Reichstag (Dreibürgen): Unterschied zwischen den Versionen

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== Der Reichstag ==
 
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Der Reichstag ist die politische Vertretung des dreibürgischen Volkes. Er geht aus allgemeinen, geheimen, gleichen und direkten Wahlen, die alle drei Monate stattfinden hervor. Alle Bürger die das 17. Lebensjahr vollendet haben, sind dabei Wahlberechtigt.
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Der Reichstag ist die politische Vertretung des dreibürgischen Volkes. Er geht aus allgemeinen, geheimen, gleichen und direkten Wahlen, die alle drei Monate stattfinden hervor. Alle Bürger die das 17. Lebensjahr erreicht haben, sind dabei Wahlberechtigt.
 
Die Größe des Reichstages wurde gemäß der Reichsverfassung durch Kaiserliche Verordnung auf 800 Abgeordnete festgelegt.
 
Die Größe des Reichstages wurde gemäß der Reichsverfassung durch Kaiserliche Verordnung auf 800 Abgeordnete festgelegt.
  
 
== Die Wahl ==
 
== Die Wahl ==
  
Die Wahl des Reichstages ist im Reichstagswahlgesetz (RTWG) festgelegt.
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Die Modalitäten der Wahl zum  Dreibürgischen Reichstag sind im Reichswahlgesetz (RWG) festgelegt. Durchführung und Ansetzung der Wahl obliegt dem Reichswahlleiter, zur Zeit ist dies Professor Robert Pichler.
Durchführung und Ansetzung der Wahl obliegen dem Reichswahlleiter, zur Zeit ist dies der [[Marschall des Kaisers]] Großherzog [[Karl von Werthen]].
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Die Wahlen selbst erfolgen nach dem [[Listenwahlrecht]]. Kandidaturen zum Reichstag können also von Parteien, aber auch parteilosen Kandidaten in Form von Listen abgegeben werden. Die Partei muss vor einer festzusetzenden Frist ihre Liste zur Kandidatur öffentlich bekanntgeben.  
Das Wahlrecht kann einem Bürger nur vom Kaiser selbst oder einem seiner Stellvertreter entzogen werden.  
 
Die Wahlen selbst erfolgen nach dem [[Listenwahlrecht]]. Kandidaturen zum Reichstag können also von Parteien in Form von Listen abgegeben werden. Die Partei muß vor einer festzusetzenden Frist ihre Liste zur Kandidatur öffentlich bekanntgeben.  
 
 
 
Die konstituierende Sitzung hat spätestens zwei Tage nach einer Wahl stattzufinden.
 
 
 
  
 
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* Reichswahlgesetz (RWG)
 
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* [[Dinas Bran]] (KVP), 15. Juli 2005 - 12. Oktober 2005 (1,2,3)
 
* [[Dinas Bran]] (KVP), 15. Juli 2005 - 12. Oktober 2005 (1,2,3)
 
* [[Alfred Hennberg]] (NLP), 12. Oktober 2005 - 14. Februar 2006 (3,4,5,8)
 
* [[Alfred Hennberg]] (NLP), 12. Oktober 2005 - 14. Februar 2006 (3,4,5,8)
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* [[Karl Otto herzog von Lodringa]] (CDU, MIRA), seit dem 17. September 2006 (10)
 
* [[Karl Otto herzog von Lodringa]] (CDU, MIRA), seit dem 17. September 2006 (10)
 
* [[Heinrich Mountbatten]] (USPD), seit dem 5. November 2006 (11)
 
* [[Heinrich Mountbatten]] (USPD), seit dem 5. November 2006 (11)
 
  
 
=== Sitzverteilungen im Reichstag ===
 
=== Sitzverteilungen im Reichstag ===
 
  
 
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Version vom 22. April 2013, 22:34 Uhr

Reichstag Dreibürgen
Dreibuergen Adler.png
Basisdaten
Sitz: Reichstal
Legislaturperiode: drei Monate
Abgeordnete: 800
Aktuelle Legislaturperiode
Letzte Wahl: 21. April 2013
Vorsitz:
 Vertretung:
Reichskanzler
 Reichstagspräsident
Reichstag-db-sitze.png
Sitzverteilung: C00000.png SDPD 114
4F6228.png GPD 152
1F497D.png NLP 229
F79646.png OL 76
7E2A00.png AP 38
8064A2.png CWB 38
404040.png DRB 152
Webpräsenz
Reichstag Dreibürgen


Der Reichstag

Der Reichstag ist die politische Vertretung des dreibürgischen Volkes. Er geht aus allgemeinen, geheimen, gleichen und direkten Wahlen, die alle drei Monate stattfinden hervor. Alle Bürger die das 17. Lebensjahr erreicht haben, sind dabei Wahlberechtigt. Die Größe des Reichstages wurde gemäß der Reichsverfassung durch Kaiserliche Verordnung auf 800 Abgeordnete festgelegt.

Die Wahl

Die Modalitäten der Wahl zum Dreibürgischen Reichstag sind im Reichswahlgesetz (RWG) festgelegt. Durchführung und Ansetzung der Wahl obliegt dem Reichswahlleiter, zur Zeit ist dies Professor Robert Pichler. Die Wahlen selbst erfolgen nach dem Listenwahlrecht. Kandidaturen zum Reichstag können also von Parteien, aber auch parteilosen Kandidaten in Form von Listen abgegeben werden. Die Partei muss vor einer festzusetzenden Frist ihre Liste zur Kandidatur öffentlich bekanntgeben.

Vorsitz

Der Vorsitz des Reichstages hat der Reichskanzler inne (näheres siehe Reichskanzler (Dreibürgen) ). Er wird von den Abgeordneten des Reichstages aus den eigenen Reihen gewählt und leitet jede einzelne Sitzung. Sollte dieser Abwesend sein übernimmt der Reichstagspräsident die Leitung der Sitzung. Der Reichstagspräsident ist der Fraktionsvorsitzende der größten Fraktion des Reichstags. Wenn der Fraktionsvorsitzende der größten Fraktion gleichzeitig Reichskanzler ist fällt das Amt des Reichstagspräsidenten an den Fraktionsvorsitzenden der zweitgrößten Fraktion.

Gesetzgebung

Der Reichstag kann Gesetze verfassen, die, falls vom Kaiser für annehmbar befunden, auch in Kraft treten. Dies geschieht mit der absoluten Mehrheit der Stimmen. Die Geschäftsordnung (GO) des Reichstages kann mit 2/3 aller Stimmen geändert werden.

Gesetzliche Bestimmungen

Rolle, Aufgabe und Zusammensetzung des Reichstages sind in folgenden Gesetzen enthalten:

  • Verfassung des Kaiserreiches Dreibürgen
  • Geschätsordnung des Reichstages (GO)
  • Reichswahlgesetz (RWG)
  • Gesetz über das Rederecht im Reichstag

Ehrenorden des Reichstages

Laut Ordensgesetz hat der Reichstag das Recht einen eigenen Orden zu verleihen, zur Würdigung derer die sich innerhalb und außerhald des Reichstages um das Reich verdient gemacht haben.

Bisherige Träger:

Geschichte

1. Reichstagswahl:

CMVP: 37,5 % (3 Stimmen) NLP: 37,5 % (3 Stimmen) DZP: 25 % (2 Stimmen)

Kanzler: Dinas Bran (CMVP) (8:0 Stimmen)


2. Reichstagswahl:

NLP: 40 % (4 Stimmen) Sozialdemokratische Liste: 40 % (4 Stimmen) CMVP: 20 % (2 Stimmen)

Kanzler: Dinas Bran (CMVP) (6:4 Stimmen)


3. Reichstagswahl:

NLP: 46,7 % (7 Stimmen) SDP: 33,3 % (5 Stimmen) KVP: 20 % (3 Stimmen)

Kanzler: Dinas Bran (KVP) (10:5 Stimmen)


4. Reichstagswahl:

NLP: 50 % (8 Stimmen) SDP: 31 % (5 Stimmen) NVP: 13 % (2 Stimmen) KPD/MB: 6 % (0 Stimmen)

Kanzler: Alfred Hennberg(NLP)


5. Reichstagswahl:

NLP: 44% (8 Stimmen) SDP: 22% (4 Stimmen) NVP: 17% (3 Stimmen) VSP: 17% (3 Stimmen)

Kanzler: Alfred Hennberg(NLP)


6. Reichstagswahl:

NLP: 32% (7 Stimmen) SDP: 10% (2 Stimmen) NALP: 27% (5 Stimmen) SPKD-VSP: 29% (6 Stimmen) SRD: 5% (1 Stimme)

Kanzler: Gustav Walter Tiedemann(NLP)


7. Reichstagswahl:

NLP: 19% (5 Stimmen) SDP: 8% (2 Stimmen) NALP: 19% (5 Stimmen) SPKD-VSP: 31% (8 Stimmen) CL (Conservative Liste): 23% (6 Stimmen)

Kanzler: Lobart von der Tann (SDP)


8. Reichstagswahl:

NLP: 30% (7 Stimmen) WL (Weise Liste): 8% (1 Stimme) NAL): 13% (3 Stimmen) SPKD-VSP: 40% (9 Stimmen) CL (Conservative Liste): 13% (3 Stimme)

Kanzler: Alfred Hennberg (NLP)


10. Reichstagswahl:

Linke Liste 33% (7 Stimmen) Liberale Liste 33% (7 Stimmen) CDU 24% (5 Stimmen) NALP 10% /2 Stimmen)

Kanzler: Benno Berghammer (CDU)


11. Reichstagswahl:

Linke Liste 31% (8 Stimmen) MA/BdK 31% (8 Stimmen) DNP 15% (4 Stimmen) NLP 15% (4 Stimmen) NPD 8% /2 Stimmen)

Kanzler: Heinrich Mountbatten (USPD)

Bisherige Abgeordnete

(die Zahl in den Klammern stellt die Legislaturperioden dar)

^= Der Abgeordnete Bauer wurde seines Mandates enthoben. Für ihn rückte in 4 W. Fingorn nach.

^^= Ab 6. Reichstagswahl SPKD-VSP

Bisherige Reichskanzler

Sitzverteilungen im Reichstag

Sitzverteilungen im Reichstag
Reichstag Legislatur Stimmenanzahl MA/BdK 1 2 9 10 NLP DZP SDP 3 4 NPD 5 6 8 LL 7 DNP
Erster Reichstag Juli-August 2005 8 3 3 2 - - - -
Zweiter Reichstag August-September 2005 10 2 4 - 4 - - -
Dritter Reichstag September-Oktober 2005 15 3 7 - 5 - - -
Vierter Reichstag Oktober-November 2005 15 - 8 - 5 2 - -
Fünfter Reichstag November-Dezember 2005 500 - 220 - 110 110 - -
Sechster Reichstag Dezember '05-Januar '06 500 - 175 - 50 125 150 -
Siebter Reichstag April-Mai 2006 500 115 96 - 38 96 154 -
Achter Reichstag Mai-Juni 2006 500 68 159 - - 68 205 -
Neunter Reichstag Juni-Juli 2006 500 115 231 - - 38 115 -
Zehnter Reichstag August-Oktober 500 119 167 - - 48 167 -
Elfter Reichstag November-Dezember 500 155 75 - - 40 155 75
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  • 1 bis Ende August 2005 "CMVP"; nicht mehr an Wahlen teilnehmend
  • 2 Ab 7.Reichstagwahl "Conservative Liste"
  • 3 2. Reichstagswahl als "Sozialdemokratische Liste (SdPD/SDVP)"
  • 4 Ab 3. Reichstagswahl als "Sozialdemokratische Partei"
  • 5 Ab 6. Reichstagswahl als "NALP"
  • 6 Ab 8. Reichstagswahl als "Patriotische Liste (PL)"
  • 7 Ab 6. Reichstagswahl "Unabhängige Sozialdemokratische Partei Dreibürgens - Vereinigte Sozialistische Partei/Linke Liste (LL)"
  • 8 Ab 11. Reichstagswahl als 'NPD'
  • 9 Ab 9. Reichstagswahl als 'CDU'
  • 10 Ab 11. Reichstagswahl als 'MA/BdK'