Hohenburg-Lohe: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe ist eine konstitutionelle Monarchie. Das Staatsoberhaupt ist der [[Großherzog (Hohenburg-Lohe)|Großherzog]], [[Friedrich Alexander von Hohenburg-Lohe|Friedrich Alexander I.]].  
 
Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe ist eine konstitutionelle Monarchie. Das Staatsoberhaupt ist der [[Großherzog (Hohenburg-Lohe)|Großherzog]], [[Friedrich Alexander von Hohenburg-Lohe|Friedrich Alexander I.]].  
 
Die großherzögliche Regierung führt der [[Ministerpräsident (Hohenburg-Lohe)|Erste Minister]]. Dieses Amt bekleidet aktuell Alexander Wilhelm, Herzog von Hardenberg-Essweiler.
 
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Das Wappen des Großherzogtums zeigt ein [[Hohenburger Vollblut]].
  
 
Das der Landtag ist das legislative Organ. Daneben besteht das Herrenhaus, die zweite Kammer,. Dem Landrat gehören frei gewählte Abgeordnete an. Mitglieder des Herrenhauses sind Landesfürsten, Adelige und Verdiente. Das Herrenhaus kann Gesetzesvorschläge einbringen, oder ein aufschiebendes Veto einlegen.
 
Das der Landtag ist das legislative Organ. Daneben besteht das Herrenhaus, die zweite Kammer,. Dem Landrat gehören frei gewählte Abgeordnete an. Mitglieder des Herrenhauses sind Landesfürsten, Adelige und Verdiente. Das Herrenhaus kann Gesetzesvorschläge einbringen, oder ein aufschiebendes Veto einlegen.
  
 
Die Rechtsprechung wird vom Reiche übernommen.
 
Die Rechtsprechung wird vom Reiche übernommen.
 
  
 
== Militär ==
 
== Militär ==

Version vom 28. Juli 2008, 09:49 Uhr

Großherzogtum Hohenburg-Lohe
 
hohenburglohe6fs.gif wappenhl3fz.gif
Karte
Amtssprache Dreibürgisch
Hauptstadt Amalien
Staatsform Konstitutionelle Monarchie
Staatsoberhaupt
 Großherzog
Friedrich Alexander I.
 seit dem 28. September 2004
Regierungschef
 Erster Minister
Alexander Wilhelm von Hardenberg-Essweiler
 seit dem 10. August 2007
Landtagspräsident
 Zweiter Minister
Rudolf Kreissler
 seit dem 29. Juli 2007
Fläche Vorlage:S km²
Bevölkerung
  Einwohnerzahl
  Dichte

Vorlage:S
Vorlage:S EW/km²
Gründung 1276
 Als Personalunion zwischen Hohenburg und Lohe
RL-Gründung 28. Juni 2005
Währung 1 Reichstaler = 100 Reichspfennige
Nationalhymne Vorlage:S

Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe ist einer der fünf Teilstaaten des Kaiserreichs Dreibürgen.


Politisches System

Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe ist eine konstitutionelle Monarchie. Das Staatsoberhaupt ist der Großherzog, Friedrich Alexander I.. Die großherzögliche Regierung führt der Erste Minister. Dieses Amt bekleidet aktuell Alexander Wilhelm, Herzog von Hardenberg-Essweiler.

Das Wappen des Großherzogtums zeigt ein Hohenburger Vollblut.

Das der Landtag ist das legislative Organ. Daneben besteht das Herrenhaus, die zweite Kammer,. Dem Landrat gehören frei gewählte Abgeordnete an. Mitglieder des Herrenhauses sind Landesfürsten, Adelige und Verdiente. Das Herrenhaus kann Gesetzesvorschläge einbringen, oder ein aufschiebendes Veto einlegen.

Die Rechtsprechung wird vom Reiche übernommen.

Militär

Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe, aber auch die anderen beiden Großherzotümer Dreibürgens, haben eine Jahrhunderte alte Militärtradition. Abordnungen der Kaiserlichen Streikräfte stehen jedem Bundesfürsten als Leibgarde zur Verfügung. In Hohenburg-Lohe ist daher das Garderegiment Nr. 3 stationiert, welches Teil der 1. Gardedivision ist.


Landesteile

Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe unterteilt sich in folgende Landesteile (Liste nicht komplett).

Herzogtum Hohenburg

Herzogtum Lohe

Herzogtum Essweiler

Markgrafschaft Theodorsstadt

Markgrafschaft Neustadt

Fürstentum Gemsbach

Grafschaft Nienburg

Grafschaft Amalien

Grafschaft Surda

Reichslehen Godenhaven