Präsident der Föderation: Unterschied zwischen den Versionen

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*[[Kristofer Pitz]] ([[DPT]]): 10.-20.04.05
*[[Diktatus Marius]] ([[Nationale Volkspartei|NVP]]): seit 16.05.2005
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*[[Diktatus Marius]] ([[Nationale Volkspartei|NVP]]): 16.05.2005-28.11.2007
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*[[Attila Saxburger]] ([[Nationale Volkspartei|NVP]]): seit 28.11.2007
  
 
===Wahlergebnisse===
 
===Wahlergebnisse===

Version vom 18. Januar 2008, 19:52 Uhr

Präsident der Föderation
Staatsoberhaupt Turaniens
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Amtssitz Hofburg, Turan
Amtsbezeichnung Präsident der Föderation
Amtsinhaber Diktatus Marius
Wahl alle 6 Monate
letzte Wahl 28. Mai 2006
Webseite praesident.turanien.de
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Die Hofburg in Turan

Politische Entwicklung

Der Präsident der Föderation wurde als Institution durch die Föderationsverfassung geschaffen, welche am 28. Oktober 2002 in Kraft trat. Seine Amtsperiode dauerte ursprünglich ein Jahr, wurde jedoch im Sommer 2003 durch Verfassungsänderung auf sechs Monate verkürzt.

Bisherige Amtsinhaber

Wahlergebnisse

  • 1. Präsidentschaftswahl, 28.09.-05.10.2003: Sigurd Thorwald 100,0%
  • 2. Präsidentschaftswahl, 05.-11.04.2004: Sigurd Thorwald 62,5%, Kristofer Pitz 37,5%
  • 3. Präsidentschaftswahl, 04.-10.10.2004: Robin Schwarz 78,57%
  • 4. Präsidentschaftswahl, 04.-10.04.2005: Kristofer Pitz 72,2%
  • 5. Präsidentschaftswahl, 09.-15.05.2005: Diktatus Marius 68,75%, Novenius Titus 31,25%

Das Amt

Der Präsident der Föderation ist das Staatsoberhaupt der Föderation Turanischer Republiken und der Oberste Befehlshaber der Föderationsarmee. Er wird von allen wahlberechtigten Bürgern, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, für die Dauer von sechs Monaten gewählt. Um die politische Stabilität nicht zu gefährden, ist eine Wiederwahl unbegrenzt möglich.

Aufgaben

Die Aufgaben des Präsidenten sind neben der Repräsentation nach außen und innen - unsere Verfassung nennt ihn "Symbol der nationalen Einheit" - die Ernennung des Ministerpräsidenten und auf dessen Vorschlag der Föderationsminister. Ferner gesteht ihm die Föderationsverfassung die Ernennung der Föderationsbeamten und der Offiziere der Streitkräfte zu sowie die Auflösung des Föderationsrates und die Verkündung des Ausnahmezustandes. Gesetzlich ist der Präsident darüber hinaus ermächtigt, Orden und Ehrenzeichen der Föderation zu stiften und zu verleihen.