Parteilos

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Als Parteiloser oder auch Unabhängiger gilt, wer ein politisches Amt oder Mandat ausübt bzw. anstrebt, jedoch keiner politischen Partei angehört. Parteilos kann ein Parlamentarier auch erst nach einer Wahl werden, indem er aus seiner Partei austritt oder ausgeschlossen wird. Er bleibt dann bis zur nächsten Wahl fraktionsloser Abgeordneter.

In den meisten modernen Demokratien werden die meisten Abgeordneten der Parlamente und die meisten Regierungsmitglieder von Parteien vorausgewählt und mit ihrer Unterstützung gewählt. Unabhängige Kandidaten haben die größte Bedeutung dort, wo Mehrheitswahlrecht herrscht oder die Bindung an Parteien nicht sehr ausgeprägt ist. Um ohne Unterstützung einer Partei gewählt zu werden, ist normalerweise eine große Bekanntheit unter den Wählern notwendig, insbesondere bei Kandidatur gegen Parteikandidaten. Parteilosen werden als Direktkandidaten bei Wahlen daher meistens geringere Chancen eingeräumt als Parteimitgliedern.

Eher selten wird ein hohes politisches Amt von einem Parteilosen ausgeübt. In den meisten Fällen handelt es sich dann um eine Person, die einer Partei zumindest nahe steht, und dann wiederum geht es meist um einen parteilosen bürgerlichen Politiker.