Basisdemokratie

Aus MN-Wiki
Zur Navigation springenZur Suche springen

Als Basisdemokratie bezeichnet man die direkteste Form der Volksherrschaft. Im Idealfall verzichtet sie völlig auf Repräsentanten und die Legislative wird direkt durch das Volk ausgeübt. In der Praxis wird Basisdemokratie meist nur als Teil des gesamten demokratischen Prozesses angewandt - etwa in Form von Volksentscheiden bei wichtigen Entscheidungen - und das politische Tagesgeschäft wird von Repräsentanten praktiziert.