Föderalismus: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 10. September 2006, 15:04 Uhr

Föderalismus ist ein Begriff aus der Politikwissenschaft. Er bezeichnet ein Organisationsprinzip von Staaten und Organisationen (beispielsweise mehrere Staaten unter einer gemeinsamen Regierung), mit teilweise eigenständigen und gleichberechtigten Gliedern, die zu einem einheitlichen Ganzen zusammengeschlossen sind, mit (im Idealfall) klar geregelten Kompetenzen zwischen dem Bund und den Gliedern der Organisation. Der Begriff leitet sich vom lat.: foedus, foedera (Bund, Bündnis, Vertrag) ab.

Meist wird der Begriff Föderalismus auf souveräne Staaten bezogen, die mehreren geografisch eingegrenzten Teilgebieten ihres Staates, eine gewisse politische Autonomie einräumen. Diese darf nicht ohne weiteres wieder entzogen werden und ist meist in einer Verfassung festgelegt. Die so genannten Gliedstaaten besitzen eigene politische Organe und eigene Kompetenzen zur Regelung ihrer Angebote und leiten diese Rechte nicht vom Zentralstaat ab. Im Gegensatz zum Staatenbund besitzt der Gesamtstaat im Föderalismus auch eigene Kompetenzen, die er ohne die Zustimmung der Gliedstaaten regeln kann.

Beispiel für institutionellen Föderalismus sind manche Parteien die sich, zum Beispiel in Ratelon, in den Gliedstaaten bilden und Aufgaben und Kompetenzen der Organisation auf eine Dachorganisation übertragen, die in Teilgebieten eigenständig agieren kann, in anderen Teilen jedoch auf die Teilorganisation angewiesen sind.


Liste föderal verfasster Staaten

inaktive föderal verfasste Staaten

Quelle

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