Reichsbank: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 26. Juni 2017, 19:26 Uhr

Reichsbank
Reichsbank-logo.png
Hauptsitz Dreibürgen
Rechtsform Oberste Reichsbehörde
Aufsichtsbehörde Reichsministerium der Finanzen
Gründung 1875
Währung Reichstaler
Beschäftigte ~ 52.000
Generaldirektor Bernhard von Schleinitz
Umsatz -
Branche Staatsbetrieb, Zentralbank
Das alte Logo der Reichsbank

Die Reichsbank ist die Zentralbank des Kaiserreiches Dreibürgen. Sie ist eine reichssunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts und gehört zur mittelbaren öffentlichen Verwaltung. Die Zentrale der Bank am Standort Reichstal hat die Stellung einer Obersten Reichsbehörde.

Die Reichsbank versorgt als Notenbank die Wirtschaft mit Bargeld und sichert die physische Umlauffähigkeit des Bargeldes. Sie überprüft das von den Banken und Wertdienstleistern eingezahlte Bargeld, stellt Falschgeld sicher und übergibt es an die Polizei. Sie tauscht noch im Verkehr befindliche Bestände an alten Geldscheinen und Münzen ohne Frist um und ersetzt zerstörte Banknoten und Münzen. Darüber hinaus informiert sie über die Bargeldsicherheitsmerkmale und über die umlaufende Bargeldmenge.

Weiterhin wirkt die Reichsbank an der Bankenaufsicht mit.

Aufbau

Unterstellte Einrichtungen

  • Münzprägeanstalten

Noten und Münzen

Hauptartikel: Dreibürgischer Reichstaler


Reichsbetriebe Dreibürgens