Steyrergsang

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Über das Lied[Bearbeiten]

Den Text des Steyrergsangs geht auf ein Gedicht des Poeten Friedrich Graf Hohenwehne Stuben zurück, der sein beträchtliches Vermögen 1652 der Republik vermachte. Unter der Bedingung, dass man eine geeignete Vertonung seines Gedichtes finden möge und dieses zur Nationalhymne ausrufe. Zwar wollte die Republik nicht auf das Vermögen verzichten, doch es dauerte noch 64 weitere Jahre, bis Hildegard von Blutarch, Äbtissen des Stiftes Satteins die Zeilen vertonte. 1734 wurde dann die Nationalhymne als Steyrergsang offiziell als Nationalhymne der Republik festgelegt.

Noten nach Hildegard von Blutarch

Text[Bearbeiten]

Steyrergsang[Bearbeiten]

1.Stophe

Gott mit dir, mein Heimatland,
nur dein Wohle sei mir Pflicht.
Mögst du bis zu fernen Tagen
uns ein Hort der Freiheit sein.
Und den alten Ruhm bewahren
mein erhab’nes Steyrerland.

2.Stophe

Gott mit dir, mein Vaterland,
unter seiner Hand gedeih’.
Von der Berge Güt’ entspringe;
deiner Quellen holdes Gold.
Sei gegrüßt in deiner Schönheit
mein geliebtes Steyrerland.

3.Stophe

Gott mit dir, mein Steyrerland,
Gott behüte dir dein Volk.
Und um alle deine Söhne
schlinge sich der Eintracht Band!
Gott mit uns und Gott mit allen,
mein gelobtes Steyrerland.