Acte über die Eigenverwaltung der Croncolonie Roldem: Unterschied zwischen den Versionen

Aus MN-Wiki
Zur Navigation springenZur Suche springen
K
Zeile 1: Zeile 1:
 
[[Kategorie:Politischer Begriff]]
 
[[Kategorie:Politischer Begriff]]
 +
Die '''Acte ueber die Eigenverwaltung der Croncolonie Roldem''' [sic], auch '''Roldem Act''', genannt ist ein Gesetz, das am 1. November 1905 in Kraft trat. Sie sicherte der damaligen [[imperia]]nischen Kronkolonie [[Roldem]] umfangreiche Autonomie zu und verband das westroldemische [[Fürstentum Metternich]] und die [[County of Montary|Grafschaft Montary]] im Osten zu einem Subjekt. Die roldemische Bevölkerung sah und sieht noch heute in dem Gesetz den Sieg über die imperianische Xenokratie. Der 1. November ist seitdem der roldemische Landesfeiertag.
  
Als Acte ueber die Eigenverwaltung der Croncolonie Roldem, auch Roldem Act genannt bezeichnet man ein Gesetz, welches der damaligen imperianischen Kolonie Roldem eine weitgehende Unabhängigkeit zusicherte. Von den Bürgern der Roldems wurde es als Sieg über die imperianische Herrschaft angesehen. Der Tag des Inkrafttreten des Gesetzes, der erste November 1905, wird seitdem in Roldem als Feiertag begangen.
+
In der Folge des Roldem Act durfte Roldem eine eigene Verfassung und Gesetze erlassen, die den Gesetzlichkeiten des ehemaligen Kolonialherren widersprachen. Umgekehrt hatten auch imperianische Gesetze keine Auswirkung auf die Gebietschaft in Astoria, es sei denn das Parlament genehmigte dies. Ausnahmen bildeten die Handelsschiffahrt, die auch weiterhin vom anticäischen Festland kontrolliert wurde, sowie Verfassungsänderungen, die ebenfalls von Mixoxa genehmigt werden mussten. Eine weitere Beschränkung traf das Militär, welches nur im Landesinneren zum Schutz eingesetzt werden durfte. Eventuelle Kriegsabgaben waren in die Hauptstadt in Imperia zu entrichten. Darüberhinaus galten auch weiterhin die [[Astorgesetze]] der Jahre zwischen 1853 und 1904 für Roldem.
 
 
Die Kolonie Roldem konnte nach diesen Gesetz eigene Gesetze erlassen, auch wenn sie imperianischen Gesetzen widersprachen. Gesetze des imperianischen Parlaments durften keine Auswirkungen mehr auf Roldem haben, außer Roldem wünschte dies so.  
 
Ausnahme bildete die Handelsschiffahrt, welche weiterhin unter der Kontrolle Imperias stand.
 
 
 
Ebenso waren Änderungen der Kolonialverfassung weiterhin nur mit der Zustimmung des imperianischen Kaiser und Parlament möglich. Desweiteren durfte Roldem keine eigne Armee aufstellen, außer zum Schutz der Bürger und der Besitzungen, also eine Art erweiterte Polizei,  die Kriegsabgabe musste weiterhin nach Mixoxa übersand werden.
 
 
 
Außerdem blieben die Astorgesetze, die zwischen 1853 und 1904 verabschiedet worden sind unangetastet.
 

Version vom 27. Oktober 2006, 19:41 Uhr

Die Acte ueber die Eigenverwaltung der Croncolonie Roldem [sic], auch Roldem Act, genannt ist ein Gesetz, das am 1. November 1905 in Kraft trat. Sie sicherte der damaligen imperianischen Kronkolonie Roldem umfangreiche Autonomie zu und verband das westroldemische Fürstentum Metternich und die Grafschaft Montary im Osten zu einem Subjekt. Die roldemische Bevölkerung sah und sieht noch heute in dem Gesetz den Sieg über die imperianische Xenokratie. Der 1. November ist seitdem der roldemische Landesfeiertag.

In der Folge des Roldem Act durfte Roldem eine eigene Verfassung und Gesetze erlassen, die den Gesetzlichkeiten des ehemaligen Kolonialherren widersprachen. Umgekehrt hatten auch imperianische Gesetze keine Auswirkung auf die Gebietschaft in Astoria, es sei denn das Parlament genehmigte dies. Ausnahmen bildeten die Handelsschiffahrt, die auch weiterhin vom anticäischen Festland kontrolliert wurde, sowie Verfassungsänderungen, die ebenfalls von Mixoxa genehmigt werden mussten. Eine weitere Beschränkung traf das Militär, welches nur im Landesinneren zum Schutz eingesetzt werden durfte. Eventuelle Kriegsabgaben waren in die Hauptstadt in Imperia zu entrichten. Darüberhinaus galten auch weiterhin die Astorgesetze der Jahre zwischen 1853 und 1904 für Roldem.