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Der Hausvorstand der Famile von Berg besteht aus allen Familienmitgliedern. Der Hausvorstand, erhängt Disziplinarstrafen gegen Hausmitglieder, die dem Ansehen des Hauses geschadet haben. Und er wird,pro forma, um die Erlaubnis einer Hochzeit gefragt, doch die Entscheidung des Hausvorstandes ist in diesem Fall nich bindent.
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Den Vorsitz über den Hausvorstand führt das amtierende Oberhaupt der Familie, der Freiherr von Berg. Der Vorsitzende eröffnet und schließt die Sitzungen des Hausvorstandes.
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Die Erbfolge ist nicht klar geregelt. Im Allgemeinen erbt der älteste Sohn des Freiherren den Titel. Wenn kein Sohn geboren wurde erbt die älteste Tochter den Titel und wird zur Freifrau von Berg. Wenn ein Freiherr Kinderlos stirbt legt er zumeist die Erfolge fest. Im Normalfall werden hierbei zuerst Geschwister und dann Cousins berücksichtigt.
 
Die Erbfolge ist nicht klar geregelt. Im Allgemeinen erbt der älteste Sohn des Freiherren den Titel. Wenn kein Sohn geboren wurde erbt die älteste Tochter den Titel und wird zur Freifrau von Berg. Wenn ein Freiherr Kinderlos stirbt legt er zumeist die Erfolge fest. Im Normalfall werden hierbei zuerst Geschwister und dann Cousins berücksichtigt.
 
Erster in der Nachfolge des Freiherren ist momentan Roland von Berg.
 
Erster in der Nachfolge des Freiherren ist momentan Roland von Berg.

Version vom 2. Oktober 2008, 12:36 Uhr

Haus derer von Berg
Dreibürgen
wappenbergka1.png
Land: Dreibürgen
Titel: Freiherr
Gründer: Heinrich von Berg
Oberhaupt: Nils Freiherr von Berg
Gründungsjahr: 1740
Nationalität: Dreibürgisch

Das Haus derer von Berg ist ein altes dreibürgisches Adelsgeschlecht.

Geschichte

Entstehung des Hauses derer von Berg

Das Haus derer von Berg entstand durch die Erhebung von Heinrich Berg, wegen seiner Verdienste beim Kaiserlichem Hofe, im Jahre 1740. Heinrich war zu diesem Zeitpunkt Kammerjunker am Hofe des Kaisers und verhinderte einen Anschlag auf den Hofmarschall Gregor Graf von Fallersdorf.


Erhebung in den Ritterstand

1804 wurde Friedrich von Berg in den Ritterstand erhoben, doch sein Sohn Nils-Gustav gab den Titel aufgrund einer Meinungsverschiedenheit mit dem Großherzog von Augustental zurück. Den Ritterstand erhielt erst Nils von Berg durch Kaiser Friedrich Alexander I. zurück.


Erhebung in den Freiherrenstand

20.12.2007 wurde Nils Ritter von Berg durch Friedrich Alexander I. zum Freiherren erhoben. Damit wurde er für seine Dienste um den Kaiserlichen Hof geehrt.


Andere Staaten

Königreich Tehuri

Obwohl das Haus Berg dem dreibürgischen Adel angehört lebt in Tehuri Alexander von Berg, Graf von Berg.


Familie

Verwandtschaft

Das Haus Berg ist unter anderem mit folgenden Adelsfamilien verwandt:

  • derer von Bergenhausen, großherzogliches Geschlecht in Polanien
  • Nebenlinie Krolock-Stanislav, Knjaz-Familie von Korgowska

und anderen Geschlechtern


Persönlichkeiten

Hausvorstand

Der Hausvorstand der Famile von Berg besteht aus allen Familienmitgliedern. Der Hausvorstand, erhängt Disziplinarstrafen gegen Hausmitglieder, die dem Ansehen des Hauses geschadet haben. Und er wird,pro forma, um die Erlaubnis einer Hochzeit gefragt, doch die Entscheidung des Hausvorstandes ist in diesem Fall nich bindent.

Den Vorsitz über den Hausvorstand führt das amtierende Oberhaupt der Familie, der Freiherr von Berg. Der Vorsitzende eröffnet und schließt die Sitzungen des Hausvorstandes.

Der amtierende Vorsitzende ist das Familienoberhaupt Nils Freiherr von Berg.


Erbfolge

Die Erbfolge ist nicht klar geregelt. Im Allgemeinen erbt der älteste Sohn des Freiherren den Titel. Wenn kein Sohn geboren wurde erbt die älteste Tochter den Titel und wird zur Freifrau von Berg. Wenn ein Freiherr Kinderlos stirbt legt er zumeist die Erfolge fest. Im Normalfall werden hierbei zuerst Geschwister und dann Cousins berücksichtigt. Erster in der Nachfolge des Freiherren ist momentan Roland von Berg.