Diskussion:Bundesgarde: Unterschied zwischen den Versionen

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(Die Seite wurde neu angelegt: Der Artikel verstößt gegen die Attekarische Gesetzgebung, die eine maximale Truppenstärke von 800.000 Man vorschreibt ... zufällig stammte das gesetz aus meiner Fed...)
 
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Der Artikel verstößt gegen die Attekarische Gesetzgebung, die eine maximale Truppenstärke von 800.000 Man vorschreibt ... zufällig stammte das gesetz aus meiner Feder ... und einen Kampfpanzer als Schützenpanzer zu verkaufen ist auch nicht so pralle --[[Benutzer:Fipsenstein|Fipsenstein]] 16:45, 12. Mai 2008 (CEST)
 
Der Artikel verstößt gegen die Attekarische Gesetzgebung, die eine maximale Truppenstärke von 800.000 Man vorschreibt ... zufällig stammte das gesetz aus meiner Feder ... und einen Kampfpanzer als Schützenpanzer zu verkaufen ist auch nicht so pralle --[[Benutzer:Fipsenstein|Fipsenstein]] 16:45, 12. Mai 2008 (CEST)
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* Die sind in Attekarien halt etwas wehrhafter gebaut als anderswo ;)

Version vom 12. Mai 2008, 18:45 Uhr

Der Artikel verstößt gegen die Attekarische Gesetzgebung, die eine maximale Truppenstärke von 800.000 Man vorschreibt ... zufällig stammte das gesetz aus meiner Feder ... und einen Kampfpanzer als Schützenpanzer zu verkaufen ist auch nicht so pralle --Fipsenstein 16:45, 12. Mai 2008 (CEST)

  • Die sind in Attekarien halt etwas wehrhafter gebaut als anderswo ;)