Herlen: Unterschied zwischen den Versionen
IvM (Diskussion | Beiträge) K →Kultur |
IvM (Diskussion | Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 88: | Zeile 88: | ||
== Politik == | == Politik == | ||
=== | === Der Fürst === | ||
=== Die Landstände === | |||
[[Datei:PalaisHohenpfalz.png|thumb|left|250px|Palais Cavalcanti]] In [[Hohenpfalz]] tagen die herlischen Landstände unter der Leitung des Fürsten, der sich durch einen von ihm ernannten Marschall vertreten lassen kann. Recht und Pflicht der Landstände ist es, über politische Thematiken zu diskutieren und den Fürsten durch Empfehlungen zu beraten. Dabei sollen sie niemals unanständige oder dem Recht und Verständnis des Landes oder dem Wille Gottes zuwiderlaufende Dinge bereden und beschließen. Die Landstände teilen sich in 1. '''die Grafenbank''', 2. '''die Herrenbank''', 3. '''die Prälatenbank''', 4. '''die Städtebank''', 5. '''die Notabelnbank'''. Jede Bank führt eine Stimme in der Versammlung. Die Bänke geben ihre Stimme einheitlich nach dem Prinzip der Mehrheit ab. Kommt es innerhalb einer Bank zu einem Patt wird die Stimme als Enthaltung gewertet. Mitglied der Grafenbank ist jeder Adelige des Fürstentums, der den Titel eines Grafen führt, über ein landständisches Gut im Fürstentum verfügt und in die herlische Landtafel eingetragen ist. Mitglied der Herrenbank ist jeder Adelige des Fürstentums, der den Titel eines Freiherren oder Ritters führt, über ein landständisches Gut im Fürstentum verfügt und in die herlische Landtafel eingetragen ist. Mitglied der Prälatenbank ist der Landesbischof der viadanisch-reformierten Landeskirche Herlens und die Äbte der viadanisch-reformierten Stifte. Der für Herlen zuständige Bischof der valsantisch-katholischen Kirche kann einen Nuntius mit beratender Stimme für die Prälatenbank benennen. Mitglieder der Städtebank sind die Oberbürgermeister und Bürgermeister der herlischen Städte und Gemeinden sowie die Droste der fünf Drosteien. Mitglieder der Notabelnbank sind die Rektoren der Universitäten und Hochschulen im Fürstentum sowie die vom Fürsten auf Lebenszeit berufenen Bürger, die sich Verdienste um Staat oder Kirche, Wissenschaft oder Kunst erworben haben. Den Landständen wird eine Kanzlei beigegeben, welche die organisatorischen Abläufe der Sitzungen unterstützt, die [[Landtafel]] pflegt und die Beschlüsse archiviert. Ihr Vorstand wird durch den Fürsten im Benehmen mit den Landständen ernannt. | |||
Tagungsort ist das ''Palais Cavalcanti'', welches von der [[Vanezia|vanezischen]] Famili Cavalcanti als Stadtsitz erbaut und später an die Stadt Hohenpfalz verkauft wurde. | |||
== Bevölkerung == | == Bevölkerung == |
Aktuelle Version vom 13. März 2019, 18:57 Uhr
Fürstentum Herlen | |
---|---|
Basisdaten | |
Reichsland: | Königreich Rem |
Amtssprache: | Dreibürgisch |
Fürst von Herlen: | Günter IV. |
Verwaltungssitz: | Battenbach |
Wahlspruch: | Parva Sub Ingenti |
Regionalfeiertag: | - |
Bevölkerung | |
Einwohner: | 276.480 |
Bevölkerungsdichte: | 80 E/km² |
Geographie | |
Fläche: | 3.456 km² |
Gliederung: | 5 Drosteien |
Das Fürstentum Herlen ist ein Landesteil des Königreichs Rem (Kaiserreich Dreibürgen) und ein ehemaliger Reichsstand des Heiligen Remischen Reiches.
Geographie
Gewässer
Städte und Gemeinden
Liste der größeren Städte und Gemeinden im Fürstentum Herlen:
Wappen | Name | Einwohner |
---|---|---|
- | Battenbach | ca. 65.000 |
- | Hohenpfalz | ca. 60.000 |
- | Bad Höchstauer | ca. 46.000 |
- | Bertelsburg | ca. 10.000 |
- | Coburg | ca. 30.000 |
- | Graevenitz | ca. 10.000 |
- | Havelfeld | ca. 15.000 |
- | Le Patois | ca. 25.000 |
- | Saaleck | ca. 15.000 |
Das Fürstentum Herlen gliedert sich in die Drosteien Battenbach, Bad Höchstauer, Havelfeld, Hohenpfalz und Le Patois. Die Drosteien bilden reine Verwaltungseinhehiten ohne gesetzgebende Kompetenzen, wobei die Droste durch den Fürsten ernannt werden.
Politik
Der Fürst
Die Landstände
In Hohenpfalz tagen die herlischen Landstände unter der Leitung des Fürsten, der sich durch einen von ihm ernannten Marschall vertreten lassen kann. Recht und Pflicht der Landstände ist es, über politische Thematiken zu diskutieren und den Fürsten durch Empfehlungen zu beraten. Dabei sollen sie niemals unanständige oder dem Recht und Verständnis des Landes oder dem Wille Gottes zuwiderlaufende Dinge bereden und beschließen. Die Landstände teilen sich in 1. die Grafenbank, 2. die Herrenbank, 3. die Prälatenbank, 4. die Städtebank, 5. die Notabelnbank. Jede Bank führt eine Stimme in der Versammlung. Die Bänke geben ihre Stimme einheitlich nach dem Prinzip der Mehrheit ab. Kommt es innerhalb einer Bank zu einem Patt wird die Stimme als Enthaltung gewertet. Mitglied der Grafenbank ist jeder Adelige des Fürstentums, der den Titel eines Grafen führt, über ein landständisches Gut im Fürstentum verfügt und in die herlische Landtafel eingetragen ist. Mitglied der Herrenbank ist jeder Adelige des Fürstentums, der den Titel eines Freiherren oder Ritters führt, über ein landständisches Gut im Fürstentum verfügt und in die herlische Landtafel eingetragen ist. Mitglied der Prälatenbank ist der Landesbischof der viadanisch-reformierten Landeskirche Herlens und die Äbte der viadanisch-reformierten Stifte. Der für Herlen zuständige Bischof der valsantisch-katholischen Kirche kann einen Nuntius mit beratender Stimme für die Prälatenbank benennen. Mitglieder der Städtebank sind die Oberbürgermeister und Bürgermeister der herlischen Städte und Gemeinden sowie die Droste der fünf Drosteien. Mitglieder der Notabelnbank sind die Rektoren der Universitäten und Hochschulen im Fürstentum sowie die vom Fürsten auf Lebenszeit berufenen Bürger, die sich Verdienste um Staat oder Kirche, Wissenschaft oder Kunst erworben haben. Den Landständen wird eine Kanzlei beigegeben, welche die organisatorischen Abläufe der Sitzungen unterstützt, die Landtafel pflegt und die Beschlüsse archiviert. Ihr Vorstand wird durch den Fürsten im Benehmen mit den Landständen ernannt.
Tagungsort ist das Palais Cavalcanti, welches von der vanezischen Famili Cavalcanti als Stadtsitz erbaut und später an die Stadt Hohenpfalz verkauft wurde.
Bevölkerung
Kultur
Religion
Herlen ist maßgeblich durch den viadanisch-reformierten Glauben geprägt. Rund 75 Prozent aller Einwohner rechnen sich der reformierten Kirche zu. Die valsantinisch-katholische Konfession ist mit 5 Prozent ebenso stark vertreten, wie Juden und Muslime (zusammen 5 Prozent). Einer anderen oder gar keiner Religion hängen 15 Prozent an.
Reformierte Kirche
Zur Zeit des Heiligen Remischen Reiches war das viadanisch-reformierte Christentum als Staatsreligion. Haupt- und Predigtkirche der herlischen Landeskirche ist die zwischen 1260 und 1410 erbaute gotische Trinitatiskirche in Battenbach.
Bildungswesen
Geschichte
Mittelalter
Frühe Neuzeit
Wirtschaft
Unternehmen
Kurfürsten:
Churfürstentum Cranach - Erzherzogtum Geldern-Veldoril - Königreich Losonien - Churstift Sankt Aegidius - Landgrafschaft Wirtenstein
Reichsfürsten:
Fürstentum Frankenstein-Weynfeldt-Graetz - Fürstentum Herlen - Herzogtum Karlingen - Fürstentum Plantagenet - Herzogtum Reichstett - Königreich Stauffen - Fürstentum Veldoril-Possenhofen - Fürstentum Wilhelmswerder
Reichsgrafen, Abteien und Herrschaften:
Grafschaft Delft - Reichsabtei Gloysen - Burggrafschaft Gotha - Reichsherrschaft Vecken
Freie und Reichsstädte:
Reichsstadt Hohenbrünn - Reichsstadt Rem