Bundesverfassung (Hermetien)

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Die Bundesverfassung ist de Verfassung der Confoederatio Hermetica. Sie regelt unter anderem die Bürgerrechte, die Rechte der Kantone und den Staatsaufbau Hermetiens. Die Bundesverfassung in ihrer aktuellsten Version können Sie im Bundesanzeiger vom 12.10.2004 nachlesen.

Präambel[Bearbeiten]

Die Eidgenossenschaft von Hermetien geht zurück auf den Eid an der Müsliwiese 1291, wo sich die Freien der Bürgerschaften von Wil, Ergovia und Bessin die Treue schworen, ewig zusammenzuhalten und nie sich zu zertrennen. So sollen die Völker Hermetiens auf ewig in Fried und Not zusammenstehen, und sich schwören, was sich die Waldstädte einst schworen:
"Wir wollen sein ein einzig Volk von Brüdern,
in keiner Not uns trennen und Gefahr.
Wir wollen frei sein, wie die Väter waren,
eher den Tod, als in der Knechtschaft leben.
Wir wollen trauen auf den höchsten Gott
und uns nicht fürchten vor der Macht der Menschen."
Im Namen der Völker der Kantone Tessegg, Obwil, Nidwil, Ergovia und Bessin gibt sich die Hermetische Eidgenossenschaft folgende Verfassung:

Grundrechte[Bearbeiten]

Festgelegte Grundrechte der Bundesverfassung sind:
-Menschenwürde
-Rechtsgleichheit
-Schutz vor Willkür
-Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit
-Schutz der Kinder und Jugendlichen
-Recht auf Hilfe in Notlagen
-Schutz der Privatsphäre
-Recht auf Ehe und Familie
-Glaubens- und Gewissensfreiheit
-Meinungs- und Informationsfreiheit
-Medienfreiheit
-Sprachenfreiheit
-Anspruch auf Grundschulunterricht
-Wissenschaftsfreiheit
-Kunstfreiheit
-Versammlungsfreiheit
-Vereinigungsfreiheit
-Niederlassungsfreiheit
-Schutz vor Ausweisung und Auslieferung
-Eigentumsgarantie
-Wirtschaftsfreiheit
-Koalitionsfreiheit
-Allgemeine Verfahrensgarantien
-Gerichtliche Verfahren
-Freiheitsentzug
-Strafverfahren
-Petitionsrecht
-Politische Rechte

Zudem enthält der erste Verfassungsabschnitt Artikel zur Regelung der Verwirklichung der Grundrechte und zur Einschränkung von Grundrechten.

Grundlegendes zum Staat[Bearbeiten]

Staatsziel[Bearbeiten]

Art.31 Staatsziel Oberste Aufgabe des Staates ist die Gewärhleistung der vorangegangenen Grunderechte für alle seine Bürger, und die garantie der Menschenrechte für diese.

Sonstiges[Bearbeiten]

Außerdem legt dieser Abschnitt die Gewaltenteilung und Volksherrschaft als unveränderlich fest, und regelt die Hauptstadtfrage und die Frage nach Amtssprachen und Staatssymbolen.

Kantone[Bearbeiten]

Dieser Abschnitt regelt die Gliederung des Bundes in Kantone, und deren Rechte.

Der Bundesrat[Bearbeiten]

Hier werden die Regelungen zur Wahl, sowie die Pflichten und Rechte des Bundesrates als Exekutivorgan und repräsentative Gewalt festgelegt.

Bundesversammlung & Gesetzgebung[Bearbeiten]

Hier ist die Organisation des Bundesrates als zentrales Gesetzgebungsorgan festgelegt, sowie die Legislativteilung zwischen Bund und Kantonen.

Gerichtswesen & Rechtssprechung[Bearbeiten]

Teilung der Bundesrechtssprechung in Obersten Eidgenössischen Gerichtshof und Bundesverfassungsgericht, sowie Festlegung der Aufgaben derer.

Sonstiges[Bearbeiten]

Enthält: Notstandregelung, Vereidigungsablauf sowie Schlussformel

Links[Bearbeiten]

BA 12.10.2004 <Bundesverfassung>
Das Verfassungskonvent