AKW Eisenstadt: Unterschied zwischen den Versionen
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Das damalige Umweltschutzgesez war nicht auf Atomenergie eingestellt und so gab es eigentlich kaum rechtliche Möglichkeiten den Betrieb des AKW zu verhindern, die gesetzlichen Bedingungen sahen nur entsprechende Sicherheitsmaßnahmen und ein geeignetes Entsorgungskonzept für radioaktive Abfälle vor - wozu auch die Entsorgung im Ausland zählte, da eine Kontrolle ausländischer Unternehmen nicht möglich war. Bering entschuldigte sich später bei den Bürgern des Freistaates und bereute später nicht doch ein Verbot - auch ohne rechtliche Grundlage - ausgesprochen zu haben. Dies hätte jedoch zur Konsequenz haben können, dass Bering aus seinem Amt als Hofrat enthoben worden wäre und damit nicht weiter gegen das AKW hätte reagieren können. | Das damalige Umweltschutzgesez war nicht auf Atomenergie eingestellt und so gab es eigentlich kaum rechtliche Möglichkeiten den Betrieb des AKW zu verhindern, die gesetzlichen Bedingungen sahen nur entsprechende Sicherheitsmaßnahmen und ein geeignetes Entsorgungskonzept für radioaktive Abfälle vor - wozu auch die Entsorgung im Ausland zählte, da eine Kontrolle ausländischer Unternehmen nicht möglich war. Bering entschuldigte sich später bei den Bürgern des Freistaates und bereute später nicht doch ein Verbot - auch ohne rechtliche Grundlage - ausgesprochen zu haben. Dies hätte jedoch zur Konsequenz haben können, dass Bering aus seinem Amt als Hofrat enthoben worden wäre und damit nicht weiter gegen das AKW hätte reagieren können. | ||
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==Das AKW heute== | ==Das AKW heute== |
Aktuelle Version vom 13. Januar 2013, 00:22 Uhr
Das AKW Eisenstadt war ein Atomkraftwerk in Fuchsen.
Reaktortechnik[Bearbeiten]
Genehmigung und Bau[Bearbeiten]
Der Bau des AKW war bereits vor seiner Genehmigung abgeschlossen. Die Genehmigung der Anlage erfolgte am 26.April.2011 unter strengen Sicherheitsauflagen und mit einer zeitlichen Beschränkung. Christian Bering, der zuständige Hofrat für Umwelt, bereute das Ausstellen der Genehmigung jedoch später mit den Worten: "Ich bedauere aber zutiefst, dass ich nicht vorher stärker nach einem Grund gesucht habe, den Betrieb des AKWs zu verhindern.", wobei er von einem großen Fehler sprach. Das damalige Umweltschutzgesez war nicht auf Atomenergie eingestellt und so gab es eigentlich kaum rechtliche Möglichkeiten den Betrieb des AKW zu verhindern, die gesetzlichen Bedingungen sahen nur entsprechende Sicherheitsmaßnahmen und ein geeignetes Entsorgungskonzept für radioaktive Abfälle vor - wozu auch die Entsorgung im Ausland zählte, da eine Kontrolle ausländischer Unternehmen nicht möglich war. Bering entschuldigte sich später bei den Bürgern des Freistaates und bereute später nicht doch ein Verbot - auch ohne rechtliche Grundlage - ausgesprochen zu haben. Dies hätte jedoch zur Konsequenz haben können, dass Bering aus seinem Amt als Hofrat enthoben worden wäre und damit nicht weiter gegen das AKW hätte reagieren können.
Störfall und Abschaltung[Bearbeiten]
Bereits kurze Zeit nach der Inbetriebnahme und der Genehmigung durch den fuchsischen Staatshof für Umwelt erreignete sich - in der Nacht des 27.April.2011 - ein Störfall, der letztendlich auch zur Stillegung des Kraftwerkes seitens der Regierung führte. Vermutliche führte ein Konstruktionsfehler und ein daraus folgender technischer Defekt zu einer Überlastung des Kühlsystems und einer gefährlichen Überhitzung des Reaktorkerns. Zeitweise drohte sogar eine Kernschmelze, welche jedoch durch das Eingreifen der Notabschaltung verhindert werden konnte, indem sofort sämtliche Steuer- und Regelstäbe in den Reaktor eingefahren wurden, während die Brennstäbe entfernt wurden. Das sofortige Unterbrechen der Kettenreaktion und zwei von der Hauptkühlung unabhängige Notkühlsysteme sorgten schließlich dafür, dass der Reaktor wieder unter Kontrolle geriet. Kurze Zeit später wurde das AKW von Mitarbeitern des Staatshofes für Umwelt übernommen. Bering nannte später in einer Fernsehsendung als Ursache für den Unfall außerdem "Fahrlässigkeit der Betreiber".
Folgen und Untersuchungen des Unfalls[Bearbeiten]
Der Vorfall wurde im Nachhinein vom zuständigen Staatshof untersucht, über die Ergebnisse ist jedoch nur wenig bekannt. Der Störfall hatte jedoch ein Ermittlungsverfahren gegen das Betreiberunternehmen Fuchsen-Energy und den damaligen Verantwortlichen Steffen Glücksklee zur Folge. Während Fuchsen-Energy zwangsaufgelöst wurde, wurde Glücksklee bislang jedoch nicht zur Rechenschaft gezogen. Nach dem Störfall wurde das gesamte Gelände weiträumig abgesperrt, Mitarbeiter des Staatshofes für Umwelt untersuchten daraufhin das Gelände und das Wasser des Hafenbeckens in Eisenstadt auf mögliche Kontaminationen. Sogar die ABC-Abwehr der Freistaatswehr beteiligte sich an den Untersuchungen. Eine Gefährdung der Bevölkerung durch ausgetretenes Spaltmaterial soll zu keiner Zeit bestanden haben. Messungen ergaben zur Zeit des Betriebes eine Erwärmung des als Kühlwasser genutzten Hafenwassers um 10°C, aber auch ohne die Überlastung hätte die Bauweise zu einer Erwärmung des Hafenwassers führen können, wodurch Schäden im Ökosystem nicht ausgeschlossen waren.
Politische Folgen des Vorfalls[Bearbeiten]
Die Vorfälle um das AKW Eisenstadt lösten eine nationale Debatte zum Thema Atomkraft aus, bereits wenige Zeit später kündigte die Regierung an, ein Komplettverbot der Kernenergie in der geplanten Änderung des Umweltschutzgesetzes zu berücksichtigen.Die Vorfälle um das AKW Eisenstadt lösten jedoch eine nationale Debatte zum Thema Atomkraft aus, bereits wenige Zeit später kündigte die Regierung an, ein Komplettverbot der Kernenergie in der geplanten Änderung des Umweltschutzgesetzes zu berücksichtigen. Heutzutage ist die Nutzung von Kernenergie in Fuchsen verboten.
Das AKW heute[Bearbeiten]
Wenige Tage nach der Abschaltung ließ die Regierung sämtliche Brennelemente aus dem Reaktor entfernen - über den Verbleib der Brennstäbe ist nichts bekannt. Das Kraftwerk ist heute abgeschaltet, aber immernoch erhalten. Ein Rückbau der Anlage ist nicht geplant, möglicherweise wird das Gebäude irgendwann als Museum genutzt - zur Zeit ist ein Betreten des gesamten Geländes, welches sich immernoch unter Verwaltung des Staatshofes für Umwelt befindet jedoch verboten. Das Gelände ist umzäunt und die Zufahrt zum AKW ist abgesperrt.