Schwion

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Föderationsrepublik Schwion
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(Flagge Schwions) (Wappen Schwions)

Allgemeines

Die Republik Schwion ist Exclave der Föderation Turanischer Republiken. Sie grenzt im Norden an das Kaiserreich Dreibürgen und im Süden an die Bundesrepublik Attekarien und das Königreich Tauroggen. In Schwion überwiegen Gebirge und Hügellandschaften, die meisten Gemeinden sind kleine Dörfer. Die einzigen Großstädte sind Leonsburg und die Hauptstadt Setterich an der Swine. Die Wirtschaft Schwions lebt hauptsächlich vom Tourismus und der Landwirtschaft. Im Winter ist Schwion ein beliebter Skiort, im Sommer ideal zum Wandern. Das schwionische Nationalgetränk ist schwionisches Gebirgswässerli, das nur von der Republik selbst produziert werden darf und dessen Rezeptur nur dem Landeshauptmann und einigen Mitarbeitern bekannt ist.

Geschichte

Frühzeit

1. Jahrtausend v. Chr. Erste Besiedlungen des bergigen Gebiets um das Swinetal mit Zuwanderern aus dem Osten.

2.-5. Jahrhundert n. Chr. Die große Völkerwanderung führt beim Durchzug zahlreicher Stämme Richtung Westen zur großflächigen Entvölkerung Schwions. Nur im Süden Sinais siedeln sich im Gebiet um die heutige Stadt Arheim erste sesshafte Völkerschaften an.

7.-9. Jahrhundert Die Gebiete des heutigen Währener Lands und Setterichs werden zur Grafschaft Schwion. Im Süden Sinais siedeln die Gotonen, welche jedoch ständig von den kriegerischen Kimmeriern bedrängt werden.

10. Jahrhundert Die Grafschaft Schwion sichert ihre Existanz und erlebt eine erste Blütezeit. Setterich an der Swine wird zur Residenzstadt derer von Schwion. In Sinai vereint der kimmerische Herzog Angantyr in den blutigen "Einigungskriegen" die Siedlungsgebiete der Gotonen und der Kimmerier zum "Herzogtum der Gotonen und Kimmerier", das sich fortan bis zum Osning-Hochland erstreckt. Große Teile der unterjochten Gotonen fliehen ins nördliche Gebirge und können dort lange Zeit ihre Unabhängigkeit bewahren.

Mittelalter

12. Jahrhundert Kimmerische Ritter dringen wiederholt ins Osning-Gebirge vor und unterwerfen nach und nach die dort in Clans und Sippen gegliedert lebenden Gotonen. Am Ende der kriegerischen Auseinandersetzungen umfasst das "Herzogtum der Gotonen und Kimmerier" fast das gesamte Gebiet des heutigen Sinai.

1142-1145 Die Bindung der herzoglischen Truppen beim Kampf gegen die Gotonen nutzen die Grafen von Schwion zum 1. Schwionisch-Sinaitischen Krieg. Sinai unterliegt zwar, kann jedoch nicht dauerhaft besetzt werden, sodass die schwionischen Truppen bereits nach 3 Jahren Sinai wieder verlassen müssen.

1263 Herzog Leovigild gründet die Stadt "Urbs Leonis" (= Stadt des Löwen), das heutige Leonsburg, als seine Hauptstadt, nachdem das Herzogtum in den Jahrhunderten zuvor immer von herzoglichen Pfalzen aus regiert worden war.

1327-1329 Schwionische Truppen besetzen das gebirgige Hochland nördlich des Swinetals, den heutigen Landsbezirk Neuenburg und gliedern es der Grafschaft ein.

1389 Auf dem Höhepunkt seiner Macht wandelt Herzog Baldur das "Herzogtum der Gotonen und Kimmerier" in das "Großfürstentum Sinai" um, sich selbst macht er zum Großfürsten. Den Namen, der vom höchsten Berg des Osning-Gebirges herstammt, wählt er aus politischen Gründen.

1403 2. Schwionisch-Sinaitischer Krieg. Großfürst Baldur führt seine Truppen nach Schwion um sich die wirtschaftlich prosperierenden Gebiete der Grafschaft einzuverleiben. Diesmal unterliegt Schwion der Übermacht aus Sinai. Die Hauptstadt Setterich wird durch sinaitische Truppen geplündert und entgegen dem großfürstlichen Willen von unzufriedenen Teilen der Truppen niedergebrannt.

1448 Die Schwächung der Grafen nutzen unzufriedene Bauern unter der Führung von Hans Tell zu einem Aufstand. Dieser führt zum Sturz der Herrschaft der Grafen von Schwion. Eine Bauernrepublik wird ausgerufen.

Frühe Neuzeit

1561 Die Reformationsschrift "Freyheit deß Gottglaubens" des aus dem unteren Swinetal stammenden Theologen Karl Ruetli begründet den evangelischen Glauben in Schwion, welcher bis zum heutigen Tag die vorherrschende Konfession im Land geblieben ist.

1602 Nach langjährigen innenpolitischen Auseinandersetzungen und Kämpfen, welche große Teile des Landes verwüsteten und der Verödung preisgaben, berief das Bauernparlament einen Verwandten des sinaitischen Großfürsten, Fürst Armin als gewählten Regenten ins Land. Ihm gelingt es, wieder geordnete und sichere Verhältnisse zu schaffen.

1656-1664 Am 8-jährigen Krieg mit dem Turanischen Kaiserreich, in welchem Sinai als Verbündeter einer gemeinsamen Armee die Grenzmarken Turaniens überfällt, plündert und verheert, beteiligt sich Schwion nicht. Wegen der verwandtschaftlichen Verhältnisse des Regenten zum Großfürsten leistet Schwion Sinai jedoch Waffenhilfe.

ab 1675 Der aus sinaitischer Dynastie stammende Regent Arminius, der älteste Sohn des ersten gewählten Regenten, ruft ein weitreichendes Aufbau- und Modernisierungsprogramm ins Leben. Wirtschaft, Handel, Kultur und Wissenschaft erleben eine neue Blütezeit. Aus diesen Erfolgen heraus etablieren die Regenten eine absolutistische Herrschaft.

1734 Nach Jahrhunderten des Kampfes mit jeweils wechselnden Ausgängen, annektieren die schwionischen Regenten auf dem Höhepunkt ihrer absolutistischen Macht endgültig das Gebiet des unteren Swinetals im Osten, den heutigen Landsbezirk Swinethal und gliedern es ihrem Herrschaftsbereich ein.

1793 Ausgehend von den ländlichen Gebieten und mit dem Schwerpunkt in Hentschau beginnt die Schwionische Revolution, welche mit dem Sturm auf Setterich und dem Sturz der Regenten aus dem Hause Sinai die absolutistische Herrschaft bendet. Die 2. Republik wird ausgerufen.

Sinai bleibt von den Wirren und politischen Umbrüchen im Nachbarland Schwion weitgehend verschont. Die Großfürsten führen das Land mit harter aber gerechter Hand und schaffen so auch einen gewissen Wohlstand für breitere Teile der Bevölkerung. Mit fortschreitender Dauer der großherzoglichen Herrschaft, breitet sich jedoch immer mehr Unmut, gerade unter den wirtschaftlich und rechtlich benachteiligten Unterschichten aus.

Neuzeit

1924 In einer blutigen Revolution in Sinai wird Großfürst Ermanarich von kommunistischen Aufrührern gestürzt und gemeinsam mit seiner Familie in Arheim ermordet. Sinai wird unter dem Namen "Sozialistische Volksrepublik Sinai" in eine totalitäre Diktatur unter kommunistischer Herrschaft umgewandelt.

ab 1992 Immer mehr Menschen wenden sich vom kommunistischen Regime ab, in den Städten Sinais bilden sich Reformbewegungen, die das starre sozialistische System modernisieren wollen. Häufig werden die Protestkundgebungen von Vertretern der gotonischen Minderheit getragen.

März 2003 Unter der Führung des Reformsozialisten Wladimir Lutz gelingt es den Bürgerrechtlergruppen in Sinai, die Diktatur der Kommunistischen Partei zu beenden, die "Demokratische Republik Sinai" wird ausgerufen. Im Mai tritt die neue Verfassung in Kraft. Erster Präsident wird Sigfrid Arminius.

In Schwion werden unter Edward Nemses grundlegende Reformen des Staats eingeleitet, welche die Strukturen der 2. Republik an die modernen Anforderungen anpassen sollen. Schwion gibt sich eine neue und moderne Verfassung und führt das Amt des Volksrats ein.

Die beiden Nachbarstaaten bildeten für länger Zeit die Sinaitisch-Schwionische Union, die jedoch eine lockere Konföderation blieb. Ein seitens Sinai angestrebter Versuch, Sinai und Schwion komplett zu vereinigen, scheiterte am Veto der schwionischen Regierung.

August 2003 Nach erheblichen innenpolitischen Unruhen in Sinai, stimmen die Bürger Sinais für den Beitritt zum Staate Futuna mit weitgehenden Autonomierechten. Ein Problem dieser Verbindung bleiben die fehlenden kulturellen Ähnlichkeiten.

Anfang 2004 Nach einem blutigen Religions- und Bürgerkrieg, dem der politische Zusammenbruch Futunas folgt, wird die "Demokratische Republik Sinai" unter Führung von Sigfrid Arminius erneut unabhängig.

August 2004 Das sinaitische Volk beschließt seine Rückkehr zu traditionellen Formen des Staatswesens. Die Demokratische Republik löst sich auf und wird durch das "Freie Ratsgebiet Sinai" ersetzt. Zum ersten Herzog (Vorsteher der Obersten Ratsversammlung) wird Sigfrid Arminius gewählt.

21. August 2004 Auf Grund wirtschaftlicher, politischer und demographischer Probleme beschließt die Oberste Ratsversammlung von Sinai in Erfüllung der Landesordnung den Beitritt zur Republik Schwion als autonomes Gebiet mit weitgehender eigener Gesetzgebungskompetenz.

März 2005 Unter dem amtierenden Volksrat Bodo von Reichenberg schließt sich die Republik Schwion zur Sicherung ihrer Zukunft der Föderation Turanischer Republiken als 7. Föderationsrepublik an.

Dezember 2005 Die Republik gibt sich eine neue, dem Status einer Föderationsrepublik entsprechende Verfassung.


RL-Geschichte

Die Republik Schwion wurde im Jahre 2003 als unabhängiger Staat gegründet. Ihre Blüte hatte sie zur Zeit der Sinaitisch-Schwionischen Union (SSU). Die Union zerbrach jedoch und Sinai trat nach einigen innen- und außenpolitischen Wirren der Republik Schwion als autonomes Gebiet bei. Unter dem schwionischen Volksrat Bodo von Reichenberg trat die Republik Schwion zur Sicherung ihrer Zukunft der Föderation Turanischer Republiken bei.

Staatsaufbau

Innerhalb der Turanischen Föderation besitzt Schwion weitgehende eigene Legislativ- und Exekutivrechte.


Höchstes Entscheidungsorgan der Republik ist die Landesversammlung, der alle Einwohner Schwions angehören. Übersteigt die Mitgliederzahl der Landesversammlung die für eine effektive Arbeit akzeptable Größe, kann als repräsentatives Legislativorgan der Große Rat für jeweils 4 Monate gewählt werden. Bei diesem liegt dann mit Ausnahme von Verfassungsänderungen die Gesetzgebungskompetenz.


Oberster Repräsentant des schwionischen Volks ist der Landeshauptmann, welcher grundsätzlich auch die Ämter des Präsidenten der Landesversammlung und des Großen Rats sowie als Landesstatthalter den Vorsitz des Regierungsrats inne hat. Mit Zustimmung des jeweiligen Gremiums kann er diese Funktionen übertragen. Der Landeshauptmann wird von der Landesversammlung für jeweils 6 Monate gewählt.


Der Regierungsrat, die Exekutive der Republik, führt als Kollektivorgan unter Leitung des Landesstatthalters die Politik aus, welche der Landeshauptmann als Inhaber der Richtlinienkompetenz vorgibt. Der Regierungsrat wird mit Zustimmung des Großen Rats vom Landeshauptmann berufen. Seine Amtszeit entspricht der des Landeshauptmanns.


Die Rechtssprechung ist dem Staatsgerichtshof übertragen. Dieser ist im Rahmen der turanischen Gerichtsverfassung Erstinstanzgericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. In Verfassungsstreitigkeiten innerhalb Schwions ist der Staatsgerichtshof oberste Instanz. Die Richter werden auf Vorschlag des Landeshauptmanns vom Großen Rat bzw. der Landesversammlung für jeweils 6 Monate berufen.

Wirtschaft

Die Wirtschaft setzt sich vor Allem aus der Landwirtschaft und dem Tourismus zusammen. Hinzu kommt die Textilproduktion in Setterich an der Swine.


Homepage von Schwion

Homepage der Turanischen Föderation