Staatsoberhaupt

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Das Staatsoberhaupt steht an der Spitze der staatlichen Ämterhierarchie. Es repräsentiert den Staat nach innen und außen im Sinne des Völkerrechts und bestätigt formal die Ernennung in Staatsämter und die Ausfertigung von Gesetzen. Die Ausgestaltung des Staatsoberhaupt ist zentrales Merkmal der Staatsform.

In einer Monarchie ist das Staatsoberhaupt der Monarch (beispielsweise ein König). Die Funktionen des Staatsoberhaupts werden dann vom jeweiligen Generalgouverneur ausgeübt. Der Generalgouverneur wird vom Monarchen gemäß dem Vorschlag der jeweiligen Regierung ernannt.

In einer präsidialen Republik wird das Staatsoberhaupt Präsident genannt. Beispiel sind der Präsident Renslös und der Präsident der Föderation Turanischer Republiken.

Die Funktion von Staatsoberhaupt und Regierungschef können in einem Amt vereint sein. Auch die meisten Autokratien besitzen nur ein Amt für beide Funktionen. Die genauen Befugnisse des jeweiligen Staatsoberhaupts können in den verschieden politischen Systemen stark von einander abweichen.

Siehe auch: Staatsform