Seyffenstein: Unterschied zwischen den Versionen

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| '''Bevölkerung'''<br />&nbsp; Einwohnerzahl<br />&nbsp; Dichte || <br />59.500.000.<br />86,6 EW/km²
+
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| '''Gründung''' || 15.02.2014
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|-
+
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| '''Währung''' || [[Seyffenstein-Bajarische Reichsmark]]
+
|VORWAHL= nicht vergeben
|-
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|TLD=nicht vergeben
| '''Nationalhymne''' || ''Noch keine Hymne''
+
|RLSEIT=15.02.2014
|-
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|SIMSPRACHE=Deutsch
| '''Nationalfeiertage''' || 15. Februar und 18. Januar
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}}
| '''[[Forum]]''' || [http://seyffenstein-bajar.de/wbb4]
 
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Das Kaiserreich Seyffenstein ist ein teilsouveräner Gliedstaat des nordhanarischen Bundes.
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Das Kaiserreich Seyffenstein ist eine absolutistisch-konstitutionelle Monarchie auf Hanar. Das Kaiserreich Seyffenstein ist ein Gliedstaat des [[Nordhanarischer Bund|Nordhanarischer Bundes]].  
  
In Arbeit..
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== Staatsaufbau ==
  
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Der Nordhanarische Bund setzt sich aus den drei Kronländern Syffia, Austerlitz und Seyffenstein ob der Syfe zusammen. Die Kronländer werden von den Krongouverneuren regiert, diese werden durch das Staatsoberhaupt ernannt. Als gesetzgebendes Organ fungiert der Seyffensteinische Reichstag. Jeder Staatsbürger ist ab der Vollendung seines achtzehnten Lebensjahres automatisch ein Mitglied des Reichstages. Der Kaiser kann den Reichstag in der staatsrechtlichen Theorie durch Dekrete umgehen, jedoch hat der Reichstag das Recht jegliche Dekrete seiner Majestät aufzuheben.
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Als höchstes Organ der Judikative fungiert der Kronrat seiner Majestät. Gemäß der Reichsverfassung kann in einem jeden Verfahren der Kaiser als oberster Gerichtsherr angerufen werden. Zugleich fungiert der Kronrat als Beratendes Organ für seine Majestät.
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Es gibt auch noch die Reichsversammlung. Sie setzt sich aus den Reihen des Kronrates und des Reichstages zusammen. Sie tagt nicht ständig, sondern nur nach Einberufung durch den Kaiser.
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Sämtliche Verfassungsänderungen müssen von der Reichsversammlung beschlossen werden.
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== Die Regierung ==

Version vom 15. Juli 2016, 12:46 Uhr

Seyffenstein
Kaiserreich Seyffenstein
SeyffensteinFlaggeNeu.png
(Details)
WappenSeyffenstein.png
(Details)
Wahlspruch: »JUSTITIA ET PIETATE«
 Alt-Attisch: »Mit Gerechtigkeit und Frömmigkeit«
Amtssprache Imperianisch
Hauptstadt Syffia
Regierungssitz Syffia
Staatsform Monarchie
Staatsoberhaupt
 Kaiser von Seyffenstein
Sebastian I.
 seit 8. März 2016
Regierungschef
 Ministerpräsident
Ezio Auditore
 seit 15. April 2016
Fläche  km²
Einwohner
Bevölkerungsdichte  Einwohner je km²
Währung Seyffensteinischer Schilling (SYSS)
Bruttoinlandsprodukt ??? SYSS
Gründung 8. März 2016
Unabhängigkeit
Auflösung
Nationalhymne Gott erhalte unseren Kaiser
Nationalfeiertag
 Reichsgründung
15. Februar
Länderkürzel nicht vergeben
Vorwahl +nicht vergeben
Internet-TLD .nicht vergeben

RL-Daten

Gründung 15. Februar 2014
Auflösung
Simulationssprache Deutsch

Das Kaiserreich Seyffenstein ist eine absolutistisch-konstitutionelle Monarchie auf Hanar. Das Kaiserreich Seyffenstein ist ein Gliedstaat des Nordhanarischer Bundes.

Staatsaufbau

Der Nordhanarische Bund setzt sich aus den drei Kronländern Syffia, Austerlitz und Seyffenstein ob der Syfe zusammen. Die Kronländer werden von den Krongouverneuren regiert, diese werden durch das Staatsoberhaupt ernannt. Als gesetzgebendes Organ fungiert der Seyffensteinische Reichstag. Jeder Staatsbürger ist ab der Vollendung seines achtzehnten Lebensjahres automatisch ein Mitglied des Reichstages. Der Kaiser kann den Reichstag in der staatsrechtlichen Theorie durch Dekrete umgehen, jedoch hat der Reichstag das Recht jegliche Dekrete seiner Majestät aufzuheben. Als höchstes Organ der Judikative fungiert der Kronrat seiner Majestät. Gemäß der Reichsverfassung kann in einem jeden Verfahren der Kaiser als oberster Gerichtsherr angerufen werden. Zugleich fungiert der Kronrat als Beratendes Organ für seine Majestät. Es gibt auch noch die Reichsversammlung. Sie setzt sich aus den Reihen des Kronrates und des Reichstages zusammen. Sie tagt nicht ständig, sondern nur nach Einberufung durch den Kaiser. Sämtliche Verfassungsänderungen müssen von der Reichsversammlung beschlossen werden.

Die Regierung