Liberale Partei Bergens: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. Juni 2006, 08:21 Uhr
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Sitz | Freie Stadt Bergen | |
Vorsitzender | --- seit dem 12.03.2006 | |
stellv. Vorsitzender | --- seit dem 13.12.2005 unbesetzt | |
Generalsekretär | --- seit dem 13.12.2005 unbesetzt | |
Mitgliederbetreuer | --- seit dem 07.03.2006 unbesetzt | |
Mitgliederzahl | 0 Stand: 13.12.2005 | |
Gründungsdatum | 13.6.2005 | |
Gründungsort | Port Cartier, Noranda | |
Website | nicht bekannt |
Die LPB (Liberale Partei Bergen) war eine Partei in der Bundesrepublik Bergen.
Struktur
Die LPB hatte durschnittlich 3 Mitglieder. Die Partei war in mehrere Landesverbände unterteilt. Der Aktivste von diesen war der Lorertaler Landesverband.
Geschichte und Entwicklung
Die LBP wurde 2005 von AJ Chegwidden gegründet. Sie gewann die ersten Wahlen zum Bundestag und erreichte mit 5 von 9 Mandaten eine absolute Mehrheit, ging jedoch trotzdem eine Koalition mit der SPB ein. Sie stellte mit AJ Chegwidden bis zum 10.Oktober 2005 den Bundeskanzler.
Nachdem Chegwidden bei einem Erdbeben starb, übernahm Sascha Boelcke die Partei. James Blond trat bei und wurde schnell zu einer polarisierenden Figur in der politischen Landschaft Bergens. Nachdem die LPB in den von Unregelmäßigkeiten begleiteten Wahlen im November 2005 nur noch 20% der Stimmen erhalten hatte kam es bei parteinternen Vorbereitungen auf die angekündigten Neuwahlen zu Streitigkeiten zwischen Blond und Wilhelm Klink, ein Teil der LPB spaltete sich daraufhin als Freie Alternative Bergen (FAB) von der Partei ab, wodurch diese erneut stark geschwächt wurde und jetzt einer ungewissen Zukunft entgegensieht.
Dennoch trat die LPB auf einer gemeisamen Liste mit der FAB zur dritten Bundestagswahl an, wobei sie mit 2 Sitzen drittstärkste Kraft wurde.
Nach dem die Demokratische Partei Bergens gegründet wurde, der massenhaft LPB-Anhnäger zuströmten, unterschritt die Partei die gesetzliche Mindestzahl an Anhängern. Der Paerteivorsitzende Sascha Boelcke wechselte in die Freie Alternative Bergen über. Diese zerbrach im April 2006 ähnlich wie zuvor die LPB selbst, ihr Vorsitzender Alexander von Hardenberg und ein Teil der Anhängerschaft wechselten zur GPB, ein weiterer Teil unter Sascha Boelcke trat zur Biertrinkerpartei (BPB) über, aus dem Rest der FAB wurde die konservative KVB unter Wilhelm Klink gebildet. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein bedeutender Teil des bergischen Parteienspektrums, nämlich alle heute existierenden Parteien rechts der Mitte, letztlich auf die LPB zurückgehen.
Satzung
I. Grundsätze
Die „Liberale Partei Bergen“ (LPB) versteht sich als politische Heimat der Liberalen in der Bundesrepublik Bergen. Sie steht in der Tradition des politischen Liberalismus und ermöglicht es jedem liberal eingestellten Bürger, seine Meinungen und Ideen mit anderen zu diskutieren, in ein Wahlprogramm einzubringen und persönliche Erfolge im politischen Geschehen zu erleben. Losgelöst von Parteizugehörigkeit im wirklichen Leben, Fachkenntnissen, Beruf, Zeitmangel und Erfahrungen in der Politik ist es hier jedem möglich, sich für bestimmte Themenbereiche einzusetzen und Meinungen zu bilden.
II. Mitgliedschaft in der LPB
2.1 Beginn der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der LPB steht jedem liberal denkenden Mitglied der Bundesrepublik Bergen offen, das sich zu den Zielen der LPB bekennt. Über die Aufnahme aufgrund eines Antrages beschließt der Vorstand oder eine von ihm beauftragte Person. Die Mitgliedschaft in der LPB beginnt mit der Vollziehung des Aufnahmebeschlusses.
2.2 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der LPB endet durch Austritt, Ausschluss, Beendigung der Bürgerschaft in der Bundesrepublik Bergen, zweimonatiger unbegründeter Abwesenheit aus dem öffentlichen Leben der Bundesrepublik Bergen oder Eintritt in eine andere Partei Bergens. In dringenden Fällen kann der Vorstand durch einstimmigen Beschluß ein Mitglied ausschließen. Der Ausgeschlossene kann diesen Beschluß durch eine Abstimmung unter den Mitgliedern anfechten. Die Anfechtung hat keine aufschiebende Wirkung.
2.3 Rechte der Mitglieder
Mitglieder haben das Recht, Diskussionen im LPB-Forum zu initiieren und an solchen teilzunehmen, Anträge auf Abstimmungen, Abwahlen und Ausschlüsse zu stellen, zu unterstützen und an solchen teilzunehmen, Wahlvorschläge zu machen und an Wahlen aktiv und passiv teilzunehmen.
2.4 Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder haben die Pflicht, die Grundsätze dieser Satzung, insbesondere des Art. 1, das Grundgesetz der Bundesrepublik Bergen zu vertreten.
III. Vorstand
3.1 Zusammensetzung und Amtszeit
3.1.1 Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Generalsekrätär und dem Mitgliederbetreuer. Bei größeren Mitgliederzahlen können es auch zwei Mitgliederbetreuer sein.
3.1.2 Die Amtszeit des Vorstandes beginnt am Tag nach seiner Wahl. Sie endet nach vier Monaten.
3.1.3 Vorstandsmitglieder, die aus der LPB ausscheiden, verlieren ihren Sitz im Vorstand.
3.1.4 Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes entscheiden die verbleibenden Vorstandsmitglieder, ob der Nächstplatzierte der vorangegangenen Vorstandswahlen nachrücken soll oder ob eine Nachwahl stattfinden soll. Für die Nachwahl gelten die Grundsätze der Vorstandswahlen.
3.2 Wahlen
3.2.1 Zur Neuwahl eines Vorstandes wird vom amtierenden Vorstand rechtzeitig vor dem Ablauf seiner Amtszeit im Parteiforum jeweils ein gesonderter Thread eröffnet, in dem jedes Mitglied der LPB innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist seine Kandidatur um a) das Amt der Vorsitzenden b) das Amt eines sonstigen Vorstandsmitglieds erklären kann. Die Threads können auch von Bewerbern um ein Vorstandsamt eröffnet werden.
3.2.2 Frühestens 4 und spätestens 7 Tage nach Eröffnung der Bewerbungsthreads leitet der Vorstand den Wahlgang zur Wahl des Vorsitzenden ein. Frühestens 24 und spätestens 48 Stunden nach Beendigung der Wahl zum Vorsitzenden leitet der Vorstand den Wahlgang zur Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder ein. Die Bewerbungsfristen enden mit Eröffnung der jeweiligen Wahlgänge.
3.2.3 Eine gleichzeitige Kandidatur für das Amt des Vorsitzenden und das eines sonstigen Vorstandsmitgliedes ist zulässig, die gleichzeitige Bekleidung beider Ämter nicht.
3.3 Abwahlen
Der Antrag auf Abwahl eines Vorstandsmitgliedes ist innerhalb der LPB-Parteitags-Forums zu stellen. Er bedarf zur Gültigkeit binnen 5 Tagen der Unterstützung von mindestens vier weiteren Vollmitgliedern (sofern vorhanden). Über den Ausschluß entscheiden die Vollmitglieder durch Abstimmung.
3.4 Aufgaben, Rechte und Pflichten
3.4.1 Der Vorstand vertritt die LPB nach außen, sofern keine gesonderten Vertreter gewählt wurden.
3.4.2 Der Vorstand hat das Recht, a) eine LPB-Homepage zu gestalten oder sie durch ein Vollmitglied gestalten zu lassen, b) Abstimmungen zu starten.
3.4.3 Der Vorstand hat die Pflicht, a) die Grundsätze dieser Satzung, insbesondere des Art. 1, und die Beschlüsse der LPB zu befolgen und nach außen zu vertreten, b) unverzüglich Wahlen und Abstimmungen zu starten, sobald die satzungsmäßigen Voraussetzungen dafür vorliegen, c) die Mitglieder über für die LPB wesentliche Ereignisse zu informieren.
3.4.4 Liegt bei Abstimmungen innerhalb des Vorstandes Stimmgleichheit vor, entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
IV. Zulässigkeit und Erfordernis von Wahlen und Abstimmungen
Wahlen sind bei anderen Personalentscheidungen, die nicht bereits von anderen Teilen dieser Satzung geregelt sind, erforderlich. Abstimmungen sind zu allen Entscheidungen zulässig, die diese Satzung oder allgemeine Regelungen nicht anderen Institutionen vorbehalten. Sie sind neben den in anderen Teilen dieser Satzung genannten Fällen zur Beschlußfassung über die Programmatik der LPB, über den Abschluß von Wahlbündnissen und Listenverbindungen und zur Änderung dieser Satzung erforderlich. Anträge auf Abstimmungen sind innerhalb des LPB-Parteitags-Forums zu stellen. Sie bedürfen zur Gültigkeit binnen 5 Tagen der Unterstützung von mindestens vier weiteren Vollmitgliedern (sofern vorhanden).
V. Änderung der Satzung
Zur Änderung dieser Satzung bedarf es der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der an der Abstimmung Teilnehmenden. Zur Gültigkeit der Abstimmung ist es erforderlich, dass mindestens jedes fünfte, zum Ende des Abstimmungsganges aktive Mitglied an der Abstimmung teilnimmt. Die Dauer der Abstimmung beträgt sieben Tage. Sofern ein Antrag wegen mangelnder Beteiligung an der Abstimmung abgelehnt wird, erfolgt unmittelbar nach Ende der Abstimmung ein erneuter Abstimmungsgang, zu dessen Wirksamkeit keine Mindestbeteiligung erforderlich ist.
Programm
kommt noch bzw. ist in Arbeit
Personen
- AJ Chegwidden, Bundeskanzler a.D.
- Sascha Boelcke, Innnenminister, stellv. Bundeskanzler, Verteidigungsminister a.D.
- James Blond, Bundestagsabgeordneter a.D.
- James Clancy, Bundestagsabgeordneter a.D.