Bundesregierung (Astarien): Unterschied zwischen den Versionen

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== Wahlvorgang der Bundesminister ==
 
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In der Bundesverfassung wird genaustens beschrieben, wie sich die Bundesregierung zusammensetzt, wie sie gewählt wird und welche Aufgaben sie hat:
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(1) Die Mitglieder der Bundesversammlung, welche sich auf eine Regierungskoalition geeinigt haben,    <br>legen der Bundesversammlung eine Liste ihrer Minister und deren Kompentenzbereiche vor, die dann vom  <br>Parlament mit absoluter Mehrheit angenommen werden muss.
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(2) Die Bundesregierung setzt sich aus den vom Parlament gewählten Bundesministern zusammen.
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(1) Die Bundesminister wählen aus ihrer Mitte den Ministerpräsidenten.
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(2) Der Ministerpräsident vertritt die Politik der Bundesregierung nach Aussen hin und leitet <br> <br>die  Sitzungen der Bundesregierung.
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Artikel 32 - Amtsdauer<br>
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Die Amtsdauer der Bundesregierung entspricht der der Bundesversammlung.
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Artikel 33 - Aufgaben<br>
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(1) Die Bundesregierung stellt das Exekutivorgan im Verfassungsgefüge der Bundesrepublik Astarien  <br>dar.
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(2) Sie hat das Recht zur Gesetzinitiative in der Bundesversammlung.
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(3) Der einzelne Bundesminister leitet im Rahmen dieser Verfassung und der Gesetze die  <br>Bundesministerium. Die Übertragung eines entsprechenden Kompetenzbereiches erfolgt bei seiner  <br>Wahl durch die Bundesversammlung.
  
 
== Bisherige Bundesminister ==
 
== Bisherige Bundesminister ==

Version vom 30. September 2006, 10:59 Uhr

Die Bundesminister bilden die Regierung der Bundesrepublik Astarien und sind die obersten Vertreter der Exekutive. Sie werden von der Bundesversammlung direkt gewählt.

Allgemeines

In der aktuellen Version der Astarischen Verfassung steht, dass es folgende Minister gibt:

  • Bundesminister des Inneren
  • Bundesminister der Äußeren Angelegenheiten
  • Bundesminister der Wirtschaft, Arbeit und Finanzen

Der Ministerpräsident wird aus den Reihen der Bundesminister gewählt und gilt als formales Oberhaupt.

Wahlvorgang der Bundesminister

Die Regierungskoalition der Bundesversammlung einigt sich auf die Minister und hält diese in einer Liste fest. Die Kabinettsliste wird dann von der Bundesversammlung entweder angenommen oder abgelehnt.

Zitat aus der Bundesverfassung

In der Bundesverfassung wird genaustens beschrieben, wie sich die Bundesregierung zusammensetzt, wie sie gewählt wird und welche Aufgaben sie hat:


Artikel 30 - Wahl und Zusammensetzung
(1) Die Mitglieder der Bundesversammlung, welche sich auf eine Regierungskoalition geeinigt haben,
legen der Bundesversammlung eine Liste ihrer Minister und deren Kompentenzbereiche vor, die dann vom
Parlament mit absoluter Mehrheit angenommen werden muss. (2) Die Bundesregierung setzt sich aus den vom Parlament gewählten Bundesministern zusammen.
Artikel 31 - Vorsitz
(1) Die Bundesminister wählen aus ihrer Mitte den Ministerpräsidenten. (2) Der Ministerpräsident vertritt die Politik der Bundesregierung nach Aussen hin und leitet

die Sitzungen der Bundesregierung.
Artikel 32 - Amtsdauer
Die Amtsdauer der Bundesregierung entspricht der der Bundesversammlung.
Artikel 33 - Aufgaben
(1) Die Bundesregierung stellt das Exekutivorgan im Verfassungsgefüge der Bundesrepublik Astarien
dar. (2) Sie hat das Recht zur Gesetzinitiative in der Bundesversammlung. (3) Der einzelne Bundesminister leitet im Rahmen dieser Verfassung und der Gesetze die
Bundesministerium. Die Übertragung eines entsprechenden Kompetenzbereiches erfolgt bei seiner
Wahl durch die Bundesversammlung.

Bisherige Bundesminister

Legislaturperiode I (23.4 bis 7.8.2006)

Legislaturperiode II (7.8.2006 - heute)

Siehe auch


Vorlage:Navigationsleiste Aussenminister (Astarien)