Hamartia: Unterschied zwischen den Versionen
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====Staatsoberhaupt==== | ====Staatsoberhaupt==== | ||
− | Staatsoberhaupt des Großherzogtums ist der Großherzog. Das Amt des Großherzogs wird innerhalb der großherzöglichen Familie vererbt. Der Großherzog ernennt die Mitglieder der Regierung des Großherzogtums (des sogenannten [[Magistrat|Magistrats]]), die Mitglieder des [[Senat|Senats]] und alle Richter und weiteren Beamten des Großherzogtums. Des weiteren führt er den Oberbefehl über die Streitkräfte des Großherzogtums und ist als einziger dazu befähigt, Personen in den Adelsstand des Großherzogtums zu erheben. | + | Staatsoberhaupt des Großherzogtums ist der Großherzog. Das Amt des Großherzogs wird innerhalb der großherzöglichen Familie vererbt. Der Großherzog ernennt die Mitglieder der Regierung des Großherzogtums (des sogenannten [[Magistrat|Magistrats]]), die Mitglieder des [[Senat (Hamartia)|Senats]] und alle Richter und weiteren Beamten des Großherzogtums. Des weiteren führt er den Oberbefehl über die Streitkräfte des Großherzogtums und ist als einziger dazu befähigt, Personen in den Adelsstand des Großherzogtums zu erheben. |
Verträge und Gesetze erhalten erst durch seine Unterschrift rechtskraft. | Verträge und Gesetze erhalten erst durch seine Unterschrift rechtskraft. | ||
Die Amtszeit endet mit der Abdankung, dem Tod oder mit dauerhafter Verhinderung. Der Großherzog kann sich für bis zu 6 Monate durch einen Großprotektor vertreten lassen, der kein weiteres Amt in Exekutive, Legislative oder Judikative bekleidet. Die Staatsangehörigkeit, oder ein Wohnsitz im Großherzogtum sind für das Amt des Großprotektors keine Vorraussetzung. | Die Amtszeit endet mit der Abdankung, dem Tod oder mit dauerhafter Verhinderung. Der Großherzog kann sich für bis zu 6 Monate durch einen Großprotektor vertreten lassen, der kein weiteres Amt in Exekutive, Legislative oder Judikative bekleidet. Die Staatsangehörigkeit, oder ein Wohnsitz im Großherzogtum sind für das Amt des Großprotektors keine Vorraussetzung. |
Version vom 16. Juni 2015, 19:26 Uhr
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Amtssprache | Imperianisch | ||||
Hauptstadt | Hamartia | ||||
Staatsform | aristokratische Monarchie | ||||
Staatsoberhaupt Großherzog |
Johannes von Hamartia seit dem 18. Mai 1989 | ||||
Regierungschef Konsul |
vakant seit dem 30. April 2015 | ||||
Fläche | noch nicht vermessen
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Bevölkerung Einwohnerzahl Dichte |
ca. 580.120 noch nicht ermittelt
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Gründung Beitritt Seyffenstein-Bajar |
6. September 1951 in heutiger Form Juni 2015 | ||||
Mandate Reichsrat | 2/8 | ||||
Währung | SBR (Seyffenstein-Bajarsche Reichsmark) | ||||
Nationalhymne | Hymne von Hamartia | ||||
Nationalfeiertag | 6. September (Gründungstag) | ||||
Karte | noch nicht eingetragen
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int. Vorwahl | muss erst noch vergeben werden
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int. Kennzeichen | muss erst noch vergeben werden
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Website | nicht vorhanden
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Forum | Forum |
Geschichte
VL-Geschichte
RL-Geschichte
Hamartia ist im Zuge umfangreicher Überlegungen der Spielerschaft Seyffenstein-Bajars im Mai 2015 entstanden. Es ist im Juni 2015 dem Kaiserreich Seyffenstein-Bajar beigetreten.
Kultur
Politik
Politisches System
Das Großherzogtum Hamartia ist eine aristokratische Monarchie. Der Staatsaufbau gliedert sich folgendermaßen:
Staatsoberhaupt
Staatsoberhaupt des Großherzogtums ist der Großherzog. Das Amt des Großherzogs wird innerhalb der großherzöglichen Familie vererbt. Der Großherzog ernennt die Mitglieder der Regierung des Großherzogtums (des sogenannten Magistrats), die Mitglieder des Senats und alle Richter und weiteren Beamten des Großherzogtums. Des weiteren führt er den Oberbefehl über die Streitkräfte des Großherzogtums und ist als einziger dazu befähigt, Personen in den Adelsstand des Großherzogtums zu erheben. Verträge und Gesetze erhalten erst durch seine Unterschrift rechtskraft. Die Amtszeit endet mit der Abdankung, dem Tod oder mit dauerhafter Verhinderung. Der Großherzog kann sich für bis zu 6 Monate durch einen Großprotektor vertreten lassen, der kein weiteres Amt in Exekutive, Legislative oder Judikative bekleidet. Die Staatsangehörigkeit, oder ein Wohnsitz im Großherzogtum sind für das Amt des Großprotektors keine Vorraussetzung.
Aktueller Großherzog ist Johannes von Hamartia, aktueller Großprotektor Kaiser Friedrich Alexander von Seyffenstein.
Legislative
Die Legislative wird vom Senat und zum Teil auch vom Volkstribunat ausgeübt.
Senat
Der Senat besteht aus vom Großherzog ernannten Abgeordneten, die über Gesetzesvorschläge der Volkstribune, des Magistrats oder des Großherzogs abstimmen. Der Senat besitzt keine Initiativrecht, d.h. Mitglieder des Senats dürfen selbst keine Gesetzesvorschläge einbringen, sondern müssen sich dazu an Magistrat, Volkstribunen oder Großherzog wenden.
Des Öfteren gab es in der Öffentlichkeit Disskussionen über die fehlende Legitimation des Senats durch das Volk, bisher konnte jedoch keine Änderung durchgesetzt werden.
Volkstribunat
Das Volkstribunat besteht aus 15 Volkstribunen (drei aus jedem Fürstentum), die vom Volk ihres jeweiligen Fürstentums gewählt werden. Sie haben Vetorecht gegen jede Entscheidung des Magistrats oder jeden Gesetzesbeschluss des Senats. Auf Erlässe und Anordnungen des Großherzogs oder Urteile der Gerichte haben sie keinen Einfluss. Um ein Veto zu beschließen müssen mindestens drei der Volkstribune dem Gesetz oder der Entscheidung widersprechen.
Exekutive
Die Exekutive wird vom Magistrat ausgeübt. Das Volkstribunat hat jedoch Vetorecht gegen Amtshandlungen der Exekutive.
Magistrat
Konsul
Der Konsul ist Regierungschef des Großherzogtums. Er leitet und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Mitgliedern des Magistrats. Außerdem gilt der Konsul auch als Verteidigungsminister, auch wenn er keinerlei Befehlsgewalt über die Truppen des Großherzogtums besitzt. Dennoch ist er zuständig für Organisation und vor allem auch Instandhaltung der großherzöglichen Truppen.
Ädil
Der Ädil ist als Oberster Staatsanwalt des Großherzogtums für die Strafverfolgung und das Polizeiwesen im Großherzogtum zuständig.
Quästor
Der Quästor ist für die Finanzen des Großerhzogtums und aller seiner Betriebe zuständig. Er setzt die Steueren fest, teilt die Bürger in Steuerklassen ein, verwaltet den großherzöglichen Fiskus und die Staatskasse. Auch bestimmt er die Summen, die den anderen Behörden zustehen.
Judikative
Die Judikative wird vom Prätor, der nur dem Großherzog verantwortlich ist, geleitet. Oberstes Gericht ist der Aeropag.
Prätor
Der Prätor ist der oberste Richter des Landes. Er ist zuständig für die Einstellung von neuen und die Entlassung von alten Richtern. Außerdem sitzt er dem Aeropag vor und verwaltet die Finanzen innerhalb der Judikative.
Aeropag
Der Aeropag bildet das Oberste Gericht des Großherzogtums und war vor dem Beitritt des Großherzogtums zum Kaiserreich Seyffenstein-Bajar auch für die Blutgerichtsbarkeit zuständig. Heute bildet er das Oberste Berufungsgericht innerhalb des Großherzogtums, sowie das Verfassungsgericht des Großherzogtums.
Dicasterii
Die Dicasterii bilden die erstinstanzlichen Gerichtshöfe.
- Dicasterius poena: In erster Instanz zuständig für Strafsachen
- Dicasterius civilis: In erster Instanz zuständig für Verwaltungs- und Zivilsachen
- Dicasterius fiscus: In erster Instanz zuständig für Finanzsachen
Innenpolitik
Die Innenpolitik ist vor allem durch eine starke Kontrolle der Märkte gezeichnet, Betrieb dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen gegründet werden. Die polizeilichen Aufgaben werden von der sogenannten "Großherzöglichen Schutztruppe" ausgeübt, ihr steht der Ädil vor.
Außenpolitik
Als Teilstaat des Kaiserreichs Seyffenstein-Bajar betreibt das Großherzogtum aktuell keine eigene Aussenpolitik, auch wenn es ihm unter besonderen Umständen zustünde.
Parteien
Die größte Partei Hamartias ist die "Volkspartei Hamartia". Sie besteht bereits seit der Gründung des Großherzogtums, genauer seit dem 12. September 1951.
Wirtschaft
Firmenlandschaft
In Hamartia gibt es sowohl private als auch großherzögliche, also öffentliche Unternehmen. Eines davon ist die Großherzögliche Heraldische Manufaktur.
WiSim
Das Großherzogtum nimmt seit seiner Gründung an der WiSim bsEcoSim teil, welche von allen Teilstaaten Seyffenstein-Bajars genutzt wird.