Supreme Court: Unterschied zwischen den Versionen

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Darüber hinaus weist die Verfassung dem Bund die ausschließliche Kompetenz zur Regelung der Gerichtsorganisation zu. Im Ergebnis fehlt daher den Staaten die Kompetenz zur Einrichtung eigener Gerichte mit der Folge, dass der Supreme Court auch für die Auslegung von Rechtsvorschriften der einzelnen Staaten ausschließlich zuständig ist.
 
Darüber hinaus weist die Verfassung dem Bund die ausschließliche Kompetenz zur Regelung der Gerichtsorganisation zu. Im Ergebnis fehlt daher den Staaten die Kompetenz zur Einrichtung eigener Gerichte mit der Folge, dass der Supreme Court auch für die Auslegung von Rechtsvorschriften der einzelnen Staaten ausschließlich zuständig ist.
  
Das Oberste Bundesgericht umfasst kraft Verfassung einen vorsitzenden Richter, den Obersten Bundesrichter (''Chief Justice''); eine größere Anzahl von Richtern kann durch Gesetz bestimmt werden, was bislang nicht geschehen ist. Damit besteht das Gericht derzeit nur aus dem Chief Justice; dies ist momentan [[Ulysses S. Finnegan Jr.]]. Eine Aufteilung des Aufgabengebietes auf mehrere Kammern wie etwa beim ratelonischen [[Unionsgericht]] erfolgt nicht.
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Das Oberste Bundesgericht umfasst kraft Verfassung einen vorsitzenden Richter, den Obersten Bundesrichter (''Chief Justice''); eine größere Anzahl von Richtern kann durch Gesetz bestimmt werden, was bislang nicht geschehen ist. Damit besteht das Gericht derzeit nur aus dem Chief Justice; dies ist momentan [[Armin Schwertfeger]]. Eine Aufteilung des Aufgabengebietes auf mehrere Kammern wie etwa beim ratelonischen [[Unionsgericht]] erfolgt nicht.
  
Vorgänger im Amt waren: [[Merkin Muffley|Merkin D. Muffley]]
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Vorgänger im Amt waren: [[Merkin Muffley|Merkin D. Muffley]], [[Ulysses S. Finnegan Jr.]]
  
  

Version vom 5. November 2010, 20:44 Uhr


Das Oberste Bundesgericht (Supreme Court of the United States) ist die höchste Instanz der Bundesgerichtsbarkeit in den Vereinigten Staaten von Astor. Seine rechtlichen Grundlagen finden sich in Article V der neuen astorischen Bundesverfassung vom August 2005.

Nach den Bestimmungen der Verfassung können durch Gesetz nachgeordnete Bundesgerichte geschaffen werden; da dies bislang nicht geschehen ist, übt der Supreme Court derzeit die gesamte Bundesgerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten aus. Seine Kompetenzen umfassen damit nicht nur verfassungsrechtliche Streitigkeiten, sondern die verbindliche Auslegung des gesamten astorischen Bundesrechts.

Darüber hinaus weist die Verfassung dem Bund die ausschließliche Kompetenz zur Regelung der Gerichtsorganisation zu. Im Ergebnis fehlt daher den Staaten die Kompetenz zur Einrichtung eigener Gerichte mit der Folge, dass der Supreme Court auch für die Auslegung von Rechtsvorschriften der einzelnen Staaten ausschließlich zuständig ist.

Das Oberste Bundesgericht umfasst kraft Verfassung einen vorsitzenden Richter, den Obersten Bundesrichter (Chief Justice); eine größere Anzahl von Richtern kann durch Gesetz bestimmt werden, was bislang nicht geschehen ist. Damit besteht das Gericht derzeit nur aus dem Chief Justice; dies ist momentan Armin Schwertfeger. Eine Aufteilung des Aufgabengebietes auf mehrere Kammern wie etwa beim ratelonischen Unionsgericht erfolgt nicht.

Vorgänger im Amt waren: Merkin D. Muffley, Ulysses S. Finnegan Jr.


Case law des Supreme Court

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über wichtige Entscheidungen des Supreme Court, die die Entwicklung des astorischen Bundesrechts nachhaltig beeinflusst haben.

Scriptatore vs. Electoral Office (22. März 2006)

Monroe, Muffley vs. Electoral Office (12. Oktober 2006)