Njorlande

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Das Königreich der Njorlande (njorsk: Kongeriket de Njorlande) ist ein souveräner Staat in Nordwestantica und eine parlamentarische Monarchie. Dieser Artikel befindet sich im Aufbau

Kongeriket de Njorlande
Königreich der Njorlande
Flagnjorsk.png
(Details)
Coatnjrosk.png
(Details)
Wahlspruch: »Dieu et mon droit«
 Barnstorvisch: »Gott und mein Recht«
Amtssprache Njorländisch
Hauptstadt Hasselblad
Regierungssitz Hasselblad
Staatsform Parlamentarische Erbmonarchie
Staatsoberhaupt
 Königin
Margrit II.
 seit 1. September 1972
Regierungschef
 Statsminister
Mads Kristensen
 seit 4. April 2016
Fläche 50.266 km²
Einwohner 6.526.322
Bevölkerungsdichte 129,84 Einwohner je km²
Währung Kronen (NK)
Bruttoinlandsprodukt
 pro Kopf
222.333.256.552 NK
 34.067,16 NK
Gründung 15. Januar 1972
Unabhängigkeit 28. April 1788
Auflösung
Nationalhymne Den Njorskebrog
Nationalfeiertag
 Frijedag
1. Mai
Länderkürzel NL
Vorwahl +24
Internet-TLD .nl
NL-Prov-Map.png

RL-Daten

Gründung 15. Januar 2016
Auflösung
Simulationssprache Deutsch

Geographie[Bearbeiten]

Landschaft[Bearbeiten]

Klima[Bearbeiten]

Wichtige Städte[Bearbeiten]

Grøte Markt in Hasselblad

Die njorländische Gesellschaft ist stark urbanisiert, über 86 Prozent der Bevölkerung leben in Städten. In der Stadtgemeinde Hasselblad leben 658.861 Einwohner (Stand: 1. Januar 2011), in deren Großraum 1.222.957 Menschen. Damit hat die Provinz Hasselblad die dichteste Besiedlung der Njorlande — rund 40 Prozent der Bevölkerung.

Weitere wichtige Städte sind der internationale Seehafen Den Hoog mit 389.123 Einwohnern (Stand: 1. Januar 2011) am sogenannten Hoog, der Grenze zwischen der Vearmark und Svåland, gefolgt von Luebbe mit 358.453 Einwohnern (Stand: 1. Januar 2011), Provinzhauptstadt der Vearmark, Billenkoek mit 221.610 Einwohnern (Stand: 1. Januar 2011) auf der Insel Lillången im Norden des Landes und Provinzhauptstadt der gleichnamigen Region.

Flora & Fauna[Bearbeiten]

Elch im Nationalpark Lillången

Etwa 12 Prozent der Njorlande sind von Bäumen bedeckt; alte Waldbestände sind eher selten. Es handelt sich größtenteils um Laubwald, in dem Buche und Eiche vorherrschen. Außerdem findet man Ulmen, Haselsträucher, Ahornbäume, Kiefern, Birken, Espen, Linden und Kastanien. Die größte zusammenhängende Waldgebiete liegen im Süden der Vearmark. In den Niederungen der Lillången sind vereinzelt Hochmoore erhalten geblieben. Daneben gibt es typische Vegetation von Dünen und Heiden.

Das größte wildlebende Tier ist der Elch. Man trifft auch auf Rotwild, Damwild, Hasen, Eichhörnchen und Igel. Zu den landbewohnenden Raubtieren gehören Füchse, Dachse, Marder, Waschbären und Marderhund. An den Küsten leben Seehunde. In den Njorlande gibt es fast 400 Vogelarten, von denen Elstern, Tauben, Blässhühner, Gänse und Enten am weitesten verbreitet sind. Durch die lange Küstenlinie ist auch die wasserbewohnende Vogelwelt mit Möwen, Seetauchern und Seeschwalben äußerst vielfältig. In den Meeren leben zahlreiche Meeresfische, vor allem Dorsche, Lachse, Heringe und Schollen bilden die Grundlage der Fischerei in den Njorlanden.

Bevölkerung[Bearbeiten]

Struktur[Bearbeiten]

Die Bevölkerung der Njorlande ist sehr homogen, über 90 Prozent der Bevölkerung sind Njorländer. Im Süden der Vearmark lebt eine fuchsische Minderheit. Hinzu kommen Angehörige anderer nordischer Völker und besonders seit Ende des 20. Jahrhunderts Menschen mit Migrationshintergrund.

Die fuchsische Minderheit nimmt – wie die njorländische Minderheit im Freistaat – eine Sonderstellung ein. Die meisten der etwa 15.000 bis 20.000, sich selbst als Fuchsen Bezeichnenden, leben dicht an der Grenze zum Freistaat, ihr Bevölkerungsanteil beträgt etwa 6 bis 10 %. 1955 regelten die Njorlande und Fuchsen die Rechtsfragen. Die jeweilige Minderheit erhielt unter anderem Förderungen für ihre Schulen, Büchereien, Pfarrämter etc. sowie die Anerkennung der eigenen Schulabschlüsse und auch politische Privilegien.

Religion[Bearbeiten]

Die Religionsfreiheit wird durch die Verfassung garantiert.

Der Protestantismus vorherrschend: Knapp 80 % der Einwohner gehören der evangelisch-lutherischen njorländischen Volkskirche (Folkekirken) an, die im 16. Jahrhundert entstand. Die Volkskirche ist als einzige Glaubensgemeinschaft eng mit dem Staat verknüpft. Parlament und Monarch üben gemeinschaftlich die Leitung der Kirche aus.

Katholiken (0,6 %) und Muslime (3 %) stammen größtenteils aus Einwandererfamilien. Seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts leben Juden in den Njorlanden, ihre Zahl wird heute auf 5.000 bis 7.000 geschätzt.

Geschichte[Bearbeiten]

Das Volk der Njoren soll im 6. Jahrhundert aus dem Norden Anticas nach Svåland und auf die nördlichen svaelischen Inseln, wo es andere Stämme verdrängte, gekommen sein. Im 10. Jahrhundert vereinigte Halvard der Alte († 950) die einzelnen Kleinkönigreiche unter seiner Herrschaft. Sein Sohn Tjore Halvardsson nahm um 960 den christlichen Glauben an. Bis 1035, als Knut der Große starb, gelang den njorländischen Königen die Eroberung weiter Teile der Inseln im Nordmeer und der Nordmark. Ab 1280 versuchten verschiedene mächtige Fürsten aus Nugensil Eldeyja unter ihre Kontrolle zu bringen, was jedoch nie dauerhaft gelang. Als Nugensil selbst unter den Einfluß Neuenkirchens geriet, war diese Gefahr zunächst gebannt.

Was dann natürlich entgegen steht, aber wie du sagst, wäre das ein logischer Grund, warum dann doch nicht.

Weite Teile Nordanticas, Eihlann, Glenverness und Eldeyja fielen und njorländische Herrschaft. Der Besitz dieser Gebiete war allerdings nicht von langer Dauer, da die Albernier die Njorländer in der Bucht von St. Bridges in Glenverness schlugen. Dies verpasste der njorländischen Armee einen derart gravierenden Schlag, dass die meistens Gebiete unter njorländischer Herrschaft abgetreten wurden. 1397 wurde Nugensil, die Nordmark und und die Njorlande in der Nordischen Union vereint, die unter wechselnder Vorherrschaft stand. Der Verbund existierte, bis 1523 die Nordmark ihre Unabhängigkeit zurückverlangte.

Bis ins 17. Jahrhundert hinein blieben die Auseinandersetzungen mit der Nordmark bestimmend, da beide Königreiche um die Oberherrschaft in Nordantica und im Nordmeer Raum kämpften. Auch um Handelsrechte, denn Hasselblad wurde durch ihre günstige Lage, schnell Zentrum des Handels mit Waren aus dem Norden. Als die Nordmark 1526 den Handel mit Pelzen einstellte und seinen Schiffen verbot, njorländische Häfen anzulaufen, blockierten njorländische Schiffe die bergischen Häfen, was letztlich mit der Schlacht von Belvanger zum neunjährigen Krieg führte.

Das Geistesleben war ab 1530 von der Reformation bestimmt, die 1536 von Christian II. eingeführt wurde. Frederik III. ersetzte 1660/61 das bestehende Wahlkönigtum zugunsten einer Erbmonarchie. Die Reformminister modernisierten das Land zwischen 1751 und 1797 im Sinne der Aufklärung, wobei vor allen Dingen die Bauernbefreiung von 1788 bedeutsam war.

Die Njorländische Nationalbewegung und die Liberalen begannen in den 1830er-Jahren an Macht zu gewinnen, und nach und nach etablierte sich in den Njorlanden ab 1849 eine konstitutionelle Monarchie unter der Linie von Arnsberg: Es erhielt seine erste Verfassung.

Die Außenpolitik der Nation nahm ab 1899 einen strikten Neutralitätskurs an, wobei kein Nachbar provoziert werden sollte. Diese Politik wurde im Prinzip bis heute beibehalten.

Politik[Bearbeiten]

Staatsaufbau[Bearbeiten]

Der Begginerenhof in Hasselblad

Nach 1788 haben sich die Njorlande zu einer konstitutionellen Monarchie entwickelt. Die jüngste Verfassungsreform 1970 verankerte das parlamentarische Prinzip in der Verfassung und ermöglichte auch eine weibliche Thronfolge. Der König bzw. die regierende Königin ist das Staatsoberhaupt, das fast ausschließlich repräsentative Funktionen wahrnimmt. Derzeitiges Staatsoberhaupt ist seit 1972 Königin Margrit II. Das njorländische Parlament Folketing verabschiedet die Gesetze und kontrolliert die Regierung.

Exekutive[Bearbeiten]

Formell liegt die ausführende Gewalt beim Monarchen, in der Praxis wird sie jedoch vom Kabinett (Regeringen) ausgeübt, das vom Ministerpräsidenten (Njorsk: statsminister) geleitet wird. Dieser wird nach Konsultationen der politischen Parteien vom Monarchen ernannt. Voraussetzung dafür ist, dass der Regierungschef keine offensichtliche Mehrheit im Parlament gegen sich hat. Sitz des Kabinetts ist der Begginerenhof in Hasselblad.

Legislative[Bearbeiten]

Plenarsaal des Folketinget

Die gesetzgebende Gewalt liegt beim Folketing, das über nur eine Kammer verfügt. Parlamentsgesetze bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der formalen Zustimmung des Monarchen. Die Regierung muss Kriegserklärungen und Friedensabkommen immer vom Parlament bestätigen lassen. Ein Drittel der Abgeordneten kann verabschiedete Gesetze einer Volksabstimmung unterwerfen. Um das Gesetz zu Fall zu bringen, müssen dabei die Nein-Stimmen eine einfache Mehrheit erreichen und mindestens 30 Prozent aller stimmberechtigten Wähler ausmachen.

Die Legislaturperiode ist auf vier Monate beschränkt. Die Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl bestimmt. Das Wahlsystem basiert auf der Verhältniswahl. Aktives und passives Wahlrecht besitzt jeder Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat sowie im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte (Staatsbürgerschaft) ist. Das Frauenwahlrecht wurde 1888 ins Grundgesetz aufgenommen und kam 1891 erstmals zur Anwendung. Jede Region entsendet in der Regel einen Abgeordnete.

Judikative[Bearbeiten]

Der Oberste Gerichtshof (Højesteret) ist die oberste Appellinstanz in Zivil- und Strafsachen.

Verwaltung[Bearbeiten]

Infrastruktur[Bearbeiten]

Bildung[Bearbeiten]

In den Njorlanden existieren private und öffentliche Schulen. Private Schulen wurden im Jahr 2006 von 24 % der Schüler besucht und haben einen Leistungsvorsprung vor den öffentlichen Schulen. Dieser Leistungsvorsprung ist jedoch durch den familiären und sozioökonomischen Hintergrund der Schülerschaft zu erklären und kein wirklicher Effekt der Privatschule. Schuluniformen sind in allen Schulformen usus.

Die Schulbildung beginnt mit der neunjährigen Volksschule (Folkeskole), die mit der Abschlussprüfung FSA (Folkeskolens Afgangsprøve) endet. Eine Trennung der Schüler vor der 9. Klasse findet nicht statt, es besteht insofern eine neunjährige Gemeinschaftsschule. Nach der Abschlussprüfung, die einem anspruchsvollen Hauptschulabschluss gleichzusetzen ist, bieten sich den Schülern je nach Eignung mehrere Wege an.

Zunächst gibt es die Möglichkeit, nach der 9. Klasse noch ein Jahr auf die Folkeskole zu gehen und die Erweiterte Abschlussprüfung zu absolvieren (die sogenannte FS10, vormals FSU). Diese entspricht etwa der Mittleren Reife (Realschulabschluss). Da viele Folkeskolen keine 10. Klasse anbieten, absolvieren viele Schüler ein Jahr auf einer sogenannten Efterskole. Dies sind Internate, in denen die Jugendlichen neben den Fächern der 10. Klasse vor allem soziale, künstlerische, sportliche oder musikalische Kompetenzen weiter entwickeln sollen, wobei der Schwerpunkt bei jeder Efterskole anders gelegt wird. Aufgrund der relativ niedrigen Kosten ist es für praktisch alle Eltern möglich, ihre Kinder auf eine Efterskole zu schicken. Oftmals wird dies gemacht, wenn Schüler noch nicht als reif für das Gymnasium betrachtet werden.

Weiterführende Schulen nach der Folkeskole sind das Gymnasium (STX), das Handelsgymnasium (HHX) sowie das technische Gymnasium (HTX). Das Gymnasium endet mit dem Abitur (Allgemeine Hochschulreife), dem sogenannten Studentereksamen. Es gibt am Gymnasium zwei Linien, die sprachliche „sproglig linje“ und die mehr mathematisch-naturwissenschaftlich orientierte „matematisk linje“. Da die mathematische Linie jedoch auch viele sprachliche Fächer enthält und neben zwei Jahren Albernisch auch eine zweite Fremdsprache über zwei Jahre genommen werden muss, bietet die matematisk linje praktisch deutlich mehr Möglichkeiten, so dass sie von mehr Schülern gewählt wird.

Körperstrafen wurden an Folkeskolen bis 1998 noch regelmäßig durchgeführt. Eine Gesetzesreform von 1997 verbot von da an den Lehrern an öffentlichen Schulen das Schlagen von Kindern. Für Eltern und Lehrende an Privatschulen bliebt das Züchtigungsrecht bestehen. Ein Anhang, der Körperstrafen in den Njorlanden generell verbot, wurde 2014 im Folketing abgelehnt. 2015 wurde jedoch ein weiterer Anhang, der das Schlagen von Kindern und Jugendlichen "unter Hinterlassung sichtbarer Spuren" verbot, mit knapper Mehrheit angenommen. 73% der Schüler an Privatschulen gaben an, während ihrer 9-jährigen Schulzeit mindestens einmal körperlich bestraft worden zu sein.

Kultur[Bearbeiten]

Links[Bearbeiten]

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