Hamartia: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Großherzogtum Hamartia ist eine [[Monarchie|aristokratische Monarchie]]. Der Staatsaufbau gliedert sich folgendermaßen:
 
Das Großherzogtum Hamartia ist eine [[Monarchie|aristokratische Monarchie]]. Der Staatsaufbau gliedert sich folgendermaßen:
 
====Staatsoberhaupt====
 
====Staatsoberhaupt====
Staatsoberhaupt des Großherzogtums ist der Großherzog. Das Amt des Großherzogs wird innerhalb der großherzöglichen Familie vererbt. Der Großherzog ernennt die Mitglieder der Regierung des Großherzogtums (des sogenannten [[Magistrat|Magistrats]]), die Mitglieder des [[Senat|Senats]] und alle Richter und weiteren Beamten des Großherzogtums.
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Staatsoberhaupt des Großherzogtums ist der Großherzog. Das Amt des Großherzogs wird innerhalb der großherzöglichen Familie vererbt. Der Großherzog ernennt die Mitglieder der Regierung des Großherzogtums (des sogenannten [[Magistrat|Magistrats]]), die Mitglieder des [[Senat|Senats]] und alle Richter und weiteren Beamten des Großherzogtums. Des weiteren führt er den Oberbefehl über die Streitkräfte des Großherzogtums und ist als einziger dazu befähigt, Personen in den Adelsstand des Großherzogtums zu erheben.
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Verträge und Gesetze erhalten erst durch seine Unterschrift rechtskraft.
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Die Amtszeit endet mit der Abdankung, dem Tod oder mit dauerhafter Verhinderung. Der Großherzog kann sich für bis zu 6 Monate durch einen Großprotektor vertreten lassen, der kein weiteres Amt in Exekutive, Legislative oder Judikative bekleidet. Die Staatsangehörigkeit, oder ein Wohnsitz im Großherzogtum sind für das Amt des Großprotektors keine Vorraussetzung.
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===Innenpolitik===
 
===Innenpolitik===

Version vom 6. Juni 2015, 22:20 Uhr

Hamartia
 
Flagge-Hamartia.png Großes-Wappen-Hamartia.png
(Details) (Details)
Amtssprache Imperianisch
Hauptstadt Hamartia
Staatsform aristokratische Monarchie
Staatsoberhaupt
 Großherzog
Johannes von Hamartia
 seit dem 18. Mai 1989
Regierungschef
 Konsul
vakant
 seit dem 30. April 2015
Fläche noch nicht vermessen
Bevölkerung
  Einwohnerzahl
  Dichte

ca. 580.120
noch nicht ermittelt
Gründung

Beitritt Seyffenstein-Bajar
6. September 1951
in heutiger Form
Juni 2015
Währung SBR (Seyffenstein-Bajarsche Reichsmark)
Nationalhymne Hymne von Hamartia
Nationalfeiertag 6. September (Gründungstag)
Karte noch nicht eingetragen
int. Vorwahl muss erst noch vergeben werden
int. Kennzeichen muss erst noch vergeben werden
Website nicht vorhanden
Forum Forum

Geschichte

VL-Geschichte

RL-Geschichte

Hamartia ist im Zuge umfangreicher Überlegungen der Spielerschaft Seyffenstein-Bajars im Mai 2015 entstanden. Es soll im Juni 2015 dem Kaiserreich Seyffenstein-Bajar beitreten.

Kultur

Politik

Politisches System

Das Großherzogtum Hamartia ist eine aristokratische Monarchie. Der Staatsaufbau gliedert sich folgendermaßen:

Staatsoberhaupt

Staatsoberhaupt des Großherzogtums ist der Großherzog. Das Amt des Großherzogs wird innerhalb der großherzöglichen Familie vererbt. Der Großherzog ernennt die Mitglieder der Regierung des Großherzogtums (des sogenannten Magistrats), die Mitglieder des Senats und alle Richter und weiteren Beamten des Großherzogtums. Des weiteren führt er den Oberbefehl über die Streitkräfte des Großherzogtums und ist als einziger dazu befähigt, Personen in den Adelsstand des Großherzogtums zu erheben. Verträge und Gesetze erhalten erst durch seine Unterschrift rechtskraft. Die Amtszeit endet mit der Abdankung, dem Tod oder mit dauerhafter Verhinderung. Der Großherzog kann sich für bis zu 6 Monate durch einen Großprotektor vertreten lassen, der kein weiteres Amt in Exekutive, Legislative oder Judikative bekleidet. Die Staatsangehörigkeit, oder ein Wohnsitz im Großherzogtum sind für das Amt des Großprotektors keine Vorraussetzung.

Legislative

Senat

Innenpolitik

Außenpolitik

Parteien

Wirtschaft

Firmenlandschaft

WiSim

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