Fürst: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Friedrich Alexander von Hohenburg-Lohe]] - Fürst von Auerberg
 
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Version vom 20. Juli 2006, 23:42 Uhr

Der Begriff Fürstentum bezeichnet das Herrschaftsgebiet eines Fürsten.

Heutzutage versteht man unter einem Fürstentum das rechtlich selbstständige Herrschaftsgebiet eines adeligen Monarchen im Fürstenrang.

Staatsoberhäupter im Range eines Fürsten

Staatsoberhäupter im Range eines Großfürsten

Nichtregierende Personen im Rang eines Fürsten

Friedrich Alexander von Hohenburg-Lohe - Fürst von Auerberg