Völkerrecht

Aus MN-Wiki
Zur Navigation springenZur Suche springen

Als Völkerrecht wird internationales Recht bezeichnet, welches Rechtsnormen definiert die die Beziehungen zwischen den Völkerrechtssubjekten regelt. Als Völkerrechtssubjekte bezeichnet man vor allem Staaten, daneben bestehen aber auch andere Völkerrechtssubjekte, so zum Beispiel internationale Organisationen. Als Völkerrechtssubjekt bezeichnet man Träger von Rechten und Pflichten, die sich aus dem Völkerrecht ergeben. Natürliche Personen können grundsätzlich kein Völkerrechtssubjekt sein. Man unterscheidet:

  • Originäre Völkerrechtssubjekte
Darunter fallen Staaten, da sie von sich aus eine Völkerrechtesfähigkeit besitzen.
  • Derivative Völkerrechtssubjekte
Darunter fallen internationale Organisationen, da sie ihre Völkerrechtsfähigkeit davon ableiten, dass sie von Völkerrechtssubjekten gegründet wurden.

Völkerrecht bzw. ein Völkerrechtsvertrag entsteht durch einen Vertragsschluss und die anschließende Ratifikation zwischen den Staaten und kann als bi- oder multilateraler völkerrechtlicher Vertrag gelten. Beim Völkerrecht gibt es, im Gegensatz zum innerstaatlichen Recht, kein zentrales Organ der Gesetzgebung. Des weiteren wird bzw. kann einem Staat in der Regel das Völkerrecht oder dessen Anerkennung nicht auferlegt oder aufgezwungen werden. Völkerrecht kann oftmals als eine Leitlinie verstanden werden, da die beteiligten Staaten beschließen wie sie miteinander agieren wollen und wie gemeinsame Interessen gehandhabt werden sollten. In der Völkerrechtstheorie sind die Völkerrechtssubjekte gleichberechtigt, unabhängig von ihrer Größe etc.. Es gibt offiziell keine völkerrechtliche Autorität, dies ist jedoch nur eine Theorie, da dieser Grundgedanke durch unterschiedliche Machtfaktoren oftmals unterwandert wurde und wird.

Auswahl internationale Organisationen[Bearbeiten]

Auswahl ehem. internationaler Organisationen[Bearbeiten]