Wintersbrunn

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Wintersbrunner Freistaat
 
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(Details) (Details)
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Hauptstadt Wintersbrunn
Staatsform Synarchie
Staatsoberhaupt
  Staatspräsident
Christine von Stradonitz (SLP)
 letzte Wahl am 26.06.2011
Regierungschef
 Vorsitzender des Ständigen Ausschuss
Carl-Tybalt Dannemann (FPW)
 letzte Wahl am 06.04.2011
Fläche - km²
Bevölkerung
  Einwohnerzahl
  Dichte

ca. - Mio.
- EW/km²
Gründung 26. Juli 2009
Währung Wintersbrunner Goldmark
Nationalhymne Gott erhalte unsre Heimat
Staatgliederung
 fünf Provinzen

Wintersbrunner Land
Der Rugiswald
Kurland
Zillprichsdorf
Die Koalitionsinseln

Karte OIK
int. Vorwahl 247
int. Kennzeichen WB
Website [1]
Forum [2]

Geographie[Bearbeiten]

Der Freistaat gliedert sich in die fünf Provinzen Wintersbrunner Land, Der Rugiswald, Kurland, Zillprichsdorf und Die Koalitionsinseln. Das Land wird durch die Flüsse Rugis und Zillprich durchflossen. Es gibt drei größere Gebirge: das Rugisergebirg, die Hohen Warten und die Zillprichshöhen.

Wintersbrunner Land[Bearbeiten]

Folgende Städte und Gemeinden gehören zur Provinz: Staatshauptstadt Wintersbrunn, Stadt Mikeschhaven, Stadt Alt Wintersborn, Gemeinde Stradonitz, sowie weitere kleinere Ortschaften.

Der Rugiswald[Bearbeiten]

Folgende Städte und Gemeinden gehören zur Provinz: Provinzhauptstadt Rugiswalde, Gemeinde Rugisch Gebirg, Gemeinde Sommersweide, Gemeinde Kirchwitten, Gemeinde Rugishain, sowie weitere kleinere Ortschaften.

Kurland[Bearbeiten]

Folgende Städte und Gemeinden gehören zur Provinz: Provinzhauptstadt Bad Bardoaitisquell, Stadt Seeplacken, Stadt Dorfbrunnburg, sowie weitere kleinere Ortschaften.

Zillprichsdorf[Bearbeiten]

Folgende Städte und Gemeinden gehören zur Provinz: Provinzhauptgemeinde Groß Zillprichsdorf, Provinzhauptgemeinde Klein Zillprichsdorf, Gemeinde Moorfelden, Gemeinde Neu-Wintersbrunn, Gemeinde Zillprichsmünde, sowie weitere kleinere Ortschaften.

Die Koalitionsinseln[Bearbeiten]

Zur Provinz gehört die Provinzhauptinsel Rugonia mit der Gemeinde Rugiserwitz, die Insel Avalonia mit der Gemeinde Avalonisstadt und die Insel Pommerania mit der Gemeinde Pommehrschen.


Geschichte[Bearbeiten]

Der folgende Text zur Geschichte des Freistaates entstammt einer wissenschaftlichen Arbeit der Staatsuniversität Quadriga.

Vorgeschichte[Bearbeiten]

Das Gebiet des heutigen Freistaates war schon in früherer Zeit besiedelt. Scherben- und Knochenfunde im Gebiet lassen vermuten, daß es hier Kultplätze einer unbekannten, frühzeitlichen Kultur gegeben haben mag. Die Informationen darüber sind jedoch äußerst spärlich. Es darf vermutet werden, daß im Gebiet der Stadt Bad Badiorissquell ein Opferplatz war, der zweimal jährlich von den Bewohnern aufgesucht wurde, um Opfer für die Götter darzubringen. Eine Steinanlage diente möglicherweise zu Berechnung von Aussaat und Ernte. Ebenfalls konnten Grundmauern eines Tempels ausfindig gemacht werden, der durch seine prunkvolle Ausstattung auf eine sakrale Herrschaftsbasis hindeuten läßt.

Erste Besiedelung[Bearbeiten]

Die ersten Spuren einer dauerhaften Besiedelung des Gebietes lassen sich für das zweiten Jahrhundert nachweisen. Damals siedelten im Rugiswälder Gebirgsvorland der Stamm der Rugiser, während auf der Mikeschenhalbinsel der Stamm der Kuren ihren Lebensraum hatten. Beide bildeten bis zum dritten Jahrhundert gefestigte Organisationsstrukturen heraus. Die Rugiser waren überwiegend Viehhirten, die ihre Tiere im Sommer auf den Matten der Berge grasen ließen. Im Winter hingegen trieben sie die Tiere in die Tiefebene zu einem Platz den sie den Wintersborn nannten. In seiner Chronica Rugarum et Kuraraum berichtet ein Chronist des dritten Jahrhunderts über „wilde und uebele Gesellen der Berge und Taeler, welche sich untereinander feste bekriegen, im Kampfe nach außen, jedoch treu und einig zusammenstehen“. Sie waren es auch, welche dem Land den Namen gaben. Der Winterbrunnen (Wintersbrunn) läßt auf eine ganzjährige Wasserquelle schließen. So läßt sich vermuten, daß sie hier besonders günstige Siedlungsbedingungen vorfanden.

Die Fürstenherrschaft[Bearbeiten]

Nachdem die Stämme seßhaft geworden waren traten an die Stelle der frühen Herzöge nun neuere Fürsten, die nicht mehr auf Grund ihrer militärischen Potenz wegen eingesetzt wurden, sondern sich im Hinblick auf ihre adlige Herkunft behaupten konnten. Loderwig, der sich ‚Fürst aller Rugiser’ nannte, konnte durch eine geschickte Siedlungspolitik weitere Räume urbar machen und gründete 369 die Stadt Wintersborn (das heutige Wintersbrunn). Diese Stadt sollte schon bald zum Zentrum der fürstlichen Macht werden. Unter dem Kurenfürst Plautzek kam es zum kulturellen Aufstieg der Region, die zunächst noch an den heidnischen Sitten und Gebräuchen festhielt. Beeinflußt von einer stark naturreligiös geprägten Weltvorstellung gewannen die sogenannten Hofmagier seines Nachkommens Fürst Plautzeks III. um 480 immer stärkeren Einfluß auf die politischen Geschäfte. Spätestens seit dem Jahre 490 regierte ein Magierregiment unter Hofmagicus Kunaszt die kurischen Lande. Als im Jahre 497 der Thronwechsel anstand, ließ sich König Basilis II. christlich taufen, um die Macht der Magier zu beseitigen. Er befestigte die Stadt Bardoaitisquell, starb jedoch 551 kinderlos.

Aufstieg der Wintersbrunner[Bearbeiten]

In diesem Spannungsfeld traten nun die Wintersbrunner Landgrafen auf den Plan. Diese waren vom rugischen Fürsten Loderwig V. mit der Verwaltung der Wintersrbunner Tiefebene betraut und hatten bereits seit 525 Ansprüche auf eine eigene Herrschaft bekundet, da Graf Hubert I. mit einer Tochter Loderwigs verheiratet war. Nach dessen Tod besetzten gräfliche Truppen die Stadt und das nähere Umland und beendeten die rugische Herrschaft. Graf Hubert I. ließ sich in Anwesenheit der Bürger und des Landadels in Wintersbrunn huldigen und wurde spätestens ab 561 als Regent anerkannt.

Hochwarter Union[Bearbeiten]

Seit der gräflichen Besitznahme bildeten sich also drei unabhängige Herrschaftsräume heraus. Die damit verbundene Konfrontation mündete 1237 in die Schlacht auf den Hohen Warten. In dieser fielen die Fürsten Frumold IV. (Rugisien) und Basilis XI. (Kurenland), als auch Landgraf Hubert III. (Wintersbrunn). Noch auf dem Schlachtfeld kamen daher die Adeligen der drei Länder zusammen und schworen sich, nie wieder gegeneinander kämpfen zu wollen. Sie bildeten die Hochwarter Union und legten fest, daß sie sich zukünftig einem Obervogt unterwerfen wollten, der diesen Frieden überwachen sollte. Die Wahl fiel dabei auf den jungen Landgrafensohn Rupert II. Es sollte eine längere Zeit des Friedens folgen.

Wintersbrunner Separation[Bearbeiten]

Während Fürst Bardoaitis V. in Kurland ein strenges Regiment führet, entglitt den rugischen Fürsten mehr und mehr die Macht, welche in die Hände des Landadels gelangte. Unter dem Vorwand der Friedenssicherung marschierten die Wintersbrunner Landgrafen nun in Rugisien ein und besetzten weiteres Gebiet um die Stadt herum. Diese Aggression führte andererseits zu einer Reaktion Bardoaitis. Im Glauben an die Union eilte er mit seinen Truppen den Rugisern zur Hilfe. Doch letztendlich gelang es den Wintersbrunnern, das kurische Heer in der Schlacht vor Mikeschhaven vernichtend zu schlagen. Im Anschließenden Friedensvertrag im Jahre 1399 mußte Kurland einen erheblichen Teil seiner Besitzungen an Wintersbrunn abtreten. Daraufhin kündigte der Landgraf die Union auf und proklamierte sich zum König von Wintersbrunn, dessen Herrschaftsbereich jetzt die beiden Alt-Fürstentümer (dem von Rugisien verbliebenem Rugiswald und Kurland) voneinander trennte.

Der große Einigungsvertrag[Bearbeiten]

Als einige Generationen später der Wintersbrunner König Rupert VIII. starb, hinterließ er einen noch minderjährigen Sohn – Hubert VI. Dieser verfügte jedoch nicht über eine entsprechende Herrschaftsbasis im Land. Aus Angst vor Aufstände des Wintersbrunner Adels, trug er seine Vormundschaft den Fürsten Paul II. vom Rugiswald und Casimir VI. von Kurland an. Diese nötigten ihm dabei den sogenannten „Großen Einigungsvertrag“ ab. Dieser besagte, daß im Falle einer eigenständigen Regentschaftsübernahme des Königs die Fürstentümer als gleichberechtigte Länder zukünftig einen gemeinsamen Staatsverband bilden sollten, an dessen Spitze ein Triumvirat der Landesherren stehen sollte. Der Vertrag trat 1503 in Kraft.

Konsolidierung der Macht[Bearbeiten]

Gemäß dem Großen Erbvertrag wurde am 5. Januar 1503 das Königreich der Wintersbrunner Länder konstituiert. In dieser Zeit erstarkte auch der Adel und das Bürgertum, woraufhin es 1534 zur Bildung des ‚Allgemeinen Staatsrates’ kam. Dieses „Parlament“ sollte das Triumvirat kontrollieren und den Einigungsprozeß weiter vorantreiben. Aus dieser Zeit resultieren viele Beschlüsse zum Handel zwischen den Landesteilen, welche wirtschaftlichen Aufschwung zur Folge hatte. König Rupert X. heiratete 1555 die Erbprinzessin Katherina, das einzige Kind des rugiswälder Fürsten Paul III. und verschmolz die beiden Landesteile zu einer Realunion. Diese angebliche Benachteiligung Kurlands führte bei Fürst Balduricz zu einem gesteigerten Geltungsdrang. Unter seinen und des Königs Nachkommen brach ein wahres Wetteifern um die größere Zurschaustellung landesherrlichen Pomps aus. Dies führte letztendlich zum Beinahe-Bankrott des Landes.

Wintersbrunner Republik[Bearbeiten]

Um diese Finanzkrise anzuwenden, warb der glücklose König Karl III. vermehrt Handwerker aus dem Ausland an und versuchte vergeblich der Krise Herr zu werden, Doch scheiterten alle seine Versuche kläglich. Als er dann die Einfuhr fremder Waren verbot, um die heimische Wirtschaft zu stärken, sorgte dies zu einer zusätzlichen Nahrungsknappheit, welche die Bürger zur Revolution bewegte. In der „Alt Wintersborner Nacht“ 1744 wurde der König mit seiner Familie aus dem Lande gejagt und die Wintersbrunner Republik proklamiert. An ihrer Spitze stand nun ein gewählter Staatverweser und ein Bürgerliches Tribunal, welches die politischen Geschicke des Landes lenkte. Doch sorgte die Herrschaft des Bürgertums bei weiten Teilen des Adels und der bäuerlichen Bevölkerung für Mißmut, so daß die letzten Jahre der Republik durch zahlreiche Auseinandersetzungen zwischen den Gruppen geprägt war.

Konterrevolution und Rückkehr des Königs[Bearbeiten]

Ausgerechnet während den Feierlichkeiten zum 50. Geburtstag der Republik schlug die Stimmung im Land derart um, daß eine Gruppe um den Bauernführer Gunther Brumoska das Regierungsgebäude stürmte und dort sämtliche Mitglieder der Regierung niedermetzelte. Der Aufstand schwappte schon bald auf alle Dörfer und Städte des Landes über und Brumoska errichtete eine totalitäre Herrschaft im Gebiet um Wintersbrunn. Zeitgleich erhob sich der Landadel um den Freiherrn Moritz von Stradonitz, der mit Hilfe weiterer Standesherren große Teile des Landes kontrollieren konnte. Dieser einigte sich nach zähen Verhandlungen mit Brumoska auf die Wiederherstellung des Königreiches. In einem Schreiben vom 9. September 1794 luden sie den Sohn König Karls III., Lorbaß I., nach Wintersbrunn ein und riefen ihn vor dem Stadtschloß zum neuen König aus.

Kolonisierungspläne[Bearbeiten]

Das Königreich verfügte zu Beginn des 19. Jahrhunderts über eine gesunde wirtschaftliche Basis. Diese wirtschaftliche Machtposition versuchten die Könige zu nutzen, um auch politisch weiter aufzusteigen. König Lorbaß dem Dreibastigen (III.) gelang es schließlich das bis dato unbewohnte Zillprichsdorfer Gebiet in seinen persönlichen Besitz zu bringen. Kolonien mit Wintersbrunner Siedlern wurden in ganz Zillprichsdorf begründet. Diese bildeten ab 1838 die sogenannten Krondependencen.

Industrieller Aufschwung[Bearbeiten]

Auch im Wintersbrunner Land nahm ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Industrialisierung mehr und mehr zu. Erste Manufakturen und Fabriken, die bereits früher gegründet waren wurden nun zu Industriepionieren und ließen das Land weiter florieren. Allerdings ganz zum Nachteil der bisherigen Gutsherrschaft des Landadels. In diesem Spannungsfeld begehrten die führenden Industriellen nun politisches Mitspracherecht, welches bislang Vorrecht des Adels gewesen war. König Karl-Lorbaß III. legte daher 1875 einen Verfassungsentwurf vor, der alle gesellschaftlichen Schichten am politischen Leben beteiligen sollte. Dieser Entwurf fand im Herrenhaus jedoch keine Mehrheit, so daß die Fabrikbesitzer, Bauern und Handwerker in einen Generalstreik, die sogenannte Ruhige Woche traten. Sieben Tage lang wurde weder produziert noch verkauft. Erst am achten Tag entschied das Herrenhaus den Verfassungsentwurf doch anzunehmen. Damit konnte der Konflikt friedlich beigelegt werden. Bei den ersten Wahlen zur Staatskammer konnten die Bürgerlichen eine deutliche Mehrheit erziehlen. Erster Ministerpräsident wurde Rudolf Truske der mit Hilfe der Bauernpartei die Rechte der Bürger weiter ausbauen konnte.

Koalition von Seeplacken[Bearbeiten]

Unbemerkt von den Ereignissen auf dem Festland hatten sich versprengte Revolutionstruppen Brumoskas auf den der Küste vorgelagerten Inseln niedergelassen und dort eine eigene Staatlichkeit ausgebildet. Der totalitäre Staat unter Militärführung fristete ein außenpolitisch isoliertes Schattendasein. Als die Pläne des Generals Doberlitz zur Invasion des Festlandes bekannt wurden, schlossen Oppositionelle mit dem Königreich die sogenannte Koalition von Seeplacken. In einer Nacht und Nebelaktion wurde der General durch den königlichen Geheimdienst in Avalonisstadt ermordet. Um einen Militärschlag Wintersbrunn abzuwenden, übertrug der Soldatenrat die Regierung an die Opposition, welche unverzüglich den Beitritt der „Koalitionsinseln“ zum Königreich aushandelte.

Politische Neuordnung[Bearbeiten]

Doch bald wurde deutlich, daß die bisherige Verfassung von 1875 nicht mehr zeitgemäß war. Daher bemühte sich König Karl-Lorbaß VII. demokratischere Strukturen zu schaffen. Zunächst wurde eine vom König unabhängige Regierung geschaffen, welche nur dem Parlament verantwortlich sein sollte. Daher wurde der königliche Ministerrat zu Gunsten eines Ständigen Ausschusses der Staatskammer aufgelöst. Dieser Ausschuß nahm nun die Verwaltungsaufgaben wahr. Diese neuer Verfassung trat am Ostermontag 1915 in Kraft. Eine weitere Reform erfolgte 1936 unter Karl-Lorbaß’ Neffen Waldemar II., der das bis dahin gelten Klassenwahlrecht abschaffte und die Mitglieder des Parlamentes selbst ernannte. Als der König 2008 kinderlos und hochbetagt starb, konnten sich die Vertreter der Städte und Gemeinden, welche nach den Bestimmungen der Verfassungen, einen neuen König hätten wählen sollen, nicht auf einen Kandidaten einigen und riefen statt dessen den Wintersbrunner Freistaat mit einem vom Volk gewählten Staatspräsidenten aus.


Kultur[Bearbeiten]

Universität[Bearbeiten]

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In Wintersbrunn gibt es eine staatliche Universität. Die Staatsuniversität Quadriga hat ihren Sitz in Wintersbrunn. Ihre Aufgabe ist die Verbreitung und Mehrung von Wissen durch Forschung und Lehre. Die Universität wird von einem Rektor geleitet, welcher durch die Landeskammer auf unbefristete Zeit ernannt wird. Er beruft die Lehrstuhlinhaber und Lehrbeauftragten der Universität. Gemäß § 9 SKommunalV hat die Landesvertretung die Zuständigkeit der Universität auf unbefristete Zeit an die Provinzen Wintersbrunner Land, Der Rugiswald, Kurland und Zillprichsdorf übertragen. Es besteht ein Lehrstuhl für Staatwissenschaften und ein Lehrstuhl für Landesgeschichte, sowie ein Lehrstuhl für Kurländische Volkskunde der Stiftung Kurländisches Kulturerbe. Derzeit amtiert Carl-Tybalt Dannemann als Rektor der Universität.

Politik[Bearbeiten]

Politisches System[Bearbeiten]

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Staatspräsident[Bearbeiten]

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Christine von Stradonitz

Staatsoberhaupt ist der Staatspräsident. Er symbolisiert die staatliche Einheit und ist Garant der verfassungsmäßigen Rechte. Der Staatspräsident wird in allgemeiner, gleicher, freier und geheimer Wahl von allen wahlberechtigten Staatsbürgern auf die Dauer von sechs Monaten gewählt. Der Staatspräsident vertritt den Staat völkerrechtlich nach Innen und Außen. Ihm obliegt die Ernennung von Beamten, sowie die Ausfertigung des Staatsgesetze.


Bisherige Staatspräsidenten

Staatspräsident Partei Amtszeit
Pauline Pyrnhagen WHP 31.07.2009 - 26.06.2011
Christine von Stradonitz SLP seit 26.06.2011


Landesvertretung[Bearbeiten]

Gesetzgebendes Organ und Repräsentanz aller Staatsbürger ist die Landesvertretung. Sie besteht aus den, auf die Dauer von drei Monaten, in gleicher, freier, geheimer und direkter Wahl gewählten Landesvertreter. Die Wahl der Landesvertreter erfolgt über eine Präferenzwahl. Dabei legt der Wahlberechtigte die von ihm bevorzugte Reihenfolge der Wahlvorschläge/Kandidaten fest. Zur Auswertung der Stimmen werden die Erstplatzierten mit so vielen Punkten versehen, wie Wahlvorschläge zur Wahl standen. In absteigender Reihenfolge werden dann die Punkte verteilt. Jeder Wahlvorschlag führt in der Landesvertretung so viele Stimmen, wie Punkte er im Auswertungsverfahren erreichen konnte. Erreicht ein Wahlvorschlag mehr Stimmen als Bewerber zur Verfügung stehen, kann die den wahlvorschlagtragende Partei weitere Mitglieder benennen. Können auch dadurch nicht alles Stimmen wahrgenommen werden, werden die Stimmen in der Reihenfolge der Kandidaten auf dem Wahlvorschlag verteilt, so daß ein Landesvertreter mehr als eine Stimme führen kann. Während ihrer Amtszeit genießen die Landesvertreter Immunität. Die Landesvertretung tagt ständig und öffentlich. An der Spitze der Landesvertretung steht der Direktor der Landesvertretung. Er wird zu Beginn jeder Legislaturperiode von den Landesvertreter in offener Wahl gewählt. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der abgegeben Stimmen auf sich vereinigen kann. Findet kein Kandidat die absolute Mehrheit in bis zu fünf auf einander folgenden Wahlgängen reicht im sechsten Wahlgang die relative Mehrheit der abgegeben Stimmen. Der Direktor der Landesvertretung leitet die Sitzungen der Landesvertretung und vertritt diese nach Außen. Er übt in den Räumen der Landesvertretung das Hausrecht aus und verfügt dort über die Polizeigewalt. Auf Antrag von drei Vierteln der Landesvertreter kann der amtierende Direktor durch ein konstruktives Mißtrauensvotum abgewählt werden.


Aktuelle Zusammensetzung

Partei Sitze Prozent
Wintersbrunner Heimatpartei 16 Sitze 26,7%
Sozialliberale Partei 14 Sitze 23,3%
Fortschrittspartei Wintersbrunn 16 Sitze 26,7%
Union der Föderalisten 14 Sitze 23,3%
gesamt 60 Sitze


Ständiger Ausschuss[Bearbeiten]

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Carl-Tybalt Dannemann

Zu Beginn jeder Legislaturperiode beruft die Landesvertretung aus ihrem Kreise den Ständigen Ausschuß. Dieser wählt aus seiner Mitte heraus seinen Vorsitzenden. Dem Ständigen Ausschuß obliegt die Verwaltung des Landes, sowie die Vorbereitung der Gesetzgebung. Der Ausschußvorsitzende bestimmt seinen Stellvertreter und kann einzelne Mitglieder mit der Leitung bestimmter Ressorts betrauen. Der Ständige Ausschuß trifft seine Entscheidungen mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Spricht der Ausschuß mit der Mehrheit seiner Mitglieder dem Vorsitzenden sein Mißtrauen aus, so gilt der Ausschuß als aufgelöst. Die Landesvertretung bildet unverzüglich für den Rest der Amtszeit einen neuen Ausschuß. Des weiteren kann die Landesvertretung jederzeit Zeit mit der Mehrheit von drei Vierteln ihrer Mitglieder Ausschußmitglieder austauschen und/oder abberufen. Die Mitglieder des Ständigen Ausschusses sind für ihre Tätigkeit gegenüber der Landesvertretung zur Rechenschaft verpflichtet. Die Amtszeit des Ausschusses endet mit der Amtszeit der Landesvertretung.


Aktuelle Zusammensetzung

Ressort Amtsträger Partei
Ressort Inneres & Landesentwicklung Carl-Tybalt Dannemann
 zugleich Vorsitzender
FPW
Ressort Auswärtiges Christine von Stradonitz
 zugleich Stellvertretende Vorsitzende
SLP
Ressort Justiz Michel Lorbaßjewski FPW
Ressort Finanzen Christine von Stradonitz SLP
Ressort Bildung Michel Lorbaßjewski FPW
Ressort Umwelt und Soziales Michel Lorbaßjewski FPW
Ressort Wirtschaft Carl-Tybalt Dannemann FPW
Ressort Verteidigung Christine von Stradonitz SLP


Landeskammer[Bearbeiten]

Repräsentatives Organ der Provinzen, Städte und Gemeinden ist die Landeskammer. Sie besteht aus den Provinzialräten, den Bürgermeistern, sowie den Beigeordneten. Die Provinz Wintersbrunner Land führt 5 Stimmen, die Provinzen Der Rugiswald und Kurland jeweils 4 Stimmen, die Provinz Zillprichsdorf 3 Stimmen und die Provinz der Koalitionsinseln 2 Stimmen. Jede Stadt führt eine Stimme, die Gemeinden je eine Halbe. Während ihrer Amtszeit genießen die Mitglieder der Landeskammer Immunität. Die Landeskammer tagt ständig und öffentlich. Das Präsidium der Landeskammer wechselt im Turnus von zwei Monaten zwischen den Provinzialräten in der Reihenfolge Wintersbrunner Land, Der Rugiswald, Kurland, Zillprichsdorf, Die Koalitionsinseln. Der Präsident der Landeskammer leitet die Sitzungen der Landeskammer und vertritt diese nach Außen. Er übt in den Räumen der Landeskammer das Hausrecht aus und verfügt dort über die Polizeigewalt.


Aktuelle Zusammensetzung

Gebietskörperschaft Vertreter (Stimmen) Partei
Provinz Wintersbrunner Land Christine von Stradonitz (4)
Margarete Treeskow (1)
SLP
WHP
Provinz Der Rugiswald Pauline Pyrnhagen (4) WHP
Provinz Kurland Ragnar Spierenzki (4) UdF
Provinz Zillprichsdorf Carl-Tybalt Dannemann (3) FPW
Provinz Die Koalitionsinseln Michel Lorbaßjewski (2) FPW
Stadt Alt Wintersborn Margarete Treeskow (1) WHP
Stadt Bad Bardoaitisquell Ragnar Spierenzki (1) UdF
Gemeinde Groß Zillprichsdorf Carl-Tybalt Dannemann (½) FPW
Stadt Wintersbrunn Christine von Stradonitz (1) SLP
gesamt 21,5 Simmen

Landesgerichtshof[Bearbeiten]

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Ragnar Spierenzki

Der Landesgerichtshof übt die Rechtsprechung im Staate aus. Er bildet je einen Senat für Strafrecht, Öffentliches Recht und Privatrecht. Die Richter des Landesgerichtshofe werden von der Landesvertretung auf unbestimmte Zeit gewählt. Sie kann mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegeben Stimmen Richter von ihrem Amt abberufen.


Bisherige Präsidenten des Landesgerichtshofes

Gerichtspräsident Partei Amtszeit
Ragnar Spierenzki UdF seit September 2009


Parteien[Bearbeiten]

Im Freistaat existieren vier politische Parteien. Die ältesten Parteien sind die konservative Wintersbrunner Heimatpartei (WHP) und die Sozialliberale Partei Wintersbrunn (SLP), die aus der Demokratische Bürgerpartei (DBP) hervorging. Bereits früh spaltete sich der liberale Flügel der WHP als Fortschrittspartei Wintersbrunn (FPW) ab. Im September 2009 erweiterte sich das Parteinspektrum um die Kurländische Volkspartei (KVP), die zunächst radikal die Interessen der Provinz vertrat. Seit 2011 firmiert sie als Union der Föderalisten (UdF) und hat einen gemäßigteren Kurs eingeschlagen.


Außenpolitik[Bearbeiten]

Der Wintersbrunner Freistaat ist seit dem 27.05.2011 Mitglied der UVNO. Nach längerer Diskussion beschloss man einen Beitritt nach dem Prinzip der der "distanzierten Mitgliedschaft". Demnach beabsichtigt der Freistaat zunächst keine Konventionen, Resolutionen und Beschlüssen zu ratifiziert und keinen Delegierter für die Vollversammlung zu benennen. Im Zuge der Ausformulierung dieses Prinzips berief der Freistaat auch seinen Delegierten aus der OIK ab.


Sport[Bearbeiten]

Fußball[Bearbeiten]

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Logo des Fussballverbandes

Bislang hat sich Fussball als die dominierende Sportart in Wintersbrunn herausgebildet. Der Wintersbrunner Fußballverband unterhält einen eigenen Ligabetrieb.


Verbandsmeister der WFV

Saison Verein Ergebnis
Saison I/2009 SpVgg. Zillprichsdorf (7 Pkt. / 13:14 / 4 Sp.)
Saison II/2010 BSV Rugiswalde (11 Pkt. / 22:17 / 6 Sp.)
Saison III/2011 SpVgg. Zillprichsdorf (12 Pkt. / 24:13 / 5 Sp.)
Saison IV/2011 WFV Wintersborn (10 Pkt. / 19:11 / 5 Sp.)

Links[Bearbeiten]