Reichstag (Dreibürgen)

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Der Reichstag
Das Parlament Dreibürgens
flagge.JPG
Sitz Reichstagsgebäude; Reichstal
Vorsitzender Reichskanzler
Momentaner Vorsitzender Alfred Hennberg (NLP)
Wahl alle 5 Wochen
letzte Wahl 28. September 2005


Der Reichstag

Der Reichstag ist die politische vertretung des dreibürgischen Volkes. Er wird in allgemeinen, geheimen, gleichen und direkten Wahlen regelmäßig (momentan alles 5 Wochen) vom gesamten Volke Dreibürgens (jeder mündige Bürger über 17 Jahren hat das aktive wie passive Wahlrecht inne)gewählt und stellt somit die Volksvertretung dar. Die Größe des Reichstages wird vor jeder einzelnen Wahl vom Reichswahlleiter im Einvernehmen mit dem Reichstag festgelegt (je nach Bürgerzahl). Zur Zeit umfaßt der Reichstag fünf Abgeordnete.


Die Wahl

Die Wahl des Reichstages ist im Reichstagswahlgesetz (RTWG) festgelegt. Durchführung und Ansetzung der Wahl obliegen dem Reichswahlleiter, zur Zeit ist dies der Marschall des Kaisers Großherzog Karl von Werthen. Das Wahlrecht kann einem Bürger nur vom Kaiser selbst oder einem seiner Stellvertreter entzogen werden. Die Wahlen selbst erfolgen nach dem Listenwahlrecht. Kandidaturen zum Reichstag können also von Parteien in Form von Listen abgegeben werden. Die Partei muß vor einer festzusetzenden Frist ihre Liste zur Kandidatur öffentlich bekanntgeben.

Die konstituierende Sitzung hat spätestens zwei Tage nach einer Wahl stattzufinden.


Vorsitz

Der Vorsitz des Reichstages hat der Reichskanzler inne (näheres siehe Reichskanzler (Dreibürgen) ). Er wird von den Abgeordneten des Reichstages aus den eigenen Reihen gewählt und leitet jede einzelne Sitzung.


Gesetzgebung

Der Reichstag kann Gesetze verfassen, die, falls vom Kaiser für annehmbar befunden, auch in Kraft treten. Dies geschieht mit der absoluten Mehrheit der Stimmen. Die Verfassung jedoch kann nicht verändert werden, doch die Geschäftsordnung (GO) des Reichstages mit 2/3 aller Stimmen. Gesetze können nur über den Reichskanzler in den Reichstag eigebracht werden.


Gesetzliche Bestimmungen

Rolle, Aufgabe und Zusammensetzung des Reichstages sind in folgenden Gesetzen enthalten:

  • Verfassung des Kaiserreiches Dreibürgen
  • Geschätsordnung des Reichstages (GO)
  • Reichstagswahlgesetz (RTWG)


Ehrenorden des Reichstages

Laut Ordensgesetz hat der Reichstag das Recht einen eigenen Orden zu verleihen, zur WÜrdigung derer die sich innerhalb und außerhald des Reichstages um das Reich verdient gemacht haben. Bisherige Träger:

Geschichte

1. Reichstagswahl:

CMVP: 37,5 % (3 Stimmen) NLP: 37,5 % (3 Stimmen) DZP: 25 % (2 Stimmen)

Kanzler: Dinas Bran (CMVP) (8:0 Stimmen)

2. Reichstagswahl:

NLP: 40 % (4 Stimmen) Sozialdemokratische Liste: 40 % (4 Stimmen) CMVP: 20 % (2 Stimmen)

Kanzler: Dinas Bran (CMVP) (6:4 Stimmen)

3. Reichstagswahl:

NLP: 46,7 % (7 Stimmen) SDP: 33,3 % (5 Stimmen) KVP: 20 % (3 Stimmen)

Kanzler: Dinas Bran (KVP) (10:5 Stimmen)

4. Reichstagswahl:

NLP: 50 % (8 Stimmen) SDP: 31 % (5 Stimmen) NVP: 13 % (2 Stimmen) KPD/MB: 6 % (0 Stimmen)

Kanzler: Alfred Hennberg(NLP)

Bisherige Abgeordnete

(die Zahl in den Klammern stellt die Legislaturperioden dar)

^= Der Abgeordnete Bauer wurde seines Mandates enthoben. Für ihn rückte in 4 W. Fingorn nach.


Bisherige Reichskanzler


Sitzverteilungen im Reichstag

Sitzverteilungen im Reichstag
Reichstag Legislatur Stimmenanzahl KVP 1 NLP DZP 2 SDP 3 NVP ' '
Erster Reichstag Juli-August 2005 8 3 3 2 - -
Zweiter Reichstag August-September 2005 10 2 4 - 4 -
Dritter Reichstag September-Oktober 2005 15 3 7 - 5 -
Vierter Reichstag Oktober-November 2005 15 - 8 - 5 2
Fünfter Reichstag November-Dezember 2005
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  • 1 bis Ende August 2005 "CMVP"; nicht mehr an Wahlen teilnehmend
  • 2 Ende Juli 2005 aufgelöst
  • 3 2. Reichstagswahl als "Sozialdemokratische Liste (SdPD/SDVP)"