Unionsverfassung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus MN-Wiki
Zur Navigation springenZur Suche springen
K (rekat)
 
Zeile 2: Zeile 2:
 
Die Verfassung der Demokratischen Union [[Ratelon]].
 
Die Verfassung der Demokratischen Union [[Ratelon]].
  
Durch sie werden die ratelonischen Staatsorgane [[Unionspräsident]], [[Unionskanzler]] und [[Unionsregierung]], [[Unionsparlament]], [[Unionsrat]] und [[Unionsgericht]] legitimiert und zueinander in Beziehung gesetzt.
+
Durch sie werden die ratelonischen Staatsorgane [[Unionspräsident]], [[Unionskanzler (Demokratische Union)| Unionskanzler]] und [[Unionsregierung]], [[Unionsparlament]], [[Unionsrat]] und [[Unionsgericht]] legitimiert und zueinander in Beziehung gesetzt.
  
 
Außerdem werden durch den Grundrechtsteil (Artikel 1-15) umfangreiche Grundrechte garantiert, wobei besonders das über den liberalen Grundrechtskanon hinausgehende Recht zukünftiger Generationen auf intakte Lebensbedingungen Erwähnung finden sollte.
 
Außerdem werden durch den Grundrechtsteil (Artikel 1-15) umfangreiche Grundrechte garantiert, wobei besonders das über den liberalen Grundrechtskanon hinausgehende Recht zukünftiger Generationen auf intakte Lebensbedingungen Erwähnung finden sollte.

Version vom 10. März 2009, 19:17 Uhr

Die Verfassung der Demokratischen Union Ratelon.

Durch sie werden die ratelonischen Staatsorgane Unionspräsident, Unionskanzler und Unionsregierung, Unionsparlament, Unionsrat und Unionsgericht legitimiert und zueinander in Beziehung gesetzt.

Außerdem werden durch den Grundrechtsteil (Artikel 1-15) umfangreiche Grundrechte garantiert, wobei besonders das über den liberalen Grundrechtskanon hinausgehende Recht zukünftiger Generationen auf intakte Lebensbedingungen Erwähnung finden sollte.

Ratelon ist durch diese Verfassung eine demokratische, soziale, rechtstaatliche und föderale Republik.

In der Kritik steht in letzter Zeit besonders Artikel 52 (2), der dadurch, dass er verhindert eine Sezession verfassungsrechtlich nachzuvollziehen Sezessionen unterbinden soll (siehe Vesteranfrage)

In einem Volksentscheid soll daher eine "neue Verfassung" angenommen werden, die Vesteran einfach nicht mehr enthält.