Parlament (Albenien)
Das albenische Parlament bildet die Legislative Albeniens und hat seinen Sitz im Regierungsgebäude in Ähm. Es setzt sich aus 3 Kammern (Gemeinschafts-, Volks- und DefiNationenrat) zusammen, die gemeinsam debattieren und getrennt abstimmen. Die Gesamtzahl der Mitglieder beläuft sich auf 284.
Parlamentssaal
Die Leitung der Debatten übernimmt der Wahlleiter, welcher am Kopf des Saals sitzt. Rechts neben ihm sitzt der Protokollführer, links der Vors. Minister. Vor dem Wahlleiter sitzen die Reganden oder deren Sekretäre. Die Parlamentarier sind in einem Halbkreis vor dem Wahlleiter platziert, wobei die Sitzplätze nach Parteien verteilt werden und diese wiederum nach Kammern, Volksräte sitzen zuvorderst, die Gemeinschaftsräte zuhinterst. Die Fraktionschefs oder Parteivorsitzenden haben einen Platz in der ersten Reihe vor ihrem Parteiflügel. In der Mitte führt ein Gang zum Haupttor des Parlamentssaales. Links vom Wahlleiter befindet sich die Tür zum Abstimmungssaal des Gemeinschaftsrates, rechts die zum Sall des DefiNationenrates. Der Volksrat stimmt im Parlamentssaal ab.
Die Kammern
Allgemein kann gesagt werden, dass der Gemeinschaftsrat die Bezirksregierungen und der Volksrat die Bevölkerung der Bezirke vertritt. Der DefiNationenrat gilt als Bindeglied, da jeder Bezirk eine konstante Anzahl Sitze zur Verfügung hat. Die Kammern werden nicht nummeriert, das heisst es gibt keine "erste" Kammer.
Der Gemeinschaftsrat, besteht aus 50 Mitgliedern, aus jedem Bezirk 5 Vertreter. Diese sind nicht vom Volk gewählt, sondern von der Regierung des jeweiligen Bezirks gestellt. Daher ist der Wahlrythmus abhängig vom Wahlrythmus der einzelnen Bezirksregierungen. Ein Gemeinschaftsrat ist mindestens so lange im Amt, wie eine Legislaturperiode in seinem Bezirk andauert. Er muss offiziell von der Bezirksregierung abgestzt und durch einen neuen Abgeordneten ersetzt werden. Die Gemeinschaftsräte eines Bezirks bestehen meist aus 4-5 Abgeordneten der regierenden Partei, der Rest wird meist anhand der Sitzverteilung in den Bezirksparlamenten verteilt.
Der Volksrat. Er besteht aus 144 Mitgliedern. Der bevölkerungsreichste Bezirk hat 20 Sitze. Weiter geht es so: 18, 16, 15, 14, 13 Sitze. Die restlichen Bezirke erhalten je 12 Sitze. Der Volksrat wird alle 4 Jahre neu gewählt. Das Wahlverfahren in den einzelnen Bezirken ist unterschiedlich.
Die dritte Kammer ist der DefiNationenrat. Dieser Begriff ist allerdings veraltet und stammt aus der Gründungszeit Albeniens und hat nichts mit den Vereinten DefiNationen zu tun. Er hat 90 Mitglieder, pro Bezirk 9 Mitglieder. Dorthin werden Kandidaten eines Bezirks gewählt. Bis 1998 wählte man noch nationale Kandidaten (wobei die Sitzanzahl weitaus kleiner war) dann merkte man, dass der Aufwand zu gross war. Auch er wird alle 4 Jahre neu gewählt. Auch hier ist das Wahlverfahren verschieden.
Wahlen und Abstimmungen
Wahlen und Abstimmungen werden vom Wahlleiter eingeleitet und beendet. Dieser wird alle 3 Monate vom Parlament gewählt. Die Abstimmungen finden in einzelnen Kammern statt, Wahlen werden im Parlamentsaal abgehalten.
Nötige Mehrheit
Bei einer Gesetzesvorlage ist eine 2:1 Kammermehrheit erforderlich, bei einer Verfassungsänderung oder verfassungsähnlichen Gesetzen eine 3:0 Kammermehrheit. Innerhalb der Kammern gilt eine Vorlage mit 50% der Stimmen angenommen, bei einer Verfassungsänderung sind 2/3 nötig.
Ist das Volk, genauer gesagt einige Bevölkerungsgruppen, mit einem Abstimmungsausgang nicht einverstanden, kann mithilfe von 5% der Unterschriften aller Einwohner ein Contras bewirkt werden. Dann stimmt das Volk noch einmal über die Vorlage ab. Wobei das Volk dann einen Wert von zwei hat, das heisst es kann nur wirken wenn ein 2:1 Kammerentscheid gefällt wurde. Stimmen alle drei Kammern gleich, so kann das Volk nichts ausrichten.
Gesetzesvorlagen
Jeder volljährige Bürger kann beim Regandenrat eine Gesetzesvorlage oder ein Diskussionantrag einreichen. Der Regandenrat bearbeitet diese Vorlage und stimmt über deren Relevanz ab. Wird er als relevant empfunden, wird die Vorlage vor das Parlament gelegt.
Tagesordnung
Grundsätzlich werden Debatten vom Wahlleiter begonnen, steht ein Bürgerantrag zur Debatte, beginnt der Vors. Minister. Ist eine Debatte abgeschlossen, steht es jedem Parlamentarier frei, einen Antrag zu stellen oder eine Diskussion zu beginnen. Diese ungeschriebene Regelung führt aber meistens zu wilden Diskussionen, was meist in einem Chaos endet.
Parlamentarier
Ein Parlamentarier ist in seinem Amt bis er stirbt, ausbürgert oder durch ein richterliches Urteil seines Amtes enthoben wird. Abgewählt werden kann man nicht. Allerdings besteht für Gemeinschaftsräte die Gefahr, dass sie bei Neuwahlen der Regierung in ihrem Bezirk abgesetzt werden. Jeder Parlamentarier besitzt ein Büro im Regierungsgebäude oder in einem der angrenzendem Gebäuden.