Kaiserreich Fusō

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Fusō Teikoku
Staatsflaggefuso.png Staatswappen.png
Flagge Wappen
Amtssprache Fusōjanisch
Hauptstadt Saizū-miyako
Staatsform Konstitutionelle Monarchie
Staatsoberhaupt
 Ōkimi
Hirohito
 seit dem 21. Januar 2014
Regierungschef
 Daijō-Daijin (Großkanzler)
-
 seit-
Fläche 162.499 km²
Bevölkerungszahl 54.568.829 Mio (2019)
Bevölkerungsdichte
Bruttoinlandsprodukt (BIP)
 pro Kopf
4.193.839.155.715,67 (2019)
 76.854,12 Koban (2019)
Währung
Koban (1 Koban = 100 Ryō)
Reichsgründung
 im Real Life (RL)
500 v. Chr.
  1. Dezember 2019
Reichshymne -
int. Kennzeichen FU
int. Vorwahl
Website Webpräsenz
Forum Forum
Mitgliedschaften -
Die Provinzen und ihre Hauptstädte
Saizū-miyako Residenz- und Hauptstadt Saizū
Yezo Dosanko
Konshū Yokoyo
Michinoku Oshu
Chūkyō Tōaki
Zipang Kinsai
Kansai Ōsakoto
Chinzei Yamatori
Shishū Tosai
Kyūkoku Satsumi
Sonderverwaltungsgebiet
Keika Keika


Das Kaiserreich Fusō, amtlich Fusō Teikoku, eine zum Kulturraum Renzias zählende Inselnation vor Hanar. Es gilt als ein hochentwickeltes Land.


Physische Geographie

Allgemeines

Geologie

Klima

Gewässer

Inseln

Humangeographie

Flächennutzung

Nur wenig Fläche des im Norden des Landes kann zur Landwirtschaft benutzt werden, da ein Zentralmassiv den Ackerbau massiv einschränkt.

Ballungsgebiete

Zentrum des menschlichen Zusammenlebens der Insel sind die Großstädte an den Küsten Fusōs. Sie sind die wirtschaftlichen und Kulturellen Zentren des Kaiserreiches. Die größte Stadt des Landes ist die Hauptstadt Saizū

Natur und Landschaft

Flora

Fauna

Naturschutz

Politik

Regierungssystem

Das Regierungssystem hat sich seit dem späten Mittelalter kaum verändert. An der Spitze der Regierung steht der Großkanzler (Daijō-Daijin), welcher die traditionellen acht Minister zur Ernennung vorschlägt. Der Großkanzler und seine Minister bilden den Großen Staatsrat (Daijō-kan). Der Daijō-kan wird nicht durch das Parlament gewählt, sondern durch den Ōkimi (Großkönig) eingesetzt und ist nur diesem gegenüber verpflichtet. Der Daijō-Daijin ist den Ministern gegenüber weisungsbefugt.

Das Parlament; Dai-Gikai (Große Reichsversammlung)

Das als Dai-Gikai (Große Reichsversammlung) bezeichnete Parlament besteht aus Zwei Kammern, dem Oberhaus der Sangiin (Rätekammer), in welchem der Adel des Kaiserreiches sitzt, und dem Unterhaus der Kokkai (Nationalversammlung), welche vom Volk gewählt wird. Eine Legislaturperiode beträgt zwei Monate. Auf kaiserlichen befehl hin kann die Kokkai jedoch auch vorzeitig aufgelöstwerden.
In der Sangiin haben die Oberhäupter der Fürsten- und Markgrafenfamilien einen ständigen und erblichen Sitz. Die Grafen, Vizegrafen und Barone wählen aus ihrer Mitte weitere Mitglieder. Auch hier beträgt die Legislaturperiode zwei Monate, jedoch kann die Sagiin nicht vorzeitig aufgelöst werden. Eine Ausnahme besteht in den Zeiten des nationalen Notstandes, in welchen dieser Auflösungsschutz aufgehoben werden kann.

Parteienlandschaft

Sonderverwaltungszone

Militär

Oberbefehl und Organisation

Der Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist der Ōkimi (Großkönig, Kaiser). Er regelt die Organisation der Streitkräfte und deren Aufgaben per Erlass. Die militärische Führung wird durch das Daihon'ei (Kaiserliches Führunghauptquartier) als gemeinsames Oberkommando der Teilstreitkräfte wahrgenommen. Das Kriegsministerium stellt die politische Vertretung der Streitkräfte dar und verfügt über Aufsicht- sowie Kontrollrechte über das Daihon'ei.

Streitkräfte

Geschichte

Menschheitsgeschichte

Die Nationalgeschichte beginnt um das Jahr 500 v. Chr. mit Einigung der fusōischen Insel. Der erste Ōkimi war so der Gründungsmthos ein dreikter nachfahre des Sonnengottes Hanzo und erhielt den göttlichen Auftrag das Land in dessen Namen zu einen.

Bevölkerung

Demographie

Sprachen und Dialekte

Religionen

Wirtschaft

Recht

Rechtswesen

Verkehr

Schiene

Straße

Luftverkehr

Schifffahrt

Gesellschaft

Ständeordnung

Die Gesellschaft teilt sich auf in zwei Stände; in das Bürgertum und den Adel. Die kleinere Gruppe ist der Adel, dieser wird als Kazoku (prächtige Familien) bezeichnet und besteht aus den Rängen:

  • Kōshaku (Fürst),
  • Hōshaku (Markgraf),
  • Hakushaku (Graf),
  • Shishaku (Vizegraf),
  • Danshaku (Baron)

Die Kazoku-Klans bilden das elitäre Rückgrad der kaiserlichen Herrschaft und ihre Angehörigen sind deshalb in den entsprechend höchsten Positionen von Politik, Verwaltung und Militär zu finden. Der Adel in dieser Form entstand am Ende des 19ten Jahrhunderts aus der Fusion des Kuge (Hofadel) mit Buke (Schwertadel).

Die meisten Untertanen der Kaisers sind bürgerlicher Herkunft. Obwohl ihr Sozialstatus deutlich niedriger als der des Kazoku ist, entstand wirtschaftlichen Aufschwung seit den 1990ziger Jahren eine wachsende wohlhabende Mittelschicht und die Angehörigen des höheren Bürgertums imitieren den Lebensstil des Adels, in dessen Reihen sie streben aufzusteigen.

Hofrangwesen

Kultur

Allgemeines