Stammesgesellschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Stammesgesellschaft''' ist ein Begriff der eng mit dem Staat [[Cuello]] verbunden ist. Er beschreibt die Zusammensetzung der politischen Struktur des Landes, die sich aufgrund der dort lebenden Stämme [[Loco Alindar]], [[Baile Cerebro Danos]] und [[Cantando Forraje]] gebildet hat.  
 
Die '''Stammesgesellschaft''' ist ein Begriff der eng mit dem Staat [[Cuello]] verbunden ist. Er beschreibt die Zusammensetzung der politischen Struktur des Landes, die sich aufgrund der dort lebenden Stämme [[Loco Alindar]], [[Baile Cerebro Danos]] und [[Cantando Forraje]] gebildet hat.  
Diese Stämme sind bemüht, ausgelöst durch die Loco Alindar, eine politisch demokratische Struktur einzuführen. Zu diesem Zwecke wurde der [[Consejo Grande]] (Großer Rat) gegründet, der vergleichbar mit dem sonst bekannten [[Parlament]] ist. Mitglieder des Consejo Grande sind die jeweiligen Stammesführer. Daher der Begriff "Stammesgesellschaft".
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Diese Stämme sind bemüht, ausgelöst durch die Loco Alindar, eine politisch demokratische Struktur einzuführen. Zu diesem Zwecke wurde der [[Consejo Grande]] (Großer Rat) gegründet, der vergleichbar mit dem sonst bekannten [[Parlament]] ist. Mitglieder des Consejo Grande sind die jeweils ausgesandten  Stammesvertreter. Daher der Begriff "Stammesgesellschaft".
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Die Gründung der Stammesgesellschaft geht auf den 2. August 2006 zurück, als [[Paolo el Loco]] und [[Tenoxilatl]] gemeinsam den letzten El Tirano [[Georgi Elmandi]] aus dem [[Barrio Administrativo]] scheiden lassen. Die damit verbundene Übernahme der cuellonischen Regierungsgeschäfte führt zur Wahl des ersten [[El Presidente]] auf demokratischer Basis. Das rasche Eintreffen von [[Atinka]] ist letztendlich für die Gründung des Consejo Grande mitverantwortlich und gibt der demokratischen Basis der Stammesgesellschaft seinen eigentlichen Ursprung.
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==Entwicklungen==
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Seit dem 4. September 2009 gilt ein Erlass von El Presidente Tenoxilatl der vorschreibt, dass nur die drei oben genannten Stämme ein Stimmrecht im Consejo Grande besitzen. Das, Aufgrund der Selbstverständlichkeit zur Zeit der Gründung zurückgreifende Gewohnheitsrecht, dass nur die drei Gründerstämme zur Abstimmung bewegte, wurde durch diesen Erlass nun auch durch die Exekutive bestätigt. Andernfalls hätte jeder Stamm, der sich als cuellonisch gibt, ein Stimmrecht im Consejo Grande gehabt, weil das Gesetz keine Passage dergleichen vorsieht. Der Beweggrund für diesen Erlass war ein Begehren von Ribera Sol, als vierter Stamm im Consejo Grande einziehen zu dürfen. Dieser Umstand wurde zweimalig durch eine 2/3-Mehrheit abgelehnt.
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[http://cuello.mn-network.de/thread.php?sid=&postid=10889#post10889 Erlass zur Stimmberechtigung cuellonischer Stämme im Consejo Grande]

Aktuelle Version vom 27. September 2009, 07:50 Uhr

Die Stammesgesellschaft ist ein Begriff der eng mit dem Staat Cuello verbunden ist. Er beschreibt die Zusammensetzung der politischen Struktur des Landes, die sich aufgrund der dort lebenden Stämme Loco Alindar, Baile Cerebro Danos und Cantando Forraje gebildet hat. Diese Stämme sind bemüht, ausgelöst durch die Loco Alindar, eine politisch demokratische Struktur einzuführen. Zu diesem Zwecke wurde der Consejo Grande (Großer Rat) gegründet, der vergleichbar mit dem sonst bekannten Parlament ist. Mitglieder des Consejo Grande sind die jeweils ausgesandten Stammesvertreter. Daher der Begriff "Stammesgesellschaft".

Gründung[Bearbeiten]

Die Gründung der Stammesgesellschaft geht auf den 2. August 2006 zurück, als Paolo el Loco und Tenoxilatl gemeinsam den letzten El Tirano Georgi Elmandi aus dem Barrio Administrativo scheiden lassen. Die damit verbundene Übernahme der cuellonischen Regierungsgeschäfte führt zur Wahl des ersten El Presidente auf demokratischer Basis. Das rasche Eintreffen von Atinka ist letztendlich für die Gründung des Consejo Grande mitverantwortlich und gibt der demokratischen Basis der Stammesgesellschaft seinen eigentlichen Ursprung.

Entwicklungen[Bearbeiten]

Seit dem 4. September 2009 gilt ein Erlass von El Presidente Tenoxilatl der vorschreibt, dass nur die drei oben genannten Stämme ein Stimmrecht im Consejo Grande besitzen. Das, Aufgrund der Selbstverständlichkeit zur Zeit der Gründung zurückgreifende Gewohnheitsrecht, dass nur die drei Gründerstämme zur Abstimmung bewegte, wurde durch diesen Erlass nun auch durch die Exekutive bestätigt. Andernfalls hätte jeder Stamm, der sich als cuellonisch gibt, ein Stimmrecht im Consejo Grande gehabt, weil das Gesetz keine Passage dergleichen vorsieht. Der Beweggrund für diesen Erlass war ein Begehren von Ribera Sol, als vierter Stamm im Consejo Grande einziehen zu dürfen. Dieser Umstand wurde zweimalig durch eine 2/3-Mehrheit abgelehnt.

Erlass zur Stimmberechtigung cuellonischer Stämme im Consejo Grande