Nationalversammlung (Arkon)

Aus MN-Wiki
(Weitergeleitet von Nationalversammlung)
Zur Navigation springenZur Suche springen

Die Nationalversammlung ist das Parlament des Fürstentum Arkons mit Sitz in Luxborg. Sie wird direkt durch das Volk gewählt.

Die gesetzliche Anzahl ihrer Mitglieder beträgt fünf. Eine Legislaturperiode der Nationalversammlung dauert grundsätzlich drei Monate, sie kann sich aber in bestimmten Situationen verkürzen. Die Mitglieder der arkonidischen Nationalversammlung (MdNV) können sich zu Fraktionen zusammenschließen.

Der Nationalversammlung steht der Nationalversammlungspräsident vor. Während der Zeit des Übergangsparlamentes ist Fürst Phillip IV. Präsident der Nationalversammlung.

Die Nationalversammlung hat eine Vielzahl von Funktionen: Sie hat die Funktion der Gesetzgebung. Auch genehmigt die Nationalversammlung Verträge mit anderen Staaten und Organisationen und beschließt den Haushalt. Zudem wählt sie den Premierminister.


parlamentluxborg7ts.jpg
Nationalversammlung in Luxborg

Sitzungssaal[Bearbeiten]

Der Sitzungssaal ist der wichtigste und größte Versammlungssaal im Gebäude der Nationalversammlung. In ihm tagen die Abgeordneten der Nationlversammlung. Den Mittelpunkt des Saales bildet das Rednerpult. Hinter diesem sitzt der Präsident der Nationalversammlung, über diesem ist der Platz des Fürsten, den dieser bei besonderen Anlässen einnimmt. Über den Abgeordneten befinden sich die Tribünen für Besucher der Nationalversammlung. Diese dürfen keinerlei Missfallens- oder Zustimmungsbekundungen von sich geben, ansonsten können sie des Saales verwiesen werden. Hinter dem Pult des Präsidiums stehen die Flagge des Fürstentums und die drei Flaggen der Provinzen Niederhagen, Luxborg und Eschbach unter dem großen Wappen des Fürstentums.

Die Mandatsvergabe[Bearbeiten]

Nach den Grundsätzen des Wahlrechtes des Fürstentums werden die Abgeordneten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl im gesamten Staatsgebiet Arkons gewählt. Der Wähler findet auf seinen Wahlunterlagen die Namen der Parteien und deren Listenangehörigen. Mit seiner Stimme bestimmt er, mit welcher Stärke, die von ihm gewählte Partei, in der Nationalversammlung vertreten ist.

Die gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Nationalversammlung beläuft sich auf fünf.

Gesetzgebung[Bearbeiten]

Gesetzgebungsverfahren[Bearbeiten]

Die Nationalversammlung hat neben der Regierung und dem Fürsten das Recht Gesetzesentwürfe vorzuschlagen. Ein Gesetzentwurf, der aus der Mitte der Nationalversammlung eingebracht wird, muss von einer Fraktion unterstützt werden und wird zunächst in der Nationalversammlung behandelt. Wird er dort beschlossen, so muss der Fürst diesem Entwurf zustimmen.

Ist ein Gesetz nicht zustimmungsbedürftig, kann der Fürst Einspruch erheben. Dieser hat die Wirkung von einem aufschiebenden Veto. In einem solchen Fall wird das Gesetz erneut dem Parlament zugeleitet.

Wahl des Premierministers[Bearbeiten]

Der Premierminister wird von der Nationalversammlung in geheimer Wahl ohne Aussprache gewählt. Zunächst erfolgt ein Vorschlag des Fürsten, der hinsichtlich der Person, die er vorschlägt, rechtlich frei, politisch jedoch sehr stark gebunden ist: Meist steht schon am Abend der Wahl zur Nationalversammlung fest, wer vom Fürsten vorgeschlagen wird. Dies ist in der Regel der Premierministerkandidat der stärksten siegreichen Partei. Wählt die Nationalversammlung den Vorgeschlagenen mit den Stimmen der Mehrheit seiner Mitglieder, so wird der Gewählte vom Fürsten ernannt. Der amtierende Premierminister ist Alexander von Ludenburg.

Misstrauensvotum[Bearbeiten]

Hat der Premierminister nicht mehr die Mehrheit der Nationalversammlung hinter sich, so kann diese ihn nur seines Amtes entheben, indem er gleichzeitig mit den Stimmen der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt. Der Fürst muss dann den bisherigen Premierminister entlassen und den neu gewählten ernennen.

Der Premierminister kann auch die Vertrauensfrage an die Nationalversammlung richten. Wird sie nicht positiv beantwortet, das heißt stimmt weniger als die absolute Mehrheit der Mitglieder der Nationalversammlung dem Vertrauensantrag zu, so kann der Fürst auf Vorschlag des Premierministers die Nationalversammlung auflösen.

Es gab bisher ein konstruktives Mißtrauensvotum, am 11. November 2005, welches den Premierminister Max von Lothringen stürzte.

Organisation der Mitglieder[Bearbeiten]

Fraktionen[Bearbeiten]

Die meisten Abgeordneten der Nationalversammlung sind Mitglied einer Fraktion. Eine Fraktion wird in der Regel von Abgeordneten der gleichen Partei gebildet. Jede Fraktion bestimmt ihren Fraktionsvorstand selbst.

Präsidium[Bearbeiten]

Das Präsidium der Nationalversammlung besteht aus dem Präsidenten der Nationalversammlung und seinem Stellvertreter.

Der Präsident hat das Hausrecht und die Polizeigewalt in der Nationalversammlung. Auch trifft er die wichtigsten Personalentscheidungen in der Verwaltung der Nationalversammlung. Formal werden alle Anschreiben von anderen Verfassungsorganen und auch Gesetzentwürfe aus der Nationalversammlung an ihn gerichtet. Er vertritt ferner die Nationalversammlung nach außen und steht wegen der Direktwahl der Nationalversammlung protokollarisch hinter dem Fürsten an zweiter Stelle.

Geschichte[Bearbeiten]

Übergangsnationalversammlung (Okt. 2005)[Bearbeiten]

Die Übergangsnationalversammlung bestand aus vier Abgeordneten. Sie verabschiedete die erste Geschäftsordnung. Im Oktober 2005 beantragte Wilhelm von Ludenburg die Auflösung der Nationalversammlung aufgrund von Inaktivität einzelner Mitglieder. Dies fand Zustimmung unter den Abgeordneten und so sah sich Fürst Phillip, Präsident der Übergangsnationalversammlung, dazu gezwungen, die Versammlung aufzulösen und Neuwahlen für den 28. Oktober 2005 auszuschreiben.

Erste Nationalversammlung (Okt. 2005 - )[Bearbeiten]

Zusammensetzung:

  • Sozialdemokratische Partei Arkons (SPA): 2
  • Demokratische Partei Arkons (DPA): 2
  • Liste Demeyer (LD): 1

Sitzverteilungen[Bearbeiten]

Sitzverteilungen in der Nationalversammlung
Nationalversammlung Legislatur Mandate DUA 1 SPA AVP 2 PFA SP MDPA De Bond Sonstige
Übergangs-
nationalversammlung
Oktober
2005
4 - 3 - - - - - - - 1
1. National-
versammlung
Okt. bis Dez. 2005 5 2 2 - - - - - - - 1
2. National-
versammlung
Dez. 2005 bis Jan. 2006 7 - 2 1 2 - - - - - 2
3. National-
versammlung
seit
Jan 2006
7 4 - - - 1 1 1 - - -
'
'
'
'
'
'
'
'
'
'

1 Bis Januar 2006 Demokratische Partei Arkons, seit 2006 Demokratische Union Arkons (Zusammenschluss von AFPA und DPA)
2 Bis November 2005 Partei des Demokratischen Sozialismus Arkon (PDS-Arkon), übergangsweise Die Linkspartei Arkons (Linke Arkons), seitdem Arkonidische Volkspartei (AVP). Im Januar 2006 aufgelöst.

Präsidenten[Bearbeiten]

Nationalversammlungspräsidenten des Fürstentums Arkon
Name (Lebensdaten) Partei Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit
1 Jeff Demeyer () LD 01. November 2005 22. November 2005
2 Wilhelm von Ludenburg (* 7. Mai 1946) DPA 28. November 2005 01. Dezember 2005
3