MN-Wiki:Urheberrechte beachten

Aus MN-Wiki
Zur Navigation springenZur Suche springen

Als Urheberrecht bezeichnet man das Recht eines Urhebers an seinem Werk (Geistesschöpfung). Dieses Recht dient dem Werk und dem Schaffenden (Urheber) und kann immaterielle (geistiger Eigentum) und materielle Werke, sowie wirtschaftliche Interessen schützen.


UrhG in Deutschland[Bearbeiten]

In der Bundesrepublik Deutschland besteht ein einheitliches Urheberrecht (materielle Interessen und wirtschaftliche Interessen). Das Urheberrecht wird weiter für grundsätzlich unübertragbar erklärt. Das Urheberrecht ist durch das Urheberrechtsgesetz - UrhG geregelt.

Das Gesetz gibt dem Urheber das Recht über die Nutzungsrechte an seinem Werk frei zu verfügen. Er kann somit allein entscheiden, ob überhaupt und wenn in welcher Form sein Werk vervielfältigt, veröffentlicht oder verbreitet wird. Ausnahmen bestehen teilweise bei der persönlichen, nichtkommerziellen Nutzungen; weiter ist es zum Beispiel auch erlaubt aus Werken, welche eigentlich geschützt sind, zu zitieren.

Unter das UrhG fallen Werke aus den Bereichen:

  • Wissenschaft
  • Bildende Kunst
  • Literatur
  • Musik
  • Schriftwerke (hier jedoch keine Gesetze etc.)

Der Urheberschutz für Werke ist 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers aufgehoben und damit werden die Werke gemeinfrei. Für Bild- und Tonaufnahmen wird meistens der Schutz der Werke 50 Jahre nach deren Veröffentlichung aufgehoben.

Anders als in anderen Ländern ist ein Urheberrechtshinweis nicht notwendig um ein Werk zu schützen; das heißt, dass ein Werk auch geschützt sein kann, wenn nirgendwo ein solcher Hinweis zu finden ist.


Literatur & Quellen[Bearbeiten]