Heiliges Remisches Reich

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Heiliges Remisches Reich
Saint-Empire remain
Flagge-hrr.png Wappen-hrr.png
Amtssprache
Verkehrssprachen
keine festgelegt
Dreibürgisch, Losonisch
Hauptstadt Hohenbrünn
Staatsform konstitutionelle Wahlmonarchie
Staatsoberhaupt
 Remischer Kayser
Constantin I.
 seit dem 25.05.2009
Regierungschef
 Reichskanzeller
Hagen von Gotha
 seit dem 22.11.2010
Fläche 1.070.000 km²
Bevölkerung
  Einwohnerzahl
  Dichte

ca. 105.000.000
98 Einwohner/km²
Währung Reichsdukate
Nationalhymne Te Deum
Int. Vorwahl +110
Int. Kennzeichen HRR
Internet-TLD .hr
Website Website
Forum Forum

Das Heilige Remische Reich war eine Monarchie im Norden Harnars, das im Dezember 2010 im Kaiserreich Dreibürgen aufging. Das Reich grenzte im Süden einzig an Dreibürgen. Im Westen wird die Landfläche vom Remischen Meer und im Norden vom Nordmeer begrenzt.

Es war Mitglied in dem Militärbündnis Heilige Allianz und der Organisation für Wirtschaft und Zusammenarbeit.

Geographie[Bearbeiten]

Lage[Bearbeiten]

Das Heilige Remische Reich besteht aus zwei Landesteilen, die räumlich getrennt sind. Den größten Teil bildet das Mutterland des Reiches heraus, welches als Halbinsel auf der Nordspitze des Kontinents Harnar liegt. Die Remische Halbinsel wird im Westem vom Remischen Meer und im Norden vom Nordmeer begrenzt. Im Süden grenzt die Brudernation Dreibürgen an das Reich, mit welcher es die einzige Außengrenze hat. Dieser Teil des Reiches erstreckt sich insgesamt auf rund 710.000 Quadratkilometer und weist eine Bevölkerung von ca. 85. Mio. Einwohnern auf.

Der Reichsteil Stauffen hingegen liegt auf der gegenüberliegenden Seite des Remischen Meeres im Osten des Kontinents Antica. Im Norden grenzt es an Anturien, im Westen an die Schwyz und im Süden an das ebenfalls zu Dreibürgen gehörige Haxagon. Auf insgesamt 360.000 Quadratkilometern leben circa 20 Millionen Einwohner.

Relief[Bearbeiten]

Topographische Reichskarte

Das Relief des Kernlandes ist reich gegliedert. Von Osten her erheben sich die die Ausläufer des dreibürgischen Erzgebirges zum Augustinergebirge. Das Hochgebirge in Ost-Westausrichtung hat mit der Conradinsspitze auch die höchste Erhebung des Reiches. Sie erhebt sich auf 3963 Meter über Normalnull. Das Gebirge trennt das Staatsgebiet nahezu in der Mitte. Richtung Westen hin fällt das Gelände bis zum Meer in ab. Das losonische Meer schneidet dabei tief in das Reichsgebiet herein. Neuere Forschungen legen nahe, dass in prähistorischer Zeit ein Meteoriteneinschlag für die fast kreisförmige Bucht sorgte. Nördlich des Gebirges fällt das Gelände ebenfalls zu einem knapp 200 Kilometer breiten Streifen flachen Landes ab, bevor die Küste erreicht wird. Östlich, zur dreibürgischen Grenze hin, fällt das Land weiter ab und schließt sich dem Zwielauer Tiefland an, welches ein Marschgebiet des Flusses Garnau ist. Nach Süden hin endet das Hochgebirge im Salzfurter Land, welches anschließend in das Cranacher Becken übergeht. Die flache Ebene ist vor allem durch Seen und Moore geprägt. Erst knapp 100 Kilometer vor der nördlichen Küste, erhebt sich noch einmal ein Mittelgebirge, die Nebelhöhen, in Nord-Süd-Ausrichtung, welches das gesamte Reichsgebiet im Winter vor dem Einstrom polarer Luftmassen schützt. Der westlichste Punkt des Reiches ist Kap Wruus.

Stauffens Relief weist dagegen eine starke West-Ost-Ausrichtung auf. Von der Küste im Osten steigt das Land nur leicht und gemächlich an. Schließlich erhebt sich der Holt, ein Mittelgebirge in Nord-Süd-Ausrichtung. Der Holt wird durch den Porta Stavica-Pass durchbrochen. Hinter dem Mittelgebirge befindet sich die Ostmark, ein flaches Land mit einigen Seen und Sumpfgebieten.

Klima[Bearbeiten]

in Arbeit

Bevölkerung[Bearbeiten]

Das Heilige Remische Reich gehört zum Remisch-Trimontanischen Kulturraum, dem neben Dreibürgen auch Haxagon und Stauffen angehören. Die Bevölkerung des Heiligen Remischen Reiches gliedert sich in drei wesentliche Bevölkerungsgruppen:

  • Angevinisch-Geldrische Gruppe
  • Remisch-Losonische Gruppe
  • Stauffische Gruppe

Die angevinisch-geldrische Gruppe ist die zahlenmäßig stärkste Gruppe und hat sich seit der Antike aus den Stämmen der Geldrer, Ferumen und Angeviniern entwickelt. Aufgrund der unterbliebenen Nationalstaatsbildung im Heiligen Remischen Reich, unterteilt sich diese Gruppe noch in die regionale Gruppen der Geldrer, Cranacher, Veldoriler und Wirtensteiner. Die remisch-losonische Gruppe befindet sich vor allem im Südwesten des Reiches. Sie ist durch eigene Sprachen (Losonisch, Vanezisch) geprägt, die sich aus der Sprache des antiken Rems ableitet. Die Stauffen bilden aufgrund der geografischen Entfernung und der unterschiedlichen geschichtlichen Entwicklung ebenfalls eine eigene Bevölkerungsgruppe.

Sprachen[Bearbeiten]

Das Dreibürgische ist für knapp 75 % der Einwohner Muttersprache. Danach folgt mit 20 % das Losonische und 5 % der Einwohner sprechen Vanezisch als Muttersprache. Diese Aufteilung ergibt sich aus der ethnischen Diversität des Reiches. In den Schulen ist das Dreibürgische oder das Losonisch oft als erste Fremdsprache ab der 3. Klasse verpflichtend, sodass ein großer Teil der Bevölkerung mindestens zwei Reichssprachen beherrscht.

Das Reich hat keine festgelegte Amtssprache. Das Dreibürgische wird fast überall akzeptiert und verstanden, das Losonisch in weiten Teilen des Reiches. In der Reichspolitik ist die dreibürgische Sprache maßgebend.

Städte und Ballungsräume[Bearbeiten]

Die fünf größten Städte des Heiligen Remischen Reiches sind:

Rang

Stadt Einwohner
1 Hohenbrünn 4.934.000
2 Montjoie 3.140.000
3 Hohenstauffenberg 2.120.000
4 Vengard 1.845.000
5 Ehrenmünster 1.301.000

Religion[Bearbeiten]

Die Religion nimmt noch heute eine zentrale Rolle im gesellschaftlichen Leben des Heiligen Remischen Reiches ein. Als Staatsreligion wird gemeinhin der christliche Glaube verstanden, wobei die katholische Konfession vorherrschend ist. Von den 105 Mio. Einwohnern bekennen sich nur 6 % (ca. 6,3 Mio.) als konfessionslos. Etwa 78 Mio. Reichsbürger sind katholischen Glaubens und 20 Mio. Einwohner bekennen sich zu den evangelischen Kirchen.

Von etwa 700.000 Reichsbürger ist das religiöse Bekenntnis einer anderen Religion zuzuordnen oder unbekannt. 200.000 Menschen davon sind jüdischen Glaubens, 50.000 des muslimischen Glaubens. Weiterhin besteht in Hohenbrünn eine christlich-orthodoxe Gemeinde mit rund 10.000 Mitgliedern, die sich über das ganze Reich verteilen.

Katholische Kirche[Bearbeiten]

Die Kathedrale zu St. Aegidius ist die wichtigste Reichskirche

Als wichtigste Kirche im Reich genießt die katholische Kirche maßgeblichen Einfluss in Gesellschaft und Politik. Der Primas der Kirchenprovinz des Heiligen Remischen Reiches, der Erzbischof von St. Aegidius, ist zugleich Kurfürst und an der Wahl des Kaisers beteiligt.Auch in bildungspolitischen Fragen ist der katholischen Kirche ein Mitspracherecht per Konkordat eingeräumt worden.

Aufgrund der enormen Bedeutung dieser Kirche, verfügt das Heilige Remische Reich über eine umfangreiche kirchliche Verwaltungsgliederung. Derzeit bestehen sechs Erzdiözesen im Heiligen Remischen Reich:

  • Erzbistum Coeurlyon (Nördlichen Losonien)
  • Erzbistum Geldern-Fallenach (Geldern-Veldoril und Wirtenstein)
  • Erzbistum Hohenstauffenberg (Stauffen)
  • Erzbistum Rem (südliches Losonien)
  • Erzstift St. Aegidius (Hohenbrünn, Sitz des Primas, Kurfürstentum)
  • Erzbistum St. Aydestin (Cranach)

Die Erzdiözesen untergliedern in weitere Suffragandiözesen. Die Kirchenprovinz wird geführt von Primas Georgio Kardinal Damani.

Evangelische Kirche[Bearbeiten]

Die evangelische Kirche im Heiligen Remischen Reich spaltet sich in zwei mitgliederstarke Gruppen auf: die protestantische Kirche nach viadanischem Bekenntnis und die reformierten Kirchen nach evangelikalischem Bekenntnis. Zentrum beider evanglischer Kirchen ist die Landgrafschaft Wirtenstein von wo im 16. Jahrhundert die Reformationsbewegung im Heiligen Remischen Reich aufgebrochen ist. Die Bevölkerung ist in Wirtenstein und im Herzogtum Karlingen mehrheitlich evangelisch. In den anderen Reichsgebieten bewegt sich der durchschnittliche Anteil an der Bevölkerung zwischen 10 und 30 %, wo sie regional weniger oder stärker vertreten sind.

Innerhalb der evangelischen Kirchen gehören etwa 80 % der viadanischen Strömung an, die als liberal, offen und gemäßigt gilt. Dies sind etwa 16 Mio. Reichsbürger. Die evangelikalischen Kirchen haben ihr Zentrum in Ehrenmünster, Wirtenstein. Sie machen die restlichen 20 % aus, was ca. 4 Mio. Mitgliedern entspricht. Die evangelikalischen Kirchen gelten als wertkonservativ und streng. Sowohl die viadanischen Kirche als auch die evangelikalische Kirche sind dezentral organisiert.

Geschichte[Bearbeiten]

Frühzeit[Bearbeiten]

Remische Antike[Bearbeiten]

Haupttor eines Remischen Kastells in der Nähe von Hohenbrünn

Im 1. Jahrhundert vor Christus breitete sich das Remische Imperium zur Zeit des Prinzipats weiter in Richtung Norden und Osten aus und erreichte auch das Gebiet der dortigen geldrischen, ferumischen und angevinischen Stämme. Um das 62 vor Christus kam es in der Sankt Aydestin zu der bedeutsamsten Schlacht der remischen Kolonialisierung: der Remische Feldherr Flavius Aetius Catalanicus besiegte eine versammelte Stammesarmee und konnte so die remische Herrschaft südlich der Daube konsolidieren. Der Fluss Daube bildete ab dann eine wichtige natürliche Grenze zum weiterhin freien Norden. Trotz weiterer Expeditionen auch nördlich der Daube, konnten diese keine dauerhaft remische Einflussnahme sicherstellen. Zum Zwecke des Grenzschutzes gründeten die Remer entlang der Daube und besonders an den Landgrenzen dauerhafte Siedlungen. Eine wichtige Zentrale für die remische Kolonisation war das heutige Hohenbrünn, welches um 40 vor Christus als "Catalana Angevinorum" gründet wurde. In Richtung Osten wurden die Augustinerberge durch die Remer überwunden und in einem zweiten bedeutenden Feldzug wurde das remischen Einflussgebiet im heutigen Geldern bis an das Nordmeer ausgdehnt. Die wichtigste Stadtgründung in diesem Bereich war Vencartisia Maxima, das heutige Vengard. Die Stadtgründungen dienten der Remanisierung der örtlichen Bevölkerung der Festigung des remischen Herrschaftsanspruches. Dazu wurden unter anderem die wichtigen Strassen Via Angevinia (von der Daube bis Hohenbrünn) und Via Geldria (von Vengard nach Hohenbrünn) gebaut. Von Hohenbrünn wurde schließlich die Via Rema Septemtriones ("Nördliche Rem-Straße").

Im ersten Jahrhundert nach Christus festigten sich die remischen Strukturen südlich der Daube und die Expeditionen nördlich des Flusses wurden eingestellt. Stattdessen wurden Verträge mit einigen Stämmen geschlossen, die eine Stärkung des Handels im Norden herbeiführte und die Remischen Interessen sicherte. Ähnlich wie in dreibürgischen Kolonialgebieten, führte die remische Heeresreform des 4. Jahrhunderts zur Ansiedlung angevinischer Stämme aus dem Norden im Reichsgebiet als Föderaten, die im Kriegsdienst des Imperators standen. Bereits ein Jahrhundert später erlebte das Remische Imperium ein Zeitalter interner Querelen und Zerrüttung. Auch in den südlichen Kolonialgebieten des heutigen Dreibürgens, erhoben sich remferne Stämme. Dies führte auch im Cranacher Gebiet zur Erhebung der Föderaten. Um 430 nennen remische Chronisten den angevinischen Stammesfürst Widukind als erfolgreichsten Stammesführer im Aufstand gegen die remische Oberhoheit. Widukind etabliert daraufhin an der Daubegrenze sein Herrschaftsgebiet, welches sich neben den remischen Anteilen auch auf die nördlich der Daube gelegenen freien Stammesgebiete erstreckt. Er errichtete damit das erste angevinische Herrschaftsgebiet und läutete damit den Niedergang des Remischen Imperiums im Gebiet des nördlichen HRRs ein.

Nachdem das Remische Imperium im 5. Jahrhundert eine erneute Phase der Schwäche erlitt, setzte eine verstärkte Wanderung der nunmehr nicht mehr kontrollierten Stämme ein, die von den Verheißungen und dem Wohlstand des Remischen Reiches profitieren wollten. Nicht nur aus dem künftigen HRR drängten Menschen gen Rem, sondern auch aus dem heutigen Dreibürgen. Dies brachte die fragile Gesellschaftsordnung des Remischen Reiches völlig aus dem Gleichgewicht. Unter dem Ansturm der Stämme brachen die Reichsgrenzen zusammen und die Zentralgewalt schwand. Das letzte Aufbäumen des antiken Rems geschah um 550, als Rem versuchte seine Kolonien in Dreibürgen und dem HRR zurückzugewinnen. In den Schlacht von Gemsbach und Sankt Aydestin wurden die remischen Legionen vernichtend geschlagen. 556 schließlich wird die Stadt Rem vom Stamm der Hluthonen erobert und der letzte antike Kaiser Iulianus getötet.

Zwischen den Reichen[Bearbeiten]

In den ersten Jahrhunderten nach Christi Geburt veränderten die remischen Einflüsse im Westen des Landes die gesellschaftlichen Strukturen. Auch die freien Stämme im Norden und Osten des Landes konnten sich diesen Entwicklungen nicht verwehren. Die neuen Technologien, die die Remer mitbrachten und die politische Bevorzugung einzelner Stämme, verschoben das Machtgefüge innerhalb des Landes. Während zuvor eine Vielzahl von Stämmen, Familienclans und Gruppierungen in relativer Gleichheit nebeneinander existierten, bildeten sich nun vier Stämme als Zentren politischer und gesellschaftlicher Macht heraus. Mit dem Niedergang des remischen Imperiums wurden diese Entwicklungstendenzen noch beschleunigt und fanden erst mit der Reichseinigung ihren Abschluss.

Im Norden bildete der Stammesfürst Clothar ein umfassendes Herrschaftsgebiet aus ehemaligen remischen und freien Territorien. Er begründete 556 das Regnum Angevinorum (Angevinisches Königreich) und trat zum katholischen Christentum über. Im Laufe der Zeit vereinigten er und seine Nachfolger die freien Stämme der Angevinier, Ferumen und Virten zu ihrem umfassenden Königreich. Etwas später formierte sich im Osten eine geldrische Stammesherrschaft, die ab der Mitte des 6. Jahrhunderts verstärkt durch angevinische Missionare christianisiert wurden. Spätestens ab 616 schreiben auch hier die Chronisten vom Regnum Geldriae (Geldrisches Königreich). Dort etabiliert sich schließlich Dynastie der Konradiner, die das Herrschaftsgebiet gen Süd und Westen erweitern können.

Im heutigen Losonien etablierte sich der Stamm der Hluthonen. Diese ursprünglich aus dem heutigen Hartenfels stammende Volksgruppe wurde im 3. Jahrhundert nach Christus durch die Ausbreitung der Angevinier weiter nach Süden verdrängt. Später wurden sie remische Föderaten wanderten ein Jahrhundert später in das Gebiet um den Fluss Sayn ab, nachdem sich die freien Geldrer in ihr Stammesgebiet ausgebreitet hatten. Die Hluthonen-Könige gelten als ummittelbare Vorgänger der losonischen Könige. Spätestens nach der Konversation von König Theodahad (631-655) zum Katholizismus, wurde vom Regnum Losoniae (Losonisches Königreich) gesprochen.

Das vierte der frühmittelalterlichen Königreiche etablierte sich ganz im Südosten des Reiches, das Regnum Carlingia (Karlingisches Königreich).

Reichsgründung und Urreich[Bearbeiten]

Kaiser Konrad I.

Der geldrische König Konrad konnte zu Beginn des 8. Jahrhunderts das geldrische Herrschaftsgebiet konsolidieren und überregional stärken. An seiner Westgrenze stieß er dabei immer wieder mit dem hluthonisch-losonischen Königtum zusammen. Im Frühjahr des Jahres 799 begann er daher mit einem starken Heer westwärts zu ziehen. Die wenig organisierten hluthonischen Truppen, die von verschiedenen, untereinander zerstrittenen Adligen geführt wurden, konnten der gut ausgerüsteten Armee Konrads wenig entgegensetzen. Der hluthonische König Waimar II. der Unglückliche fällt im Sommer 700 und der Widerstand gegen die Geldrer spricht vollends zusammen. Konrad zog durch die verschiedenen losonischen Gebiete und ließ sich zum losonischen König ausrufen. Bis zum Dezember 700 erreichte er die Stadt Rem, die zuvor immer wieder von den Hluthonen bedrängt worden war. Am ersten Weihnachtstag des Jahres 700 krönte der Papst König Konrad daher zum Remischen Kaiser und übertrug den Auftrag zum Schutz der Stadt auf ihn.

Trotz zahlreicher Konflikte mit den Angeviniern und Karlingern, erkannten diese nur kurze Zeit später die päpstliche Kaiserkrönung an und akzeptierten Konrad als obersten Herrscher der Christenheit. Außerhalb seines ummittelbaren Herrschaftsbereichs Geldern und Losonien blieb die Macht Konrads eingeschränkt. Zugleich begründete Konrad, der fortan "Der Große" genannt wurde, die Dynastie der Konradiner. Die Konradiner konnten ihre Herrschaft annähernd 150 Jahre behaupten und ausbauen. Der sechste Kaiser Humbert II. wurde 780 auch König der Karlinger und konnte 794 die Königreiche Geldern, Losonien und Karlingen unter sich vereinigen. Mit dem Tod Konrads III. im Jahr 829 begann der Niedergang der Konradiner. Sein Nachfolger Manfred, der auch als "der Teufel" bekannt wurde, missachtete das Testament seines Vaters und ließ seinen älteren Bruder ermorden und die jüngeren Geschwister einsperren, um eine Erbteilung zu verhindern. 838 wurde Manfred daher in Losonien und Karlingen gestürzt und der Papst berief Sigismund, ein Marschall Konrads III., zum Gegenkaiser. Sigismund, der dem Hause der Dietbaldinger entstammte, wurde ebenfalls von den losonischen Adligen zum neuen losonischen König gewählt. Manfred starb 840 und beendete die Vorherrschaft der Konradiner und der Geldrer im Reich.

Losonenkaiser[Bearbeiten]

Zweites Reich[Bearbeiten]

Anfang des Jahres 2007 waren die alten Länder des Reiches im Königreich Groß-Geldern wiedervereinigt. In Zusammenarbeit mit dem Papstum entschloss man sich die alten Traditionen des Heiligen Remischen Reiches wieder auferstehen zu lassen. So wurde schließlich der Großherzog von Geldern-Veldoril und König von Groß-Geldern am 18. März 2007 zum Kaiser des Heiligen Remischen Reiches gekrönt.

Im Rahmen einer Verfassungsreform im Januar 2008 wurden die Kurfürstentümer wiederhergestellt und das Wahlkaisertum wieder eingeführt.

Politik[Bearbeiten]

Das Heilige Remische Reich war eine konstitutionelle Monarchie mit einer starken föderalistischen Prägung. Als Staatsoberhaupt fungiert der von den Kurfürsten auf Lebenszeit gewählte Kaiser (oft auch als "Kayser" geschrieben). Wichtigstes Verfassungsdokument war die Goldene Bulle, die die politische Struktur und das Miteinander der Reichsglieder festhielt.

Exekutive[Bearbeiten]

Die Exekutive umfasst die Regierung und Administration des Reiches, wobei der Kaiser auch Teil der anderen Staatsgewalten ist.

Kaiser[Bearbeiten]

Siehe auch: Remischer Kaiser

Wappen Kayser Constantins I.

Der Kaiser ist das Staatsoberhaupt des Heiligen Remischen Reiches. Da sich im Reich eine Wahlmonarchie etabliert hat, existiert keine Kaiserdynastie. Die Kurfürsten wählen im Kurfürstenkollegium einen Remischen König, der vom Papst zum Kaiser gekrönt wird. Zum König kann nur jemand gewählt werden, der des katholischen Glaubens ist und über die Reichsunmittelbarkeit verfügt. Er muss als einem Reichsstand im Heiligen Remischen Reich vorstehen. Als alternative Schreibweise wird oft auch Kayser verwendet.

Als Staatsoberhaupt genießt der Kaiser weitgehende Rechte. Ohne seine Zustimmung kann kein Gesetz zu Stande kommen. Diese - gemeinhin als kaiserliche Sanktion - genannte Zustimmung wird von Kaiser aber nur im Ausnahmefall verweigert. Ihm obliegt die oberste Leitung in allen äußeren und inneren Angelegenheiten, weshalb er unabhängig vom Parlament, der Großdiät der Reichsstände, die Regierung ernennen und entlassen kann. Üblicherweise folgt er bei der Ernennung der Regierung aber in Mehrheitsverhältnissen im Parlament. Er hat ebenfalls den Oberbefehl über die Streitkräfte inne und ernennt den Reichskriegsminister sowie die weiteren hohen Militärpersonen. Er kann auch Krieg erklären und Frieden schließen. Über den Reichsadel übt er die oberste Gerichtsbarkeit und die Oberlehnsherrlichkeit auf. Er kontrolliert die Finanzen des Reiches, wobei er zur Erhebung von Steuern die Zustimmung der Großdiät benötigt.

Seit dem Jahr 700 besteht der Titel des Remischen Kaisers als höchster christlicher Herrscher. Zwar ist diese Funktion heute nicht gegenwärtig, aber im Amtstitel des Kaisers zeigt noch heute dieses Selbstverständnis. Der vollständige Amtstitel des Kaisers lautet: Serenissimus Augustus a Deo coronatus magnus pacificus imperator Remanum gubernans imperium" (Allergnädigster, erhabener, von Gott gekrönter, großer, Friede stiftender Kaiser, der das Remische Reich regiert).

Seit Mai 2009 ist der Churfürst von Cranach, Constantin I., Kayser des Heiligen Remischen Reiches.

Reichsregierung[Bearbeiten]

Die Reichsregierung ist formal dem Kaiser unterstellt und übernimmt die Führung der alltäglichen Amts- und Regierungsgeschäfte. Der Reichskanzeller (Reichskanzler) steht der Regierung vor und bestimmt die Leitlinien der Reichspolitik. Zwar wird dieser vom Kaiser in freier Entscheidung ernannt, dennoch wird im Allgemeinen der Mehrheitsführer im Parlament zum Kanzeller ernannt. Dem Reichskanzeller sind Staatssecretariate unterstellt, welche die Verwaltung bestimmter Aufgabengebiete übernehmen, wie z. B. das Innensecretariat oder das Bildungssecretariat. Der Kanzeller und die Reichssecretäre bilden das Regierungskabinett.

Daneben bestehen noch vier Reichsministerien, die vom Reichskanzeller unabhängig sind und ebenfalls vom Kaiser ernannt werden:

  • die Schatzkanzley,
  • das Reichsministerium für äußere Angelegenheiten,
  • das Reichskriegsministerium und
  • das Reichsschutzministerium.

Die Reichsministerien nehmen Aufgaben wahr, die per Verfassung der direkten Kontrolle des Parlaments entzogen sind und da der Reichskanzeller dem Parlament zur Rechenschaft verpflichtet sind, sind die Reichsministerien unabhängige Institutionen. Auf kaiserlichen Erlaß hin können die Reichsminister aber Teil des Regierungskabinetts werden.

Legislative[Bearbeiten]

Großdiät[Bearbeiten]

Das legislative Organ des Reiches ist die Großdiät der Reichsstände. Sie ist eine alte Institution, die aus den mittelalterlichen Hoftagen der Kaiser hervorgangenen ist. Traditionell gehören ihr die geistlichen und weltlichen Reichsfürsten an. Sie bilden die Reichsstände. Aufgrund von Unterschieden hinsichtlich des Einflusses und Macht der Stände untereinander, erhalten kurfürstliche Stände vier Stimmen, höhere Reichsstände (geistliche Stände und alle oberhalb einer Grafschaft) drei Stimmen, niedere Stände (Grafschaften, Herrschaften) zwei Stimmen und freie Städte eine Stimme in der Großdiät.

Da die Großdiät als Einkammerparlament organisiert ist, sind die gewählten Volksvertreter Teil der Großdiät. Um das Gleichgewicht im Parlament zu gewährleisten, werden so viele Volksvertreter gewählt, wie die Reichsstände an Stimmen in der Großdiät haben. Die Legislaturperiode beträgt drei Monate.

Die beschlossenen Gesetzesentwurfe der Großdiät werden als Reichsgutachten bezeichnet. Erst mit der Erteilung der kaiserlichen Sanktion können diese in Kraft treten und werden dann als Reichsschluss bezeichnet. Verweigert der Kaiser seine Sanktion, kann das Gesetzesvorhaben nicht mehr in Kraft treten.

Kurfürstenkollegium[Bearbeiten]

Das Kurfürstenkollegium setzt sich aus den fünf Kurfürsten des Reiches zusammen. Die wichtigste Aufgabe des Gremiums ist die Wahl des Remischen Königs, welcher durch päpstliche Krönung zum Remischen Kaiser wird. Auch genießen die Kurfürsten einige weitere Vorrechte, die in der Goldenen Bulle festgelegt werden. So gelten sie als die höchsten Fürsten des Reiches nach dem Kaiser. Sie dürfen nicht durch ordinäre Polizei aufgehalten oder festgehalten werden, sondern nur durch bevollmächtigte kaiserliche Beamte und das auch nicht mehr als 48 Stunden ohne Anklage, die immer vor dem Reichskammergericht erfolgen muss. Darüber hinaus sind die kurfürstlichen Länder vom Recht der Erbteilung ausgenommen. Die im Alltagsgeschäft wichtigste Funktion des Kollegiums ist die eines Beratungsgremiums für den Kaiser. Das Kollegium tagt grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit unter Leitung des Kaisers. Ist dieser abwesend, so übernimmt der Reichserzkanzeller diese Funktion. Das Kurfürstenkollegium kann außerdem im Falle der Regierungsunfähigkeit des Kaisers einen Reichsvikar als Stellvertreter des Kaisers einsetzen.

Im Reich dürfen höchstens fünf Kurwürden bestehen, die auch an Reichserzämter gebunden sind. Aufgrund der Reichserzämtzer ergibt sich eine zeremoniale Rangfolge der Kurfürsten:

Rang Erzwappen Erzamt Kurfürst
1. HRR Erzkanzler.png Erzkanzler Erzbischof von Sankt Aegidius
2. HRR Erztruchsess.png Erztruchseß König von Losonien
3. HRR Erzmarschall.png Erzmarschall Erzherzog von Geldern-Veldoril
4. HRR Erzkaemmerer.png Erzkämmerer Herzog von Cranach
5. HRR Erzbannertraeger.png Erzbannerträger Landgraf von Wirtenstein

Judikative[Bearbeiten]

Das Reichskammergericht ist das höchste Reichsgericht, vor welchen zumeist in letzter Instanz alle Straf-, Verwaltungs- und Verfassungsverfahren verhandelt werden. Der Präsident des Reichskammergerichts wird durch den Kaiser ernannt. Die weiteren Richter am Gericht, Assessoren genannt, werden von der Großdiät auf Lebenszeit gewählt.

Daneben verfügen die Reichsstände über eigene Gerichte, die erstinstanzlich zuständig sind. Erst als letzte Instanz des Rechtsweges ist das Reichskammergericht vorgesehen. Reichsverfassungssachen werden unmittelbar vor dem Reichskammergericht verhandelt. Alle Gerichte des Reiches und der Stände sind in ihrer Rechtsprechung unabhängig und eine Beeinflussung durch andere Institutionen sind untersagt. Dennoch gilt der Kaiser immer noch als höchstes Organ der Rechtsprechung, insbesondere wenn es sich um Angelegenheiten des Adels handelt.

Reichsstände[Bearbeiten]

Die Reichsstände sind die föderale Elemente des Reiches und beruhen auf dem mittelalterlichen Feudalwesen. Über die Jahrhunderte erreichten sie weitgehende Rechte und Privilegien von der zentralen Kaiser- und Königsherrschaft und bildeten so eigenständige Territorialherrschaften aus. Im Gegensatz zu anderen förderalen Staaten verleihen aber nicht die Reichsstände dem Reich seine Souveränität, von der höchsten Autorität, dem Kaiser, geht die Souveränität aus, die zu bestimmten Teilen auf die Reichsstände übertragen wurde. Trotz dieses Grundsatzes, haben viele Reichsstände zwischenzeitlich eine vollständige Souveränität besessen, die sie später zu Gunsten des erneuten Zusammenschlusses abgetreten haben.

Die Reichsstände verfügen über eine eigene Staatsgewalt mit zugehöriger Administration. Sie sind berechtigt in den Bereichen Gesetze zu erlassen, die nicht allein dem Reich zustehen. Sie unterhalten eigene Gerichte, Polizeikräfte und Truppen zur Landesverteidigung. Sie sind zu einem gewissen Teil an den Einnahmen aus Reichssteuern beteiligt und dürfen eigene Steuer erheben. Aus diesen Einnahmen müssen die Reichsstände auch ihre Ausgaben bestreiten.

Bis zur Vereinigung des Reiches mit Dreibürgen, 2011, haben die folgenden Reichsstände existiert:

Wappen Name Rang Reichskreis Gründung Bemerkungen
Cranach Wappen.png Cranach Herzogtum (Kurfürstentum) Angevinischer Kreis 1195 Kurfürstentum seit 1261
Delft Grafschaft Angevinischer Kreis 1105
Weynfeldt-Graetz.png Weynfeldt-Graetz Fürstentum Angevinischer Kreis 1617 Erhebung der Grafschaft Frankenstein in den Reichsfürstenstand und Reichsunmittelbarkeit durch Kaiser Franz
G-v400.png Geldern-Veldoril Erzherzogtum (Kurfürstentum) Geldrischer Kreis 1615 Union aus den Herzogtümer Geldern und Veldoril. Geldrischer Herzog Kurfürst seit 1261
Wappen Gloysen.png Gloysen Reichsabtei Geldrischer Kreis 998 Protestantisches Damenstift
Gotha-wappen.png Gotha Burggrafschaft Geldrischer Kreis 1233 1233: Lehen des geldrischen Königs
1302: Reichsunmittelbarkeit
Wappen Herlen.png Herlen Fürstentum Angevinischer Kreis 1203 Ursprünglich Grafschaft, Fürstentitel seit 1352
Wappen Hohenbruenn.png Hohenbrünn Freie Reichsstadt Angevinischer Kreis 1159 Reichsunmittelbarkeit 1159, Stadt ist wesentlich älter
Wappen-karlingen600.png Karlingen Herzogtum Geldrischer Kreis 1089 Hervorgegangen aus gleichnamigem frühmittelalterlichen Königreich.
2008: Teil der Reichsdomäne wegen Aussterbens der Herrscherfamilie.
2011: Belehnung des Hauses Lodringa.
Losonien.png Losonien Königreich (Kurfürstentum) Losonischer Kreis 250 Einziges verbliebenes Königreich der vier mittelalterlichen Königreiche des HRRs. Wiederherstellung 2007.
I3505bocdea.png Plantagenêt Fürstentum Losonischer Kreis 1178 1178: Grafschaft
1689: Reichsunmittelbarkeit
1709: Erhebung zum Fürstentum
Wappen Reichstett.png Reichstett Herzogtum Angevinischer Kreis 1089 1089: Grafschaft
1147: Herzogtum
1179: Reichsunmittelbarkeit
Wappen Rem Stadt.png Rem Freie Reichsstadt (Republik) Losonischer Kreis 850 v. Chr.
Kurstift Aegidius.png Sankt Aegidius Fürst-Erzbistum (Kurfürstentum) Angevinischer Kreis 1751 Spärlicher Rest (Kirchengebäude innerhalb Hohenbrünns) der geistlichen Territorialherrschaft im Reich. Kurwürde seit 1261
Veldoril-Possenhofen Fürstentum Geldrischer Kreis 1586 Entstanden als Erbteilung aus dem Hzgt. Veldoril
Wilhelmswerder Fürstentum Angevinischer Kreis 1763
Wappen Wirtenstein.png Wirtenstein Landgrafschaft (Kurfürstentum) Angevinischer Kreis 1246 Kurfürstentum ab 1414
Wappen Zottornik.png Zottornik Fürstentum Angevinischer Kreis 1103 1103: Grafschaft
1399: Fürstentum und Reichsunmittelbarkeit

Links[Bearbeiten]