Kaiserreich Fusō

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Fusō Teikoku
Staatsflaggefuso.png Staatswappen.png
Flagge Wappen
Amtssprache Fusōjanisch
Hauptstadt Saizū-miyako
Staatsform Konstitutionelle Monarchie
Staatsoberhaupt
 Ōkimi
Hirohito
 seit dem 21. Januar 2014
Regierungschef
 Daijō-Daijin (Großkanzler)
-
 seit-
Fläche 162.499 km²
Bevölkerungszahl 54.568.829 Mio (2019)
Bevölkerungsdichte
Bruttoinlandsprodukt (BIP)
 pro Kopf
4.193.839.155.715,67 (2019)
 76.854,12 Koban (2019)
Währung
Koban (1 Koban = 100 Ryō)
Reichsgründung
 im Real Life (RL)
500 v. Chr.
  1. Dezember 2019
Reichshymne -
int. Kennzeichen FU
int. Vorwahl
Website Webpräsenz
Forum Forum
Mitgliedschaften -
Die Provinzen und ihre Hauptstädte
Saizū-miyako Residenz- und Hauptstadt Saizū
Yezo Dosanko
Konshū Yokoyo
Michinoku Oshu
Chūkyō Tōaki
Zipang Kinsai
Kansai Ōsakoto
Chinzei Yamatori
Shishū Tosai
Kyūkoku Satsumi
Sonderverwaltungsgebiet
Keika Keika


Das Kaiserreich Fusō, amtlich Fusō Teikoku, eine zum Kulturraum Renzias zählende Inselnation vor Hanar. Es gilt als ein hochentwickeltes Land.


Physische Geographie

Allgemeines

Geologie

Klima

Gewässer

Inseln

Humangeographie

Flächennutzung

Nur wenig Fläche des im Norden des Landes kann zur Landwirtschaft benutzt werden, da ein Zentralmassiv den Ackerbau massiv einschränkt.

Ballungsgebiete

Zentrum des menschlichen Zusammenlebens der Insel sind die Großstädte an den Küsten Fusōs. Sie sind die wirtschaftlichen und Kulturellen Zentren des Kaiserreiches. Die größte Stadt des Landes ist die Hauptstadt Saizū

Natur und Landschaft

Flora

Fauna

Naturschutz

Politik

Regierungssystem

Das Regierungssystem hat sich seit dem späten Mittelalter kaum verändert. An der Spitze der Regierung steht der Großkanzler (Daijō-Daijin), welcher die traditionellen acht Minister zur Ernennung vorschlägt. Der Großkanzler und seine Minister bilden den Großen Staatsrat (Daijō-kan). Der Daijō-kan wird nicht durch das Parlament gewählt, sondern durch den Ōkimi (Großkönig) eingesetzt und ist nur diesem gegenüber verpflichtet. Der Daijō-Daijin ist den Ministern gegenüber weisungsbefugt.

Das Parlament; Dai-Gikai (Große Reichsversammlung)

Das als Dai-Gikai (Große Reichsversammlung) bezeichnete Parlament besteht aus Zwei Kammern, dem Oberhaus der Sangiin (Rätekammer), in welchem der Adel des Kaiserreiches sitzt, und dem Unterhaus der Kokkai (Nationalversammlung), welche vom Volks gewählt wird.
In der Sangiin haben die Oberhäupter der Fürsten- und Markgrafenfamilien einen ständigen und erblichen Sitz. Die Grafen, Vizegrafen und Barone wählen aus ihrer Mitte weitere Mitglieder.

Parteienlandschaft

Sonderverwaltungszone

Militär

Oberbefehl und Organisation

Der Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist der Ōkimi (Großkönig, Kaiser). Er regelt die Organisation der Streitkräfte und deren Aufgaben per Erlass. Die militärische Führung wird durch das Daihon'ei (Kaiserliches Generalhauptquartier) als gemeinsames Oberkommando der Teilstreitkräfte wahrgenommen. Das Kriegsministerium stellt die politische Vertretung der Streitkräfte dar und verfügt über Aufsicht- sowie Kontrollrechte über das Daihon'ei.

Streitkräfte

Geschichte

Menschheitsgeschichte

Die Nationalgeschichte beginnt um das Jahr 500 v. Chr. mit der Eroberung.....

Bevölkerung

Demographie

Sprachen und Dialekte

Religionen

Wirtschaft

Recht

Rechtswesen

Verkehr

Schiene

Straße

Luftverkehr

Schifffahrt

Gesellschaft

Ständeordnung

Hofrangwesen

Kultur

Allgemeines