Fürst: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 11. September 2008, 22:29 Uhr

Der Begriff Fürstentum bezeichnet das Herrschaftsgebiet eines Fürsten.

Heutzutage versteht man unter einem Fürstentum das rechtlich selbstständige Herrschaftsgebiet eines adeligen Monarchen im Fürstenrang.

Staatsoberhäupter im Range eines Fürsten

Staatsoberhäupter im Range eines Großfürsten

Nichtregierende Personen im Rang eines Fürsten

Friedrich Alexander von Hohenburg-Lohe - Fürst von Auerberg