerpräsidenten]], [[Bundesversammlung (Astarien)|Bundesversammlung]] |
{{Navigationsleiste_Ministerpräsident_(Astarien)}} | {{Navigationsleiste_Ministerpräsident_(Astarien)}} |
Aktuelle Version vom 4. Februar 2007, 22:25 Uhr
Als Kollektiver Regierungschef wird in der astarischen Staatsphilosophie eine Regierung bezeichnet, in der die Bundesminister keinen Ministerpräsidenten aus Ihren Reihen gewählt haben.
Dies war bisher ein einziges Mal in der Geschichte der Bundesrepublik so.
Erstes Kollektiv[Bearbeiten]
Als das Erste Kollektiv bezeichnet man die zweite Regierung in der Dritten Legislaturperiode der Bundesversammlung. Nach dem Zusammenbruch der Koalition aus AVP und LAA ging die LAA eine Koalition mit der SVA ein, nachdem die AVP-Minister zurücktraten. Nachdem die neue Regierung durch die Bundesversammlung beschloßen wurde, wurde allerdings kein neuer Ministerpräsident gewählt. Daher wurde das Amt des Regierungschefs gleichermaßen auf die Minister aufgeteilt, so jedenfalls behaupten die Juristen die rechtliche Lage.
Kritik[Bearbeiten]
Selbstverständlich gibt es einige Kritik an dieser Kollektivierung. Zum einen, so Juristen, ist eine Kollektivierung nicht gesetzlich legitimiert oder festgeschrieben, zum anderen ist die Wahl des Ministerpräsidenten auch nicht gesetzlich gefordert. Ausserdem fehlt ein konkreter Ansprechpartner für Staatsgäste und es findet keien Repräsentierung der Regierung statt.
Siehe auch[Bearbeiten]
Astarien, Ministerpräsidenten, Bundesversammlung