Seyffenstein
Seyffenstein Kaiserreich Seyffenstein
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Amtssprache | Imperianisch | ||||||
Hauptstadt | Syffia | ||||||
Regierungssitz | Syffia | ||||||
Staatsform | Monarchie | ||||||
Staatsoberhaupt Kaiser von Seyffenstein |
Sebastian I. seit 8. März 2016 | ||||||
Regierungschef Ministerpräsident |
Ezio Auditore seit 15. April 2016 | ||||||
Währung | Seyffensteinischer Schilling (SYSS) | ||||||
Bruttoinlandsprodukt | ??? SYSS | ||||||
Gründung | 8. März 2016 | ||||||
Nationalhymne | Gott erhalte unseren Kaiser | ||||||
Nationalfeiertag Reichsgründung |
15. Februar | ||||||
Länderkürzel | nicht vergeben
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Vorwahl | +nicht vergeben
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Internet-TLD | .nicht vergeben
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RL-Daten | |||||||
Gründung | 15. Februar 2014 | ||||||
Simulationssprache | Deutsch |
Das Kaiserreich Seyffenstein ist eine absolutistisch-konstitutionelle Monarchie auf Hanar. Das Kaiserreich Seyffenstein ist ein Gliedstaat des Nordhanarischer Bundes.
Staatsaufbau
Der Nordhanarische Bund setzt sich aus den drei Kronländern Syffia, Austerlitz und Seyffenstein ob der Syfe zusammen. Die Kronländer werden von den Krongouverneuren regiert, diese werden durch das Staatsoberhaupt ernannt. Als gesetzgebendes Organ fungiert der Seyffensteinische Reichstag. Jeder Staatsbürger ist ab der Vollendung seines achtzehnten Lebensjahres automatisch ein Mitglied des Reichstages. Der Kaiser kann den Reichstag in der staatsrechtlichen Theorie durch Dekrete umgehen, jedoch hat der Reichstag das Recht jegliche Dekrete seiner Majestät aufzuheben. Als höchstes Organ der Judikative fungiert der Kronrat seiner Majestät. Gemäß der Reichsverfassung kann in einem jeden Verfahren der Kaiser als oberster Gerichtsherr angerufen werden. Zugleich fungiert der Kronrat als Beratendes Organ für seine Majestät. Es gibt auch noch die Reichsversammlung. Sie setzt sich aus den Reihen des Kronrates und des Reichstages zusammen. Sie tagt nicht ständig, sondern nur nach Einberufung durch den Kaiser. Sämtliche Verfassungsänderungen müssen von der Reichsversammlung beschlossen werden.