Herlen: Unterschied zwischen den Versionen

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== Politik ==
== Politik ==
=== Politisches System ===
=== Der Fürst ===
=== Die Landstände ===
[[Datei:PalaisHohenpfalz.png|thumb|left|250px|Palais Cavalcanti]] In [[Hohenpfalz]] tagen die herlischen Landstände unter der Leitung des Fürsten, der sich durch einen von ihm ernannten Marschall vertreten lassen kann. Recht und Pflicht der Landstände ist es, über politische Thematiken zu diskutieren und den Fürsten durch Empfehlungen zu beraten. Dabei sollen sie niemals unanständige oder dem Recht und Verständnis des Landes oder dem Wille Gottes zuwiderlaufende Dinge bereden und beschließen. Die Landstände teilen sich in 1. '''die Grafenbank''', 2. '''die Herrenbank''', 3. '''die Prälatenbank''', 4. '''die Städtebank''', 5. '''die Notabelnbank'''. Jede Bank führt eine Stimme in der Versammlung. Die Bänke geben ihre Stimme einheitlich nach dem Prinzip der Mehrheit ab. Kommt es innerhalb einer Bank zu einem Patt wird die Stimme als Enthaltung gewertet. Mitglied der Grafenbank ist jeder Adelige des Fürstentums, der den Titel eines Grafen führt, über ein landständisches Gut im Fürstentum verfügt und in die herlische Landtafel eingetragen ist. Mitglied der Herrenbank ist jeder Adelige des Fürstentums, der den Titel eines Freiherren oder Ritters führt, über ein landständisches Gut im Fürstentum verfügt und in die herlische Landtafel eingetragen ist. Mitglied der Prälatenbank ist der Landesbischof der viadanisch-reformierten Landeskirche Herlens und die Äbte der viadanisch-reformierten Stifte. Der für Herlen zuständige Bischof der valsantisch-katholischen Kirche kann einen Nuntius mit beratender Stimme für die Prälatenbank benennen. Mitglieder der Städtebank sind die Oberbürgermeister und Bürgermeister der herlischen Städte und Gemeinden sowie die Droste der fünf Drosteien. Mitglieder der Notabelnbank sind die Rektoren der Universitäten und Hochschulen im Fürstentum sowie die vom Fürsten auf Lebenszeit berufenen Bürger, die sich Verdienste um Staat oder Kirche, Wissenschaft oder Kunst erworben haben. Den Landständen wird eine Kanzlei beigegeben, welche die organisatorischen Abläufe der Sitzungen unterstützt, die [[Landtafel]] pflegt und die Beschlüsse archiviert. Ihr Vorstand wird durch den Fürsten im Benehmen mit den Landständen ernannt.
 
Tagungsort ist das ''Palais Cavalcanti'', welches von der [[Vanezia|vanezischen]] Famili Cavalcanti als Stadtsitz erbaut und später an die Stadt Hohenpfalz verkauft wurde.


== Bevölkerung ==
== Bevölkerung ==

Aktuelle Version vom 13. März 2019, 18:57 Uhr

Ehem. Reichsstand (HRR)
Fürstentum Herlen
Wappen von Herlen
Basisdaten
Reichsland: Königreich Rem
Amtssprache: Dreibürgisch
Fürst von Herlen: Günter IV.
Verwaltungssitz: Battenbach
Wahlspruch: Parva Sub Ingenti
Regionalfeiertag: -
Bevölkerung
Einwohner: 276.480
Bevölkerungsdichte: 80 E/km²
Geographie
Fläche: 3.456 km²
Gliederung: 5 Drosteien

Das Fürstentum Herlen ist ein Landesteil des Königreichs Rem (Kaiserreich Dreibürgen) und ein ehemaliger Reichsstand des Heiligen Remischen Reiches.

Geographie

Gewässer

Städte und Gemeinden

Liste der größeren Städte und Gemeinden im Fürstentum Herlen:

Wappen Name Einwohner
- Battenbach ca. 65.000
- Hohenpfalz ca. 60.000
- Bad Höchstauer ca. 46.000
- Bertelsburg ca. 10.000
- Coburg ca. 30.000
- Graevenitz ca. 10.000
- Havelfeld ca. 15.000
- Le Patois ca. 25.000
- Saaleck ca. 15.000

Das Fürstentum Herlen gliedert sich in die Drosteien Battenbach, Bad Höchstauer, Havelfeld, Hohenpfalz und Le Patois. Die Drosteien bilden reine Verwaltungseinhehiten ohne gesetzgebende Kompetenzen, wobei die Droste durch den Fürsten ernannt werden.

Politik

Der Fürst

Die Landstände

Palais Cavalcanti

In Hohenpfalz tagen die herlischen Landstände unter der Leitung des Fürsten, der sich durch einen von ihm ernannten Marschall vertreten lassen kann. Recht und Pflicht der Landstände ist es, über politische Thematiken zu diskutieren und den Fürsten durch Empfehlungen zu beraten. Dabei sollen sie niemals unanständige oder dem Recht und Verständnis des Landes oder dem Wille Gottes zuwiderlaufende Dinge bereden und beschließen. Die Landstände teilen sich in 1. die Grafenbank, 2. die Herrenbank, 3. die Prälatenbank, 4. die Städtebank, 5. die Notabelnbank. Jede Bank führt eine Stimme in der Versammlung. Die Bänke geben ihre Stimme einheitlich nach dem Prinzip der Mehrheit ab. Kommt es innerhalb einer Bank zu einem Patt wird die Stimme als Enthaltung gewertet. Mitglied der Grafenbank ist jeder Adelige des Fürstentums, der den Titel eines Grafen führt, über ein landständisches Gut im Fürstentum verfügt und in die herlische Landtafel eingetragen ist. Mitglied der Herrenbank ist jeder Adelige des Fürstentums, der den Titel eines Freiherren oder Ritters führt, über ein landständisches Gut im Fürstentum verfügt und in die herlische Landtafel eingetragen ist. Mitglied der Prälatenbank ist der Landesbischof der viadanisch-reformierten Landeskirche Herlens und die Äbte der viadanisch-reformierten Stifte. Der für Herlen zuständige Bischof der valsantisch-katholischen Kirche kann einen Nuntius mit beratender Stimme für die Prälatenbank benennen. Mitglieder der Städtebank sind die Oberbürgermeister und Bürgermeister der herlischen Städte und Gemeinden sowie die Droste der fünf Drosteien. Mitglieder der Notabelnbank sind die Rektoren der Universitäten und Hochschulen im Fürstentum sowie die vom Fürsten auf Lebenszeit berufenen Bürger, die sich Verdienste um Staat oder Kirche, Wissenschaft oder Kunst erworben haben. Den Landständen wird eine Kanzlei beigegeben, welche die organisatorischen Abläufe der Sitzungen unterstützt, die Landtafel pflegt und die Beschlüsse archiviert. Ihr Vorstand wird durch den Fürsten im Benehmen mit den Landständen ernannt.

Tagungsort ist das Palais Cavalcanti, welches von der vanezischen Famili Cavalcanti als Stadtsitz erbaut und später an die Stadt Hohenpfalz verkauft wurde.

Bevölkerung

Kultur

Religion

Herlen ist maßgeblich durch den viadanisch-reformierten Glauben geprägt. Rund 75 Prozent aller Einwohner rechnen sich der reformierten Kirche zu. Die valsantinisch-katholische Konfession ist mit 5 Prozent ebenso stark vertreten, wie Juden und Muslime (zusammen 5 Prozent). Einer anderen oder gar keiner Religion hängen 15 Prozent an.

Reformierte Kirche

Zur Zeit des Heiligen Remischen Reiches war das viadanisch-reformierte Christentum als Staatsreligion. Haupt- und Predigtkirche der herlischen Landeskirche ist die zwischen 1260 und 1410 erbaute gotische Trinitatiskirche in Battenbach.

Bildungswesen

Geschichte

Mittelalter

Frühe Neuzeit

Wirtschaft

Unternehmen