Parlament: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 9. Juni 2007, 18:10 Uhr

Ein Parlament ist die gesetzgebende Versammlung (Legislative) von Vertretern einer größeren administrativen Gebietseinheit, insbesondere einzelner Staaten (Zentral- oder Bundesstaat, Bundesrepublik), enger Vereinigungen von Staaten und Bundesländern, Gebieten oder Kantonen.

Struktur und Aufgaben

In einer Demokratie werden die Vertreter eines Parlaments durch Wahlen bestimmt, in anderen Regierungsformen finden auch Ernennungen statt.

In demokratischen Staaten übt das Parlament außer der Gesetzgebung auch das Budgetrecht und die Kontrolle der Regierung aus. Abgeordnete haben gegenüber der Regierung und einzelnen Ministern das Recht auf Auskunft und gegebenenfalls zum Misstrauensantrag. Die Regelungen hierzu sind in der Verfassung des jeweiligen Staates und in der parlamentarischen Geschäftsordnung niedergelegt.

Die meisten Parlamente bestehen aus zwei Häusern. Wichtige Organe sind Parlamentspräsident und Stellvertreter, Fraktions-Vorsitzende der Parlamentsparteien und die themenbezogenen Ausschüsse, in denen die Gesetzentwürfe vorbereitet werden.


Funktionen

  • Gesetzgebungsfunktion/Legislative Funktion: Eine der Hauptfunktionen von Parlamenten ist der Beschluss von Gesetzen, diese Funktion fällt dem Parlament durch die Gewaltenteilung zu.
  • Wahlfunktion: Die Parlamente wählen Personen wie den Parlamentspräsidenten, hohe Richter oder in parlamentarischen Regierungssystemen das Regierungsoberhaupt.
  • Kontrollfunktion: Die Parlamente haben oft die Aufgabe, die Exekutive zu kontrollieren. Dazu verfügen sie über Kontrollrechte wie das Recht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen oder über Geheimdienstaktionen informiert zu werden.


Rechte

  • Budgetrecht: Eines der ältesten Rechte von Parlamenten ist das Budgetrecht. Der Haushalt wird als Gesetz verabschiedet und kann auch dazu dienen, die Regierung zu kontrollieren.
  • Interpellationsrechte: Um die Kontrollfunktion wahrnehmen zu können haben Parlamente das Recht, Regierungsmitgliedern Fragen zu stellen.
  • Selbstauflösungsrecht: So bezeichnet man das Recht eines Parlamentes, sich selbst aufzulösen, so dass es zu Neuwahlen kommt. Nicht jedes Parlament, so auch der Bundestag, haben das Recht zu Selbstauflösung.



Liste der Parlamente

Staat Parlament (Sitz) Erste Kammer Zweite Kammer Dritte Kammer
Albenien Parlament (Ähm) Volksrat DefiNationenrat Gemeinschaftsrat
Arkon Nationalversammlung (Luxborg)
Astarien Bundesversammlung (Bahlsen)
Astor Congress of the United States (Astoria City) Senate
(Senat)
House of Representatives
(Repräsentantenhaus)
Attekarien Nationalrat (Danzig)
Cuello Consejo Grande (Urbe Igual)
Dionysos Senat (Klauth)
Dreibürgen Reichstag (Reichstal)
Freistaat Fuchsen Landtag (Klapsmühltal)
Hermetien (Tessegg) Bundesversammlung Bundesrat
Kaysteran Haus der Republiksa
(Haus der Republik)
(Duranje)
Krai Senat (Baren)
Ozeania Ozeanisches Parlament (Ozeania City)
Ratelon (Manuri) Unionsparlament Unionsrat
Renslö Bundesversammlung (Swapokopmund)
Sebulon (Salem) Knesset Sanhedrin
(Weisestenrat)
Stauffen Hohe Häuser (Hohenstauffenberg) Reichsrat (Unterhaus) Hohe Reichskammer (Oberhaus)