Fürst: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Version vom 2. November 2005, 13:29 Uhr

Der Begriff Fürstentum bezeichnet das Herrschaftsgebiet eines Fürsten.

Heutzutage versteht man unter einem Fürstentum das rechtlich selbstständige Herrschaftsgebiet eines adeligen Monarchen im Fürstenrang.

Staatsoberhäupter im Range eines Fürsten

Nichtregierende Personen im Rang eines Fürsten

Friedrich Alexander von Hohenburg-Lohe - Fürst von Auerberg