Von Berg

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Haus derer von Berg
Dreibürgen

Wappenvonbergorginal.png

Land: Dreibürgen
Titel: Herzog von Wertal,

Fürst von Eschenbach,

Freiherr zu Mellenthin und Bündingen,

Herr von Kleve und Neuenburg

Gründer: Heinrich von Berg
Oberhaupt: Nils von Berg
Gründungsjahr: 1740
Nationalität: Dreibürgisch

Das Haus derer von Berg ist ein altes dreibürgisches Adelsgeschlecht. Die meisten Mitglieder leben im Dreibürgischen Reichsland Hohenburg-Lohe. Das Familienmotto der von Berg lautet NON OBSCURA NEC IMA - weder unbedeutend noch gering.

Geschichte

Die Familie von Berg hat eine äußerst bewegte Familiengeschichte hinter sich. Ihren Ursprung hat sie im Hohenburgischem und ist dem Ritterstand angehörig. Ihren Stammsitz, die Burg Berg, erbaute die Familie im Südrand des südlichen Erzgebirges. Erstmals urkundlich erwähnt wird sie im Jahre 600 als Montanus. Die Familie änderte den Namen später in Berginus und dann 1050 endgültig in "von Berg". Mit dem Bedeutungsverlust des Rittertums während des Spätmittelalters und der frühen Neuzeit verlor die Familie von Berg ihren sozialen Status. Sie änderte ihren Namen in "Berg" und ihre Angehörigen wurden entweder Kaufleute und Händler oder verdingten sich als unadelige Dienstleute, Ministerialen, am Hofe des Herzogs von Hohenburg oder des Dreibürgischen Königs.

Erst mehr als 200 Jahre später gelang es den Bergs wieder in den Adel aufzusteigen und es kam zu eine Neuentstehung als derer von Berg durch die Erhebung von Heinrich Berg, wegen seiner Verdienste beim Kaiserlichem Hofe, im Jahre 1740. Heinrich war zu diesem Zeitpunkt Kammerjunker am Hofe des Kaisers und verhinderte einen Anschlag auf den Hofmarschall Gregor Graf von Fallersdorf. Es erfolgten die Erhebung einzelner Mitglieder wieder in den Ritterstand, wie Horatio Ritter von Berg (1772-1848), Oberbefehlshaber der hohenburg-lohischen Marine sowie 1821 Kommandant der Strafexpedition gegen die Dreibürgische Ostland-Compagnie. Die Familie wurde 1804 selbst wieder in den erblichen Ritterstand erhoben gab diesen Titel jedoch nach persönlichen Auseinandersetzungen mit dem Großherzog von Augstental wieder auf. Restauriert wurde der Ritterstand in den 2000der Jahren. Schnell erfolgte dann auch die Erhebung von Nils Ritter von Berg als Freiherr von Berg der Aufstieg in den Herrenstand. Kurz danach erfolge die Erhebung in den hohenburg-lohischen Grafenstand, die auf Grund von Verdiensten um das Großherzogtum Hohenburg-Lohe.

Seit 2012 ist das Grafengeschlecht von Berg ein herzogliches und hat die Verwaltung über das Herzogtum Wertal erhalten.

Titel

  • Herzog von Wertal (Nils von Berg)
  • Fürst von Eschenbach (Nils von Berg)
  • Freiherr zu Mellenthin und Bündingen (Nikolaus von Berg)
  • Herr von Kleve und Neuenburg (Nils von Berg)


Familie

Verwandtschaft

Das Haus Berg ist unter anderem mit folgenden Adelsfamilien verwandt:

  • Nebenlinie Krolock-Stanislav, Knjaz-Familie von Korgowska

Die Familie derer von Berg ist weit verzweigt und mit viele Adelsgeschlechtern, wie dem Haus Hohenburg-Esch, verwandt.


Persönlichkeiten

  • Nils von Berg; Dreibürgen, Prinzregent von Stauffen, Herzog von Wertal, ehem. Reichskanzler
  • Roland von Berg; Dreibürgen, ehem. Reichskanzler
  • Rebecca von Berg; Dreibürgen, Sektionsleiterin des Dreibürgischen Roten Kreuzes in Hohenburg-Lohe
  • Leonard von Berg; Dreibürgen, Mitglied des Landtags in Hohenburg-Lohe
  • Nikolaus von Berg; Dreibürgen, Reichskanzler, kaiserlicher Hofmarschall


Hausvorstand

Der Hausvorstand der Familie von Berg besteht aus allen Familienmitgliedern. Der Hausvorstand, verhängt Disziplinarstrafen gegen Hausmitglieder, die dem Ansehen des Hauses geschadet haben. Und er wird, pro forma, um die Erlaubnis einer Hochzeit gefragt, doch die Entscheidung des Hausvorstandes ist in diesem Fall nicht bindend.

Den Vorsitz über den Hausvorstand führt das amtierende Oberhaupt der Familie, der Herzog von Wertal. Der Vorsitzende eröffnet und schließt die Sitzungen des Hausvorstandes.

Der amtierende Vorsitzende ist das Familienoberhaupt Nils von Berg.


Nebenlinien

Offiziell unterteilt sich die Familie von Berg nicht in Nebenlinien auf. Der Hausvorstand betrachtet alle von Bergs dem Gesamthaus angehörig. Mit der Heirat der stauffischen Prinzessin Marie von Fürstenstein durch Nils von Berg entstand die Familie von Fürstenstein-Eschenbach-Berg. Diese wird gemeinhin als Nebenlinie der von Bergs betrachtet.


Erbfolge

Die Erbfolge ist nicht klar geregelt. Im Allgemeinen erbt der älteste Sohn des Grafen den Titel. Wenn kein Sohn geboren wurde erbt die älteste Tochter den Titel und wird zur Herzogin von Wertal. Wenn ein Herzog Kinderlos stirbt legt er zumeist die Erfolge fest. Im Normalfall werden hierbei zuerst Geschwister und dann Cousins berücksichtigt.

Da Franz III., Sohn von Marie und Nils, König von Stauffen ist, verbietet es die Tradition, dass er Territorialbesitz in Hohenburg-Lohe erben darf, somit steht der ältere Bruder des amtierenden Herzogs an erster Erbstelle. Franz hingegen ist der Erbe des Fürstentitels von Eschenbach.


Familienwappen

Beschreibung des Wappens: Ein horizontal geteilter Schild. Der obere Teil trägt auf Schwarzem einen silbernen (weißen) Stern. Auf dem unteren, größern Teil ist auf ockerfarbenen (goldenem) Grund ein roter Wehrturm vor zwei gekreuzten, blauen Zeptern abgebildet.

Erläuterung des Wappens:

oberer Teil: Der Stern steht, laut Wappenbrief, für die Verdienste des Hauses Berg. In der Nacht sind Sterne die traditionell wichtigsten (und in der Frühzeit einzigen) Orierentierungsmittel der Seefahrt. Der Stern im nächtlich, schwarzen Himmel über dem Ozean ist also auch ein Hinweiß auf die Rolle der Familie in der hohenburg-lohischen und dann in der späteren kaiserlichen Marine.

unterer Teil: Der rote Turm war bereits im Mittelalter im Familienwappen abgebildet. Er sollte einst die Stärke von Burg Berg symbolisieren. In jüngerer Zeit gilt der Turm als Abzeichen für die ritterliche Herkunft und symbolisiert den Dienst zum Schutz des Reiches in anderen Teilstreitkräften als der Marine. Die blauen Zepter stehen für das Beamtentum der Familie im großherzoglichem Hofamt.

Das Wappen in seiner einfachen Form darf unterschiedslos von allen Mitgliedern des Hauses von Berg geführt werden. Das größerer Wappen mit der herzoglichem Krone darf nur vom amtierenden Oberhaupt und Herzog geführt werden.