Hallvard II.: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 12. Oktober 2021, 08:38 Uhr

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Hallvard Håkonsen
AVAHALLE.png
Bekannt als Hallvard II.
Geboren 2. September 1975
 in Forwålde
 (48 Jahre alt)
Gestorben Fehler im Ausdruck: Nicht erkanntes Satzzeichen „{“
 im Alter von 48 Jahren
Tätigkeit {{{BERUF}}}
Wohnort {{{LAND}}}

König von Nugensil
seit dem 2. Dezember 2010

Vorgänger Interregnum vom 18.05.2013 bis 22.08.2016 durch Oskar I.
Nachfolger {{{NACHFOLGER}}}

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Hallvard II. (* 2. September 1975 als Hallvard Håkonsen in Forwålde, ist der amtierende König von Nugensil.

Werdegang[Bearbeiten]

Vor seiner Ernennung diente Hallvard bei der Marine des Vereinigten Kaiserreichs. Als Kommandant eines Zerstörers hatte er zuletzt den Rang eines "Kapitän zur See". Im Jahr 2010 erhob Heinrich Louis II., Kaiser von Neuenkirchen und des Vereinigten Kaiserreichs, auf Bitte des Stortings (Parlament) von Nugensil und nach sechsjähriger Thronvakanz, den Neffen des letzten Regenten zum neuen König. Dieser bestieg als König Hallvard II. am zweiten Dezember 2010 den Thron in Forwålde.

2011 heiratete Hallvard die Tochter des nordmärkischen Altkönigs Karl dem Weisen, Margarete von Wattenberg.

Hallvard stürzte 2013 mit einer Transportmaschine vor Natal ins Meer, überlebte aber schwerverletzt. Er lag ein Jahr lang unerkannt im Koma und litt dann mehrere Monate an einer temporären Amnesie. Da er in seiner Heimat als verschollen galt, wurde die Krone Nugensils dem nordmärkischen Hochkönig Oskar I. angetragen. Das Vereinigte Königreich der Nordmark hatte das Königreich Nugensil nach dem Fall des Vereinigten Kaiserreichs im Jahre 2013 auf Bitten der Regentin Margarete von Nugensil besetzt.

Im August 2016 kehrte der genesene Hallvard in seine Heimat zurück. Oskar I. dankte daraufhin als König von Nugensil ab und überließ Hallvard erneut den Thron. Das Königreich Nugensil war sbis 2021 ein gleichberechtigter Teilstaat des Vereinigten Königreichs der Nordmark. Seit dem 30. September 2021 ist das Königreich Nugensil wieder ein unabhängiger Staat.