Landsdel: Unterschied zwischen den Versionen

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"Landsdel" ist die hulländische Bezeichung für die beiden Landesteile der Republiek de [[Hollunderlande]]: Den [[Vrijstaat Ijsselbergen]] und das [[Koninkrijk Oostfield]].
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'''Landsdel''' ist die hulländische Bezeichung für die beiden Landesteile der Republiek de [[Hollunderlande]]: Den Vrijstaat [[Ijsselbergen]] und das Koninkrijk [[Oostfield]].
  
 
== Kompetenzen ==  
 
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Die ''landsdele'' verfügen im Rahmen der föderalistischen Verfassung der Republiek de [[Hollunderlande]] über zahlreiche Rechte, die im ''Wet over de bevoegdheden van de Republiek en de landsdelen'' festgeschrieben sind. Die Verteilung der Kompetenzen gestaltet sich, salopp ausgedrückt, so, daß die Republiek für Außen-, Währungs- und Sicherheitspolitik zuständig ist und der Rest den ''landsdelen'' überlassen bleibt.  
 
Die ''landsdele'' verfügen im Rahmen der föderalistischen Verfassung der Republiek de [[Hollunderlande]] über zahlreiche Rechte, die im ''Wet over de bevoegdheden van de Republiek en de landsdelen'' festgeschrieben sind. Die Verteilung der Kompetenzen gestaltet sich, salopp ausgedrückt, so, daß die Republiek für Außen-, Währungs- und Sicherheitspolitik zuständig ist und der Rest den ''landsdelen'' überlassen bleibt.  
 
Die Gründe für diesen ausgeprägten Föderalismus finden sich in der Geschichte der Hollunderlande: Erst verhältnismäßig spät, im Jahre 1771, wurden die beiden Königreiche Ijsselbergen und Oostfield geeint. Die Schaffung eines Zentralstaates wäre auf vehementen Widerstand der Ijsselberger und Oostfielder gestoßen (und würde es auch heute noch).
 
Die Gründe für diesen ausgeprägten Föderalismus finden sich in der Geschichte der Hollunderlande: Erst verhältnismäßig spät, im Jahre 1771, wurden die beiden Königreiche Ijsselbergen und Oostfield geeint. Die Schaffung eines Zentralstaates wäre auf vehementen Widerstand der Ijsselberger und Oostfielder gestoßen (und würde es auch heute noch).

Aktuelle Version vom 7. Juni 2011, 11:54 Uhr

Landsdel ist die hulländische Bezeichung für die beiden Landesteile der Republiek de Hollunderlande: Den Vrijstaat Ijsselbergen und das Koninkrijk Oostfield.

Kompetenzen[Bearbeiten]

Die landsdele verfügen im Rahmen der föderalistischen Verfassung der Republiek de Hollunderlande über zahlreiche Rechte, die im Wet over de bevoegdheden van de Republiek en de landsdelen festgeschrieben sind. Die Verteilung der Kompetenzen gestaltet sich, salopp ausgedrückt, so, daß die Republiek für Außen-, Währungs- und Sicherheitspolitik zuständig ist und der Rest den landsdelen überlassen bleibt. Die Gründe für diesen ausgeprägten Föderalismus finden sich in der Geschichte der Hollunderlande: Erst verhältnismäßig spät, im Jahre 1771, wurden die beiden Königreiche Ijsselbergen und Oostfield geeint. Die Schaffung eines Zentralstaates wäre auf vehementen Widerstand der Ijsselberger und Oostfielder gestoßen (und würde es auch heute noch).